Ich habe eine Eigentumswohnung in einem MFH vermietet. Das Schloss der Wohnungseingangstür (keine Schließanlage) wurde mutwillig von jemand Unbekanntem beschädigt, dass ein Austausch durch einen Schlüsseldienst notwendig wurde.

Muss die WEG die Kosten tragen ? Und gibt es hierzu irgendwelche Urteile ?