Der Vertrag ist doch erst dann gültig wenn beide Parteien unterschrieben haben, oder?

Hallo, Ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines Vertrages. Ich hatte mal in einem Hotel ein Seminarraum inkl. Verpflegung usw. reserviert... Diese Sache wurde in Form eines Vertrages festgehalten in dem ich eine PDF Datei bekommen habe und den Vertrag unterschrieben zurücksenden sollte, dies habe ich mit meiner Leichsinnigkeit getan. Nun ist folgendes passiert: Seminar konnte nicht stattfinden und wurde deshalb auf 2 Monate verschoben. Ein kostefreier Rücktritt ist nicht mehr möglich, da ich nicht rechtzeitig gekündigt habe, hieß es. Dafür hätte ich 28 Tage vorher eine Kündigung schreiben müssen, dies konnte ich nicht da ich die Räumlichkeiten erst sech Wochen vor Beginn gebucht hatte und auf genung Teilnehmer gehofft habe. 2 Monate später: Wieder nicht genung Teilnehmer ( Warum auch immer...) zwei Wochen vo Beginn melde ich persöhnlich, dass die Veranstaltung ganz ausfällt und ich gerne den Vertrag irgendwie auflösen möchte. Dass es für mich nicht ganz kostenfrei sein wird war mir schon klar und ich wäre bereit einen kleinen Teil der Vetrtragssumme (ca. 3000€) als Entschädigung zu bezahlen. Da wurde ich auf den Vertrag und meine Rechte und Pflichten verwiesen und müsse demnach den vollen Betrag bezahlen! Zum Vertrag: Als ich mit den Mitarbeitern des Vertragspartners gesprochen habe, lag dort als Vorlage nur der, von mir unterschriebene, ausgedruckter Vertrag! Die Unterschrift der Gegenseite hat immernoch gefehlt! Dann frage ich mich:Ist ein Vertrag nicht erst dann gültig wenn Beide Parteien unterschrieben haben und es auch zur Hand haben? Hätte ich nicht auch von denen den Vetrtrag unterschrieben bekommen müssen? Ich meine, die wollen von mir haufen Geld haben auf Grund des Vertrages der noch nicht einmal von beiden Seiten unterschrieben ist!? Und dann verlangen Sie die volle Summe für Dienstleistung die ich noch nicht mal nutzen konnte. Ist das alles Rechtsgültig?

Danke für die Antwort.

Recht, Vertragsrecht
Der Vorbesitzer unseres Hauses verlangt noch Gefälligkeiten nach über 6 Monaten

Hallo Zusammen. Folgender Sachverhalt. Mein Mann und ich haben im Januar ein Haus gekauft. Der Notarvertrag wurde am 31.01.2013 unterzeichnet. Seit 05.03. stehen wir auch offiziell im Grundbuch. Das Haus war zum Zeitpunkt des Erwerbs noch vermietet. Die Mieteinnahmen gingen bis einschlielich März an die Vorbesitzerin. Seit April haben die Mieter die Miete an uns bezahlt. Seit Mitte Juni wohnen wir nun selber im Haus und haben sämtliche Namen sowohl von den ehemaligen Mietern als auch von der Vorbesitzerin entfernt (Klingel, Briefkasten etc.). Nun ruft die Vorbesitzerin ständig bei uns an und verlangt kleine "Gefälligkeiten". Ich habe nun folgende Frage: 1. Muss ich Ihren Namen noch auf dem Briefkasten anbringen und Post für Sie entgegennehmen (es gibt hierzu keine schriftliche Vereinbarung). Uns wurde gerade mitgeteilt, dass ein Briefkastenschlüssel sich immer noch in Ihrem Besitz befindet. 2. Sie fordert 2 Badezimmerlampen ein, die sie mitvermietet hatte. Kann Sie diese jetzt noch von uns verlangen. Was wäre, wenn sich die besagten Lampen nicht mehr in meinem Besitzt befänden? Könnte Sie Ersatz hierfür fordern. 3. Sie fordert von uns eine Summe von knapp 200 Euro für eine Versicherung die Sie im Januar für das Jahr 2013 im Voraus bezahlt hat. Ist das rechtens? 4. Wir sind seit 05. März 2013 offiziell im Grundbuch. Die Miete für den Monat März ging inkl. der Nebenkosten an sie. Wir mussten aber ab diesem Datum die kompletten Pflichten der Vermieter übernehmen (u. a. Heizöl tanken, Wasserrechnungen bezahlen usw.). Können wir dies anteilig für 26 Tage zurückfordern um dies eventuell mit der Versicherung welche Sie von uns fordert zu verechnen? 5. Laut Notarvertrag haben wir mit dem Haus eine Waschmaschine und einen Rasenmäher miterworben. Beides war nicht mehr vorhanden als wir eingezogen sind. Die ehemaligen Mieter teilten uns mit sie hätten beides wegen Defekt entsorgt und dies auch mit der Vorbesitzerin so besprochen. Hierüber lässt sie auch nicht mit sich reden.

