14-Tägiges Widerrufsrecht für Onlineveträge auch bei Vertragsverlängerungen/-wandlungen gültig?

Hallo, ich habe im Internet ein Abonnemt für einen Zeitraum von 4 Wochen abgeschlossen und hierfür 5 EUR gezahlt. Während den folgenden 4 Wochen hatte ich im Rahmen einer Testphase Zugang zu den entsprechenden kostenpflichtigen Bereichen.

Der Beginn dieser sogenannten 4-wöchigen Testphase wurde mit Angabe meiner Daten (auch Bankverbindung) und Bestätigungsbutton sowie Zustimmung in die AGB usw. begründet. Ich erhielt per eMail eine Information über mein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Ferner beinhalten die AGB, dass nach auslaufen der 4-wöchigen Testphase, ein 3-monatiges kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird, sofern keine fristgerechte (14 Tage vorher) und formgerechte (per Brief oder eMail) Kündigung eingeht.

Aus eigener Unachtsamkeit hatte ich während der 4 Wochen vergessen, dass ich ein Geschäftsverhältnis mit den entsprechenden Homepage-Betreibern habe. Mit Beendigung der Testphase stellte ich auf meinem Kontoauszug einen Einzug von 115,00 EUR fest, wobei es sich um das Entgelt für das nun gewandelte 3-Monatige Abonnement handelt.

Ich schrieb eine eMail an die entsprechende Adresse und berief mich auf meine Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eines Abonnements, Widerruf einlegen zu können. Zudem kündigte ich natürlich sämtliche Geschäftsverhältnisse und forderte die Rückzahlung der 115,00 EUR.

Als Antwort bekam ich kurze Zeit später, dass ich innerhalb meiner Widerrufsfrist nicht tätig wurde. Hierbei bezog man sich auf die Widerrufsfrist zu Beginn der 4-Wöchigen Testphase.

Meine Frage ist nun, ob mir mit der (von mir ungewollten) Buchung des 3-Monats-Abonnements erneut eine 14-Tägige Widerrufsfrist gewährt werden muss. Insbesondere deshalb, weil ich während den 4 Wochen Testphase keine eMail erhielt und auch bei Beendigung der Testphase keinerlei Nachricht von den Homepage-Betreibern bei mir einging, sodass ich annehme, dass dies in Hoffnung auf die Unachtsamkeit der Kunden geschieht und dadurch eine Vielzahl von eigentlich ungewollten Abonnements abgeschlossen werden.

Das kann doch so nicht zu 100% rechtmäßig sein.

Habe ich denn die Möglichkeit, zumindest einen Anteil der 115 EUR zurückzubekommen, wenn ich im Gegenzug die Leistungen nicht weiter beziehe?

Internet, Online-Shop, Recht, bezahlen, Vertragsrecht, Abonnement
Vertragskündigung nach Namensänderung

Hallo, es wird etwas kompliziert, deswegen hole ich weit aus: ich habe 2005 geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen. Irgendwann während der Ehe habe ich mir ein web.de Free-mail Konto angelegt - also unter dem Ehenamen.

In 2010 haben wir uns scheiden lassen und ich habe meinen Geburtsnamen wieder angenommen. Habe eigentlich alle Verträge diesbezüglich geändert - außer das web.de Konto.

Habe dann im Januar (?) 2011 ein Probeabo von Club-Mail angenommen. Dieses habe ich rechtzeitig vor Ablauf gekündigt. Auf meine Kündigung habe ich eine e-mail bekommen, dass ich meine Papiere zur Namensänderung einreichen müßte, damit die Kündigung wirksam wird. Einen Tag DANACH habe ich eine Bearbeitungsbestätigung vom Kundencenter bekommen.

Dumm von mir: ich habe nicht weiter nachgedacht sondern bin davon ausgegangen, dass sich die Anfrage vom VORTAG erledigt hat. Mittlerweile habe ich unter meinen ehemaligen Namen eine Rechnung erhalten. Völlig perplex habe ich web.de daraufhin angeschrieben. Antwort: "Sie haben unsere Anfrage nicht beantwortet und uns keine Unterlagen vorgelegt". Daraufhin habe ich sofort alle Unterlagen übersendet und im Anschreiben angeführt, dass ich aufgrund der zeitlich missverständlichen Abfolge davon ausgehe, dass meine Kündigung akzeptiert wird.

Heutige Antwort: Ihre Unterlagen sind nicht rechtzeitig bei uns eingegangen, wir akzeptieren Ihre Kündigung nicht.

