Vor etwa 1,5 Jahren wollte ich einen Sattel anfertigen lassen. Zur Beschleunigung des Vorgangs habe eine Anzahlung in Höhe von rd 1000,- geleistet (per Quittung nachweisbar), aber nie den schriftlichen Produktions/-Kaufauftrag unterschrieben an das Unternehmen geschickt. Aufgrund von Krankheit meines Pferdes hatte ich 2 Wochen später mit dem Unternehmen telefoniert, und wir hatten uns darauf geeinigt, dass wir den Vertrag und die Produktion zunächst aussetzen, bis ich mich wieder melde und weiß, ob ich den Sattel weiterhin benötige. Die konkrete Ausstattung des Sattels hatte ich bis dahin auch zurückgestellt bzw offengelassen.

Als ich kürzlich bei dem Unternehmnen anrief, hieß es, dass der Sattel aufgrund eines Missverständnisses bereits produziert worden sei. In der produzierten Ausstattung möchte ich den Sattel aber nicht mehr haben.

Jetzt meine Frage: Ist die alleinige Tatsache der Anzahlung bereits vertragsbindend, obwohl ich den eigentlichen Auftrag nie schriftlich bestätigt habe? Welchen Anspruch auf Rückerstattung meiner Anzahlung hätte ich im Fall einer Stornierung? Laut AGBs steht: Bei Rücktritt ab dem 5. Monat nach Auftragserteilung werden 80 % des vereinbarten Vergütungsbetrages zur Zahlung fällig.

Gelte diese Fristen auch, wenn es keine schriftliche Auftragsbestätigung gibt?

Herzlichen Dank im Voraus!