Auto Privat Verkauft, Käufer will zurückgeben wegen Mängel

Tag zusammen,hoffe ich könnt mir etwas helfen.

Habe Gestern mein Auto verkauft, der Käufer hat es besichtigt und ist Probegefahren, Mängel die vorhanden waren habe ich ihm gesagt bzw gezeigt.

Heute ruft er an um meint das Automatik getriebe macht probleme und schaltet nicht sauber, will das Auto zurück geben.. ( Bei der Probefahrt war alles einwandfrei und mir ist das auch noch nie passiert keine probleme mit dem getriebe gehab)

Habe einen KFZ-KAufvertrag aus einem Laden benutz also einen Vorgefertigten mit Durchdruck.

Expliziet habe ich nicht erwähnt das ich keine Garantie bzw Gewährleistung gebe, bzw das Auto zurücknehme.

Auch das er eine Probefahrt gemacht hatte wurde da nicht erwähnt, habe jedoch Augenzeuge.(Mein Vater)

Aber ein Maschinell erstellter Text im dem Kaufvertrag beinhaltet: Der Verkäufer übernimmt für die Beschafenheit des verkauften KFZ keine Gewährleistung, es sei den er verkauft als Unternehmer.. ( Bin Ja Privatperson).

Das KFZ habe ich als unfallfrei angekreutz, was es ja nach meinem wissen war, bin nicht er erstbesitzer.

So jetzt droht mir der Käufer mit seinem Anwalt etc.. wenn ich das KFZ nicht zurücknehmen bzw sein geld wiedergeben. (Ach Ja, der Käüfer besass keinen Dt-Ausweis sondern einen Ausländischen hat mir aber versichert er sei Deutscher Staatsbürger.. nur so nebenbei)

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen, hat er das Recht dies zu tun und muss ich das Auto zurücknehmen ?, was ich natürlich nicht möchte da es ja jetzt i-welche Problemen hat, welche bei mir nicht vorhanden waren...

Privatverkauf, Vertragsrecht, kfz-verkauf
juristische Frage zu Lieferschein

Bei der Selbstabholung meines mehrteiligen Badmöbelprogrammes wurde mir vor Übergabe der Packstücke der Lieferschein zur Unterzeichnung vorgelegt. Über dem Unterschriftsfeld steht: „Ware vollständig, sauber und ohne sichtbare Mängel erhalten. Ich/Wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass keine Drittschäden bei Lieferung/Abholung aufgetreten sind.“

Das Problem: Zu Hause habe ich festgestellt, dass ein Einzelmöbel nicht mitgeliefert wurde. Der Lieferschein weißt korrekt alle Einzelmöbel aus und deckt sich mit dem Kaufvertrag. Alle Einzelmöbel sind separat mit Mengenangabe („Anz.“) aufgelistet. Nachdem ich die fehlende Lieferung beim Möbelhaus reklamiert hatte, wurde dort im Lager recherchiert – ohne Erfolg. Nun beruft sich das Möbelhaus auf meine Unterschrift, ich hätte alles erhalten. Ich behaupte, dass ich anhand des Lieferscheines nur prüfen kann, ob sich dieser mit dem Kaufvertrag deckt, weil es völlig unrealistisch ist, alle Packstücke und somit den Transportschutz vor Ort zu öffnen und den Inhalt zu prüfen. Nur das Zählen der Packstücke gibt meiner Ansicht nach keinen Rückschluss auf die gelieferten Einzelmöbel, da es beispielsweise durchaus sein könnte, dass ein Packstück zwei Einzelmöbel enthält.

Habe ich hier rechtlich eine Chance? Welche Gesetze beschreiben den Inhalt und die „Interpretation“ von Lieferscheinen/Warenbegleitscheinen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Bestellung, Lieferung, Vertragsrecht, Lieferschein
Widerruf bei Parship

Hallo, ich habe einen Vertrag bei Parship abgeschlossen und die Seite getestet. Nachdem ich nach einer Woche unzufrieden war, habe ich von meinem Widerspruch Recht gebrauch gemacht. Nun wird mir von Parship fast die volle Summe für 6 Monate in Rechnung gestellt, weil ich angeblich Dienstleistungen bezogen hätte. Ist das Rechtgemäß? Was würdet Ihr vorschlagen. Ich habe kein Rechtsschutz und möchte daher nicht zum Anwalt.

Sehr geehrter Herr X,

ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.

Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den hierin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.

Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 239,40 EUR Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 6 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 5 Davon zustande gekommene Kontakte: 28 Bereits von Ihnen gezahlt: 239,40 EUR

Rückerstattung: 59,85 EUR

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.

Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen, ich nehme die Löschung gerne für Sie vor. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

Mit freundlichen Grüßen

X Ihr PARSHIP Kundenservice

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FASI - Widerrufserklärung

Hey, ich war leider so dumm und hab bei FASI einen Vertrag auf der Straße unterschrieben. Normalerweise bin ich nicht so leichtgläubig, ich weiß auch nicht, was los war. Als ich 2 Minuten nach dem Unterschreiben noch mal zurück bin, um den Vertrag für ungültig zu erklären, habe ich den Typ nicht mehr gefunden ... Nun ja, das war gestern. Ich habe noch ein wenig recherchiert und anscheinend sind schon viele Leute Opfer dieser Leute geworden und müssen dann im Laufe des Jahres öfter höhere Geldbeträge zahlen. Das erste, was ich heute gemacht habe: Widerrufsrecht mit Einschreiben geschickt..

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

  1. Was ist, wenn sie so tun, als ob sie meinen Widerruf niemals bekommen hätten? Einschreiben heißt nicht, dass ich das nachweisen könnte.