Ich weiß dass ist sehr viel, aber wir sind beide sehr genervt und auch ein wenig ratlos. Sie behandelt uns als wären wir ihre Mieter, dabei gehört uns das Haus. Wir möchten nur ein ruhiges Leben mit unseren Kindern führen ohne streit oder Ärger. Für jegliche Anregung und Antwort bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße Nie Kohle

Hauskauf, Vertragsrecht
Tarifverarsche von günstigmobile?

Schönen guten Tag erstmal.. habe folgendes Problem:

Ich wurde vor kurzem per Telefon über einen Tarif informiert (Allnet flat free 3S) welchen ich 3 Monate kostenlos testen könnte usw.. Habe diesem dann auch erstmal zugestimmt, da ich ja ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten hätte, und ich solchen Leuten irgendwie nicht "nein" sagen kann, und mich immer um den Finger wickeln lasse <.<

Nun wurde ich wieder telefonisch kontaktiert, dass sich mein Tarif "verbessert" hätte, ich ein besseres Smartphone kostenlos kriegen könnte usw.. hat mich alles eher weniger interessiert, und ich hab einfach abgenickt, dass ich lediglich informiert wurde (ich habe denen weder Bankdaten, noch sonstwas gegeben)..

Nun bekomme ich per Post ein Schreiben, dass ich meinen Tarif auf einen neuen gewechselt hätte, welcher jetzt aber kein Kündigungsrecht mehr hat, zusammen mit einer Rechnung, auf der auch meine Kontodaten angegeben waren (die ich denen ja nie genannt hatte)..

Gibt es da jetzt eine einfache Methode, da wieder rauszukommen, ohne etwas zahlen zu müssen? Habe die damals mitgesandte SIM- Karte noch nichtmal benutzt..

Ich weiß, dass man bei sowas eigentlich aufpassen soll, aber die Typen labern so viel Müll, da ist es schwer, was vernünftiges rauszufiltern..

Warte erst mit dem Anruf bei denen und frage lieber erstmal hier.. Hat wer Erfahrungen damit? Kann man das doch noch kündigen, oder sollte man das einfach ignorieren?

MfG Darkley

Handy, Mobilfunk, Tarife, Vertragsrecht
Wohnrecht trotz Psychoterror?

Hallo!

Seit einigen Jahren bin ich im Besitz eines Zweifamilienhauses, für dessen Kreditaufnahme das Haus meiner Mutter belastet wurde, welches später verkauft wurde. Ein Teil des Betrages floss in den Kredit meines Hauses ein, im Gegenzug bekam sie lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch. Sie zahlt einen monatlichen Betrag für Nebenkosten. Arbeiten am Haus, neue Heizungsanlage, neues Dach etc wird ausschließlich von mir allein getragen.

Nun ist es so, dass ihr Verhalten immer unerträglicher wird. Aus meiner Sicht ist es reine Provokation (böse, beleidigende SMS aus heiterem Himmel und am nächsten Tag überfreundliches Geschwätz,...). Mittlerweile ist es so weit, dass ich das Haus nur verlasse, wenn sie nicht in der Nähe ist. Leider ist das nicht immer möglich, da sie mich trotz eigenem Parkplatz auf dem Grundstück zuparkt, sodass ich nicht zur Arbeit fahren kann und Kontakt zu ihr aufnehmen muss. Ohne Einsicht ihrerseits. Nachts lässt sie ihren Hund in den Garten, der alles zusammen- und mich wach kläfft, auch ohne Aussicht auf Besserung. Mir ist nicht ganz klar, ob es Absicht ist oder sie nicht zurechnungsfähig...

Es ist nicht mehr auszuhalten, sodass das letzte Streitgespräch ergeben hat, dass einer von uns gehen muss. Sie weigert sich nun dagegen und behauptet, einen viel höhren Betrag beigesteuert zu haben, den sie im Falle eines Auszugs ausgezahlt haben will. Wie wird der Wert des Wohnrechtes berechnet, der tatsächlich ausgezahlt werden müsste? Nun werde ich das Haus verlassen mit einem großen Stein im Magen. Neue Mieter in meiner Wohnung werden wohl ständig anrufen und sich über ihr Verhalten beschweren, damit habe ich nichts gewonnen. Wenn die Wohnung überhaupt Mieter findet, da es kein Geheimnis im Ort ist.

Ist es tatsächlich so, dass sie tun und lassen kann, was sie will, nur weil sie Mietrecht hat? Und ich als Eigentümer sitze am kürzeren Hebel? Gibt es keinerlei Möglichkeit für mich? Ihr Verhalten ist für mich nicht tragbar, auch für neue Mieter wahrscheinlich nicht. Das müsste doch den Wert des Hauses gewaltig mindern. Gibt es eine Regel für solch Verhalten? Das kann doch nicht wahr sein, dass ich als Hauseigentümer zur Miete wohnen muss und sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Mietrecht, Psyche, Vertragsrecht

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