Darf der Pflegedienst einfach die Stunden nicht abdecken?

Ich brauche Hilfe. Mein Sohn ist 24 Stunden beatmungspflichtig und wird durch einen Pflegedienst zu Hause betreut 24 Stunden. Nun ist es aber, dass der Pflegedienst seit längeren Zeit, die Dienste nicht mehr abdecken kann, weil er immer mehr neue Patienten annimmt und kein Personal hat. Der Pflegedienst hat einen Vertrag mit uns über 24Stunden Intensivpflege die durch die Krankenkasse bewilligt wird und wurde. Da wir noch drei weitere Kinder zu Hause haben wobei einer im E- Rollstuhl sitzt und Pflegestufe drei hat und durch meinem Mann und mir selbst gepflegt wird. Hinzu kommt, dass mein Mann und ich Berufstätig sind. Ich muss fast jeden Monat 245 Stunden selbst abdecken und gehe arbeiten usw. Ich selbst gehe auf den Zahnfleisch und nun meint noch der Pflegedienst, dass er ab September nur noch den Nachtdienst abdecken kann. Ich habe mich auch bei anderen Pflegedienste erkundigt wegen wechsel, ab da sieht es wegen dem Personal auch nicht besser aus. Dieser Pflegedienst meint aber, immer mehr Patienten annehmen zu müssen und hat aber nicht das Personal dafür. Die Chefin ist auch nicht bereit, mit einem anderen Pflegedienst zusammen zu arbeiten. Durch diese ganze Sache kann ich teilweise nicht zur Arbeit erscheinen und wenn es so weiter geht, bekomme durch den Pflegedienst noch die Kündigung und Sperre vom Arbeitsamt ( Arbeitslosengeld). Darf der Pflegedienst das machen?????????

Pflege, Recht, Vertragsrecht
Wer ist für die Betankung des Flüssigtankes zuständig?

Wir sind seit Dezember in ein Haus gezogen, das eine Flüssiggasanlage hat, zu der der Vermieter einen Gastank gemietet hat. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag geschlossen (wahrscheinlich ein Wartungsvertrag), der offensichtlich keine Fremdfirma zur Befüllung zulässt. Jetzt hat der Vermieter am 16.10.2009 ca. 1000 l Propangas liefern lassen, die wir auch vollständig bezahlt haben. Nun ist der Tank, obwohl wir die Heizungen nur auf Frostsicherung haben und mit einem (zugelassenen und vom Schornsteinfeger abgenommenen, vom Vermieter genehmigten, um dem vorzubeugen) Dauerbrandofen heizen, also nur Wasser warm machen fast leer. Der Vermieter hat gesagt, dass wir Gas bestellen müssen, aber nur bei der bestimmten Firma. Jetzt habe ich als Mieter ja den Vertrag nicht geschlossen und bin etwas irritiert, dass ich dass zahlen muss, was mir in Rechnung gestellt wir, ohne mir den günstigsten Anbieter raussuchen zu können. (Der Anbieter liegt laut Internet ca. 12% über dem regionalen Preis für Flüssiggas) Jetzt meine Fragen: Wer muß befüllen lassen? Wer ist dann also vertraglich gebunden? Welche Möglichkeiten habe ich, mir meinen Anbieter selbst zu wählen? Es geht hier jetzt ums Grundsätzliche, ich habe keinen Stress mit dem Vermieter, ich will nur wissen, wie es rechtlich aussieht, was der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann, welche Rechte ich in diesem Fall habe.

Mietrecht, Heizungsanlage, Vertragsrecht

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