Meine Frage: Kann ich noch irgendwas tun um da raus zu kommen? Müßte nicht der ganze Vertrag nichtig sein - schließlich habe ich den mit falschen Namen abgeschlossen?

Bevor mich jemand drauf hinweist: Ja, ich war dumm. Habe im Moment einfach auch ohne das genug um die Ohren und war froh einen Grund zu haben, nicht weiter tätig zu werden...

Vielen Dank für Hilfe!!

Finanzen, Namensänderung, Vertragsrecht
Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten
Kauf einer immobilie platzt, weil der Verkäufer keinen Energieausweis vorlegt. Wer trägt die Kosten für den Notar ?

Ich wollte mir eine, über eine Bank angebotene, Eigentumswohnung kaufen. Beim ersten Gespräch mit dem Makler erklärte ich unmissverständlich, dass ich den Energieausweis vorgelegt haben will. Da er den nicht in den Unterlagen hatte, versprach er, sich darum zu kümmern.

Es wurde ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

Kurz darauf erhielt ich die Information, dass der Verkäufer keinen Energieausweis hat. Kurze Zeit später schrieb der Makler per e-mail, dass ein Ausweis beantragt wurde.

Inzwischen hatte der Makler von einem Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen.

Durch Urlaubszeit des Maklers und von mir, verzögerte sich schon aus diesem Grund die Vertragsunterzeichnung. Also auch genügend Zeit, um einen Energieausweis erstellen zu lassen........ dachte ich.

Der Makler vereinbarte vor der Urlaubszeit mit meinem Einverständnis für den 08.08. einen Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.

Am Freitag, d. 05.08., also einen Werktag vor der Beurkundung, teilte mir der Makler mit, dass kein Energieausweis beigebracht werden kann.

Darauf habe ich es am Montag d. 08.08. abgelehnt, den Kaufvertrag ohne den Ausweis zu unterzeichnen.

Gestern erhielt ich die Kostenrechnung des Notars für Entwurf einer Urkunde, Beurkundung von Verträgen usw.

Meine Fragen:

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ? Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.

Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?

Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.

Schon mal eines vorweg........

Mir liegt nichts daran, den Verkäufer deswegen anzuzeigen, was ja eine Geldbuße bis 15000 € zur Folge haben könnte.

Dieser Beitrag.....

http://www.gutefrage.net/frage/hauskauf-durch-verkaeufer-nach-vertragsentwurf-geplatzt-wer-zahlt-die-notarkosten

.....hilft mir nicht wirklich weiter

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Kaufvertrag, Immobilien, Energieausweis, Vertragsrecht, Notarkosten
Problem mit Sky Abo

Habe ein kleines Problem mit den Leuten von Sky. Ich habe vor etwa acht Monaten einen Vertrag mit Sky abgeschlossen. Damals war gerade die Zeit,wo es kurz hintereinander viele günstige Angebote gab.

Als ich mein Abo abgeschlossen hatte,kam 2 Wochen später das gleiche Angebot für 10 Euro weniger im Monat. Daraufhin habe ich meinen Vertrag widerrufen und neu abgeschlossen. Leider wurde vom Sky Kundenservice etwas falsch gemacht und ich musste noch mehrmals dort anrufen,bis alle Kanäle die ich im Abo hatte freigeschaltet waren.

Kurze Zeit später habe ich meine Vetragsdaten per Post zugesendet bekommen. Zu meinem erstaunen musste ich feststellen,dass der monatliche Beitrag dort wesentlich günstiger aufgeführt war. Ursprünglich hätte ich für mein Abo 44,90 Euro im Monat bezahlen müssen.

In meinem Vertrag waren aber verschiedene Gutschriften aufgeführt,die letztlich einen monatlichen Betrag von 8 Euro errechneten. Somit habe ich Sky Komplett für 8 Euro im Monat!!! Nach sieben Monaten ist denen das aufgefallen und jetzt fordern sie die Differenz zurück. Sie sagten,es wäre ein technischer Fehler gewesen,der mir das Abo so günstig ermöglicht hätte.

Gestern wurde mir die Differenz vom Konto abgebucht,was ich aber zurückbuchen lassen habe. Meiner Meinung nach,dürfen die mir nicht mehr abbuchen,wie die 8 Euro pro Monat. So habe ich das ja auch schriftlich von denen bekommen.

Was meint Ihr?

Fernsehen, Sky, Vertrag, Vertragsrecht

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