Hallo zusammen, letztes Mal habt ihr mir so gut geholfen, ich hoffe ihr könnt auch meinem Bekannten weiterhelfen:
Er hat Mitte April wohl auf der Straße ein Zeitschriften-Abonnement abgeschlossen. Nach vier Wochen bekam er eine Bestätigung des Abonnements, mit der Bitte, die erste Überweisung für das erste halbe Jahr zu tätigen. Daraufhin war er erstmal geschockt und hat dann recherchiert, wie teuer das Abonnement ist. Denn die Zeitung erscheint wohl zweimal in der Woche, montags und mittwochs/donnerstags(?).
Das ist ihm zu teuer, ihm war nicht klar, daß die Zeitung zweimal in der Woche kommt, Preis war ihm auch nicht klar. Für Widerruf war es natürlich zu spät (14 Tage). Jetzt hofft er auf Folgendes: Preis ist auf der Abonnementbestellung weder für eine Zeitung, noch der Jahrespreis für ein Abo angegeben.
Ist das überhaupt zuässig? Und es ist kein Kreuzchen gemacht worden, heißt: Auf dem Wisch sind mehrere Zeitschriften abgebildet, neben diesen ein Kreis zum Ankreuzen. Für die Zeitschrift gab es keine Abbildung, nur ein leeres Zeitschriftenbild, wo der Name der Zeitschrift vom Vermittler reingeschrieben wurde, der Kreis (wie bei den anderen Zeitschriftenabb.) daneben wurde nicht angekreuzt. Mein Bekannter hofft, daß es nicht zuässig und der Vertrag nichtig damit ist!
Stimmt das? Vielen Dank für eure Hilfe
Vertrag zulässig ohne Preisangabe?
Zeitschrift,
Vertragsrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.