Finanzierung/Nutzungsvertrag für Fahrzeug an Bekannte. Ist das Risiko minimiert, gibt es Vorlagen?

Hallo zusammen, ich wollte ein Fahrzeug finanzieren und einer gute Bekannte die Nutzung gewähren. Im Grunde stottert sie die Raten ab und will kein Risiko an der Sache tragen. Wäre das mit dem Vertrag machbar bzw. wo ist das Risiko?

VERTRAG:

Herr Y gewährt nach Fahrzeugkauf und rechtlicher Eigentumsübernahme Frau V eine dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer: XXXXXXXXX, Erstzulassung XX.XX.2011. Als kumuliertes und maximales Nutzungsentgelt wird ein Betrag von XEur vereinbart. Die monatliche Nutzungsentgeltzahlung beträgt dabei mind. XEur. Als Basis dient eine jährliche Nutzung von max. 50.000km. Beim Überschreiten der km-Nutzungsleistung erfolgt eine prozentuale Anpassung der Nutzungsentgeltrate. Die Zahlung erfolgt auf das Konto…. Für den Zeitraum der Nutzung wird der offene Restnutzungsbetrag jährlich mit 2,5% zzgl. Euribor (zum 1.1. p.a.) verzinst.

Bis zum Erreichen einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung durch Frau V von XEur bleibt das Fahrzeug im Eigentum von Y. Ab einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung von XEur erfolgt der Eigentumsübergang des Fahrzeuges an Frau V. Durch vorzeitige und sofortige Zahlung der kumulierten Nutzungsentgeltzahlung ist eine Eigentumsübernahme des Fahrzeuges jederzeit möglich. Bis zur vollständigen kumulierten Zahlung verpflichtet sich Frau V dazu, das Fahrzeug auf ihre Kosten regelmäßig gemäß Intervall zu warten und in vollem Umfang Vollkasko zu versichern und für Schäden und weitere laufende Kosten für das Fahrzeug aufzukommen. Sollte eine Nutzung aus technischen oder sonstigen Gründen (Unfall, vorzeitiger und durch beide Parteien vereinbarter Verkauf an Dritte) nicht mehr möglich sein, erstattet Frau V Herrn Y den Differenzbetrag bis zur vollen kumulierten Nutzungsentgeldhöhe von XEur und der Vertrag zur Nutzung ist hinfällig. Zahlungen im Rahmen von Schäden die über die Vollkasko oder gegnerischen Versicherung die im Falle eines Unfalls abgewickelt und nicht repariert werden sollen, werden an Y bis zur kumulierten Nutzungsentgeldzahlung von XEur abgetreten. Beim Ausbleiben der Nutzungsentgeld-rate über 2 Monate ist Herr Y berechtigt das Fahrzeug zu veräußern und eine weitere Nutzung zu unterbinden. Sollte durch den Verkaufserlös mit der bereits gezahlten Nutzungsentgeldhöhe der Betrag von XEur nicht erreicht werden, so wird der Differenzbetrag von Frau V ausgeglichen.

Danke für Anmerkungen

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Vertrag auf deutsch, Unterzeichner spricht kein Deutsch. Gültig?

Hallo und vielen Dank allein schon fürs Lesen.

Ich habe eine Freundin, die als Austausch-Studentin in DE ist. Sie hat bei einem großen Fitness Studio einen Vertrag abgeschlossen. Sie hat denen klar gemacht, dass sie kein Deutsch spricht und dass es sein kann, dass sie kurzfristig umzieht. Ihr wurde versichert, dass alles kein Problem wäre, sie solle einfach vorbei kommen, bevor sie umzieht.

Das hat sie gemacht und eine Praktikumsbestätigung Ihres neuen Arbeitgebers mitgebracht, welcher 600 km entfernt ist. (Somit dürfte klar sein, dass sie ihren Wohnort wechseln muss). Vor Ort wurde ihr gesagt, dass das ausreicht um zu kündigen.

Und dann kam der Hammer: Entschuldigt bitte aber DIE IDIOTEN haben an ihre alte Adresse geschrieben, dass sie den Nachweis nicht anerkennen. Sie hat ganz klar gesagt, wann, warum und wohin sie zieht. Somit lag der Brief im Kasten der alten Wohnung und erreichte sie erst 1,5 Monate später.

Danach hat sie exakt die gleichen Unterlagen nochmal eingereicht, wie vor Ort und nach nochmal 2 mal hin und her haben die Fitness-Geier die Kündigung bestätigt, allerdings zum Ende diesen Monats. Die Kündigung eingereicht hat sie aber schon im März (für Ende März). Das heißt sie hat jetzt 4 Monate weiter bezahlt. (zum Glück per Lastschrift, also kann sie es noch einziehen)

Dürfen die eine Kündigung erst 4 Monate lang nicht anerkennen und diese Zeit dann anrechnen? Und: Kann ich den Vertrag widerrufen, da sie ihn ja nicht verstanden hat? (Ich gönne denen ja ihren Beitrag, aber wenn sie sich weiter quer stellen)

Vielen Dank! (ach ja so Antworten wie "Vertrag ist Vertrag" oder "Unterschrift ist Unterschrift" brauch ich nicht. Ich hatte selbst 2 Jahre Wirtschaftsrecht und weiß, dass ein Vertrag in vielen Fällen widerufen werden kann, selbst wenn von seiten des Unternehmens keine Fehler gemacht wurden, ich weiß nur nicht, ob das in diesem Fall auch so ist.)

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