Autoverkauf - Bastlerfahrzeug, Käufer kommen nach 4 Tagen zurück und wollen das Geld zurück, HILFE!

Hallo!

Ich habe eine sehr wichtige Frage an euch! Unzwar folgendes, ich habe mein Auto in Ebay Kleinanzeigen gesetzt, daraufhin hat sich noch an Heiligabend jemand gemeldet und wollte sich das Auto ansehen. Der Käufer kam- fuhr damit Probe und unterschrieb den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag war enthalten, das dass Fahrzeug ein Bastlerfahrzeug ist und gekauft wie gesehen. Das Fahrzeug ist von 1998 und hat 218000 km. Nach 4 Tagen bekamen wir von Ihnen einen Anruf, es sei gleich nach der ersten Kurve auf dem Heimweg eine Kontrollleuchte angegangen. Sie sind trotzdem nach Hause gefahren. Dann sind Sie zur Werkstatt gefahren, dort wurde gesagt das etwas kaputt ist und wir dies hätten wissen müssen. Als nächstes bekamen wir Post von einem Anwalt, dort steht das dass Auto als kaputt Fahrzeug hätte verkauft werden müssen, wir die Käufer getäuscht hätten indem wir gesagt hätten alles wäre in ordnung und so weiter.... so nun unsere Frage warum sind sie nicht gleich wieder umgedreht als sie auf dem weg nachhause waren und die Kontrolleuchte anging? warum meldet man sich 4 Tage später? im Internet hatten wir schon nachgesehen und überall steht, sobald im Vertrag das Wort Bastlerfahrzeug steht muss es nicht einmal Fahrbereit sein. Wir wussten nichts von einem Schaden und das Auto wurde davor durchgecheckt. Einen Rechtsanwalt zu Fragen kostet sehr viel Geld und ich versuche es auf diesem Weg! Kann irgendjemand sagen was wir Chancen wir haben dagegen anzugehen? Vielen Dank!

Rechtsanwalt, Vertrag, Autoverkauf, Verkauf, Vertragsrecht
Arbeitslosengeld für 1 Jahr wenn freiwillig zu hause?

Eine Frage, wer kann helfen? Am besten ausschließlich verwertbare Antworten, weil alles darumherum, ob moralisch korrekt bla bla bla, nicht zur diskussion steht.

Vertrag läuft aus. rechtzeitig arbeitslos gemeldet. dann möchte man das eine Jahr freiwillig zu Hause bleiben. weil Ehefrau genug verdient und Ehemann auf die Kleinkinder aufpassen möchte (zurzeit ist Ehefrau noch zu Hause in Elternzeit und möchte aber vollzeit arbeiten gehen, Ehemann fühlt sich in Firma nicht wohl und möchte daher das eine Jahr zu hause bleiben wegen Kinderbetreuung und erst danach wieder "loslegen")

Ehemann will aber keine Elternzeit in Ansprucch nehmen, da finanziell dann nicht möglich. Ginge nur mir Bezug von ALG1. Ehemann hat 15 Jahre in AL-Versicherung eingezahlt, also moralisch kein Problem und außerdem geht es um das Familienwohl. Die Kinder üssen nicht abgeschoben werden in die Kita bis 16 Uhr, osndern haben ein Elternteil zu Haus.

wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?

Kann man seitens des Arbeitsamtes das eine Jahr zu Haus bleiben ohne dass einer viel Druck macht? Wer weiß was darüber?

Wir würden uns auf hilfreiche Antworten freuen, denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben, und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden. Das möchte der Staat bestimmt gern hören.

DANKE

ALG, Vertragsrecht
Vertragsabschluss über Skypechat rechtsgültig?

Hallo,

ich habe neulich mit einem Serveranbieter dessen Namen ich hier jetzt nicht nennen werde einen Werbevertrag abschließen wollen, ich habe per Skypechat vorab zugesagt allerdings nie einen Vertrag unterschrieben. Nun bekomme ich wenige Wochen später nachdem ich mich umentschieden habe, eine Nachricht in der mir dieser Serveranbieter mit einer Mahnung droht, da ich ja angeblich durch die Zusage über den Chat den Vertrag rechtsgültig gemacht hab.

In den Wochen vor dieser Email war die Werbung des Serverabieters vertragslos freigeschaltet und ich erhielt im Gegenzug einen Server bereitgestellt (eine Leistung also).

Das ganze ging noch weiter, dass bevor ich diese "Drohmail" bekommen habe dieser Serveranbieter meine Datenbank ausgelesen, die Emailadressen meiner Benutzer geklaut und an diese eine Werbemail rausgeschickt hat. Das war einer der Gründe warum ich mich auch umentschieden hab. Das ganze erfuhr ich übrigens durch die Benutzer meiner Website, die mir alle diese Werbeemail freundlicherweise weitergeleitet haben.

Da ich das auf meiner Website den Benutzern aufklären wollte (hierbei habe ich darauf geachtet, niemanden etwas zu unterstellen und habe lediglich Andeutungen gemacht) schrieb er mir auch in der Mail zusätzlich das er Strafanzeige aufgrund Verleumdung erstatten und zusätzlich eine einstweilige Verfügung über seine Rechtsschutzversichung stellen möchte.

So, jetzt ist die Frage, ist dieser Vertrag durch meine Zustimmung inform eines einfachen "ja"`s über den Skypechat rechtsgültig geworden und kann er gegen die Klarstellung bezüglich der Emailadressen etwas unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen, Sascha

Chat, Recht, Abschluss, Vertrag, Vertragsrecht
Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

Vermutlich eine sehr spezielle Frage, aber ich versuch es trotzdem mal:

Mein Opa hatte im August 2011 einen Schlaganfall, in Folge dessen er danach lange im Krankenhaus lag. Erholt hat er sich davon leider nie mehr...

Aufgrund der nachfolgenden Demenz wurde meine Mutter dann Anfang 2012 vom Amtsgericht als Vormund bestimmt. Sprich Übernahme aller Geschäftstätigkeiten.

Im März diesen Jahres hat dann eine Firma, die Verträge für Festnetzanschlüsse betreibt bei meiner Oma angerufen um den auslaufenden Vertrag, der auf meinem Opa lief zu verlängern.

Sie hatte dann Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, die zwar auf meinen Opa ausgestellt, aber durch sie unterschrieben wurden. Briefe der Firma kamen weiterhin auf den Namen meines Opas, und abgebucht wurde weiterhin von seinem Konto.

Nach seinem Tod Ende Oktober haben wir sämtliche Einzugsermächtigungen auf das neu eröffnete Konto meiner Oma umgelegt und sind hierdurch erst auf diesen dubiosen Telefonvertrag gestoßen. Wir haben dann umgehend den Vertrag gekündigt, wegen Tod des Vertragsnehmers.

JETZT sagen die aber, dass der Vertrag mit meiner Oma zu Stande kam, und deshalb noch mindestens bis zum Ablauf der 2 Jahre Vertragsdauer weiterläuft...

Ist das rechtlich OK, oder haben die schon bei der Verlängerung des Vertrags widerrechtlich gehandelt?

Danke und Gruß

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, BGB, Jura, Richter, Vertragsrecht, Goldstück
Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht

Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(

Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.

Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.

Familienrecht, Scheidung, Krankenversicherung, Arzthonorar, Beihilfe, private Krankenversicherung, Vertragsrecht, Privatpatient

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