Wir sind seit Dezember in ein Haus gezogen, das eine Flüssiggasanlage hat, zu der der Vermieter einen Gastank gemietet hat. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag geschlossen (wahrscheinlich ein Wartungsvertrag), der offensichtlich keine Fremdfirma zur Befüllung zulässt. Jetzt hat der Vermieter am 16.10.2009 ca. 1000 l Propangas liefern lassen, die wir auch vollständig bezahlt haben. Nun ist der Tank, obwohl wir die Heizungen nur auf Frostsicherung haben und mit einem (zugelassenen und vom Schornsteinfeger abgenommenen, vom Vermieter genehmigten, um dem vorzubeugen) Dauerbrandofen heizen, also nur Wasser warm machen fast leer. Der Vermieter hat gesagt, dass wir Gas bestellen müssen, aber nur bei der bestimmten Firma. Jetzt habe ich als Mieter ja den Vertrag nicht geschlossen und bin etwas irritiert, dass ich dass zahlen muss, was mir in Rechnung gestellt wir, ohne mir den günstigsten Anbieter raussuchen zu können. (Der Anbieter liegt laut Internet ca. 12% über dem regionalen Preis für Flüssiggas) Jetzt meine Fragen: Wer muß befüllen lassen? Wer ist dann also vertraglich gebunden? Welche Möglichkeiten habe ich, mir meinen Anbieter selbst zu wählen? Es geht hier jetzt ums Grundsätzliche, ich habe keinen Stress mit dem Vermieter, ich will nur wissen, wie es rechtlich aussieht, was der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann, welche Rechte ich in diesem Fall habe.