  2. Ich habe geschrieben, dass sie mir unverzüglich eine Bestätigung schicken sollen, wenn sie den Brief erhalten. Was ist, wenn ich diese Bestätigung erhalte? Ist die dann auf jeden Fall rechtsbindend? Es ist ja eigentlich nur ein stück Papier, dass ich auch selbst gedruckt haben könnte o.Ä, also könnten die das im Nachhinein ja trotzdem noch abstreiten. Woran erkenne ich also, ob der Vertrag wirklich aufgelöst wurde?

  3. Können die mir überhaupt irgendetwas, wenn ich einfach nicht bezahle? Ich wurde auch beim Unterschreiben des Vertrages angelogen ("kann man jederzeit sofort kündigen"). Das ist ja dann Täuschung, aber das kann ich auch schlecht beweisen.

Ich wäre über ein paar Tipps sehr dankbar :) PS: Wie könnte ich das ganze auf 100% sichere Art beenden? Wo/Wie kann ich eine Willenserklärung abgeben, dass ich diesen Vertrage NICHT will, die rechtlich unanfechtbar und bindend ist?

Betrug, Recht, Widerruf, Vertrag, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, FASI
Vertragsstrafe weil Möbel nicht durch Türe passen?

Hallo zusammen,

habe bei einem Möbelgeschäft im September eine Wohnzimmergarnitur (Sitzecke) gekauft. Die sagten, dass die Lieferzeit 6 Wochen beträgt, hatten aber auf dem Auftrag KW49 drin, dass ich erst daheim bemerkte. Letzte Woche hatte ich angerufen und gefragt wann die Garnitur kommt (da der Spermüll meine alte vor 4 Wochen abgeholt hatte). Heute war der genannte Termin und auch die Lieferung.

Das heißt die 2 Herren haben die Garnitur zu uns in den 2 Stock gebracht, aber vor unserer Wohnungstür scheiterte es. Die kammen nicht rein. Die Tür sei zu eng! Nach mehrmaligem Versuch haben Sie die Garnitur wieder mitgenommen. Norm sei 84cm Breite sagten sie, wir messten 79cm (ist halt Altbau). Aber keiner hat uns gefragt oder vorgewarnt.

Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.

Ich war total schockiert und erklärte ihm, dass wir alle Möbel in unsere 120 qm Wohnung bisher reinbekommen haben und nie ein Problem hatten. Und wenn dieses Möbelstück besonders breit ist, hätte er uns darauf hinweißen sollen, dass es nicht durch jede Türe passt und wir vielleicht erst daheim ausmessen bevor wir bestellen.

Er hat das ganze gar nicht eingesehen. Die erste Rate ist schon abgebucht worden, da wir es auf Raten abbezahlen wollten. Er sagte auch etwas von sonderanfertigung, obwohl es keine ist. Wir haben die Garnitur dort gesehen - nehmen wir - 6 Wochen Lieferzeit. So war´s. Nichts mit Sonderanfertigung, wir hatten keine Extrawünsche.

Ich hätte jetzt echt gedacht, dass wir uns ein anderes Möbelstück aussuchen könnten. Aber nein die wollen jetzt das Geld?

DÜRFEN DIE DAS ÜBERHAUPT?????

Wer kann mir helfen, bitte!!! Wie sieht die rechtliche Seite aus???

Ich muss dem Möbelgeschäft heute noch Bescheid geben, was jetzt mit der Garnitur passieren soll. Ob wir Sie nehmen oder nicht.

(Wir haben auch keine breiten Fenster oder Balkon, so dass es durch diese in die Wohnung gebracht werden kann)

BITTE helft mir, bin total verzweifelt gerade jetzt vor Weihnachten hat mir das gerade noch gefehlt.

Danke euch ganz lieb im voraus.

Einrichtung, Möbel, Anwalt, Vertragsrecht
Abzocke Massa Haus

Hallöchen, ich hoffe uns kann jemand helfen! Weil wie ich seh erging es schon vielen so wie uns. Und zwar wurde uns im Musterhaus (Massa Haus) ein Angebot zu einem Haus gemacht, dass uns gefallen hat. Es wurde uns gleich beim ersten Termin ein Hausvertrag vorgelegt mit der Begründung das Haus zu reservieren, und um die Finanzierungsanfrage durch zuführen. So blöd wie wir waren haben wir den Hausvertrag unterschrieben. Vorher aber habe ich noch nachgefragt ob es verbindlich ist. Da versicherte uns der Vertreter dass im Vertrag zwar was von 10 % steht aber es betrifft uns nicht. Naja... dann sind wir nach Hause und haben uns das alles nochmal angeschaut. Da ist uns aufgefallen dass da einige Kosten garnicht erwähnt wurden. Und dass einiges sogar doppelt berechnet ist. Danach haben wir gleich eine schriftliche Kündigung rausgeschickt (das ganze innerhalb von einer Woche). Jetzt haben wir aufjedenfall eine Rechnung über 14.000 Euro bekommen die wir denen als Schadensersatz zahlen soll. Aber für was? Wir haben nur ein Angebot bekommen.

Jetzt sind wir zum Anwalt und der hat der Frima einen Brief geschrieben dass wir getäuscht wurden von dem Vertreter usw. aufjedenfall haben noch mal eine Rechnung rausgeschickt und bestehen auf ihr Geld. Der Anwalt meint dass es aufjedenfall vors Gericht kommt. Da wir aber nichts beweisen können was dort besprochen wurde suchen wir jetzt Leute denen es genauso erging, und die uns vielleicht helfen können und vielleicht ihren Fall auch vor Gericht erzählen.

Kann uns bitte jemand helfen?

ich bin langsam am verzweifeln....

Recht, Vertragsrecht

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