Wir besitzen einen Oldtimer Traktor aus dem Jahre 1959. Der wird nur noch auf der Hofstelle - privatem Grund benutzt. Wir haben ihn zwar noch angemeldet, der Tüv ist aber seit 2006 abgelaufen. Nun kam die Polizei auf unser Grundstück gefahren und sagte, sie hätten von der Straße aus gesehen (Abstand 35 m), dass der Tüv abgelaufen ist. Wir bekommen nun einen Bußgeldbescheid. Wenn wir den Traktor nun abmelden und er keine Zulassung mehr hat, darf er auch nicht lt. Abfallverordnung, denn dann ist es Schrott (Oldtimer!!), auf dem eigenen Grund und Boden abgestellt werden. Kann das sein? Wer hat hier nützliche Antworten.
Schlepper TÜV abgelaufen
Rechtsfrage,
Bußgeldbescheid
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