Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

Immobilien, Makler, Notar, Vertragsrecht
Handyanbieter hat eine Tarifänderung "willkürlich" ohne meine Zustimmung durchgeführt. Ist Zulässig?

Hallo allerseits,

ich bin ein langjährige Kunde des Handyanbieters. Es gabe eine Tarifoption, die derzeit, als ich zu diesem Anbieter gewechselt habe, verfügbar war. Ich benutze sie seitdem ungebrochen.

Vor kurzem habe ich gesehen, dass sie - aus einem unbekannten Grund - diese Option bei mir deaktiviert haben. Ich habe selbst die nicht abbestellt, deshalb verstehe ich gar nicht, wieso es gemacht wurde.

Ich habe dem Anbieter eine Mail geschrieben, in deren ich sie darum gebeten habe, mein ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederherstellen.

Die Antwort war: Die Option steht für Neubestellungen oder Tarifwechsel nicht mehr zur Verfügung! Die Tarifoption wurde nicht reaktiviert, obwohl ich sie benötige. Es liegt möglicherweise ein Systemfehler ihrerseits vor, trotzdem wurde mein Wunsch unerfüllt.

So viel ich weiß, man hat ein Anrecht darauf, dass der ursprünglicher Tarif inklusive aller Rabatte wiederhergestellt wird. So wie er vor dem Tarifwechsel war. Es handelt sich um eine Prepaid-Konstruktion und eine extra Tarifoption.

Darf der Anbieter einfach die Option bei mir, als "Altkunde" ohne weiteres deaktivieren? Ist es zulässig, meine Anforderung einfach abzulehnen?

Sollte es unzulässig sein, was der Anbieter gemacht hat, bitte ich dann um Eure Hilfe, gegen welche Gesetzgebungen liegt ein Verstoß vor.

Handy, Mobilfunk, Recht, Antrag, Handyvertrag, Mobiltelefon, Tarife, Vertragsrecht
Immobilien Kauf und Vertragsübernahmen

Hallo ich hoffe es kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus...

Wir haben im letzten Jahr ein Haus in Mecklenburg Vorpommern gekauft. Der Vorbesitzer war eine Wohnungsgenossenschaft, diese hat Service Verträge mit Firmen die zb Rauchmelder kontrolieren. Nun hat uns diese Rauchmelder kontroll Firma nach bekannt gabe, das wir als neue Eigentümer sind, ein Angebot unterbreitet die Rauchmelder weiter zu kontrollieren. Da wir aber aus einem Haus was vorher Vermietet war und vier Wohnungen hatte ein Eigenheim gemacht haben mit einer Wohnung + Ferienwohnung (Wohnung bewohnen wir selbst.) haben wir dieses Abgelehnt. Nun möchte diese Rauchmelder Firma von dem Vorbesitzer die entstandenen Ausfälle ihn höhe von über 500,- € erstattet haben. Die Wohnungsgesellschaft bezieht sich jetzt nur auf den Kaufvertrag in dem eine Übernahme dieser Verträge steht und möchte von uns dieses Geld.

Soweit ich gelesen habe gibt es in Mecklenburg Vorpommern aber nicht mal die Vorschrift, das sich der Eigentümer um das Rauchmelder anbringen kümmern muss, sonder der Mieter. Dazu kommt, das wir ja selbst nutzen und somit auch selbst für die Funktionalietät haften. Bin ich gezwungen diesen Vertrag zu übernehmen? und Wie kommen die auf über 500,- wo wir einen Wartungsvertrag mit 38,- per Anno angeboten bekommen haben? Wie lang laufen den solche Verträge normaler weise?

Ich wäre sehr dankbar wenn ich hilfe bekommen könnte.

Hauskauf, Vertragsrecht
Auto verkauft - Winterreifen nicht im Kaufvertrag, Problem?

Hallo,

ich habe vor kurzem mein Auto verkauft. In der mobile Anzeige habe ich den Wagen als achtfach bereift beworben. Um den Wagen schneller zu verkaufen habe ich ihn gegenüber dem alten Verhandlungsbasis Preis um 250€ vergünstigt. Bei der Besichtigung bin ich weitere 350€ runtergegangen und 100€ unter meine endgültige Schmerzgrenze. Ich sagte dazu, dass ich bei dem Preis die Winterreifen aber nicht dazu geben könnte. Beim Ausfüllen des Kaufvertrages, ich habe den mobile.de Vordruck genommen, habe ich das Feld für Zubehör auch leer gelassen, außerdem steht im Vertrag ausdrücklich nochmal drin, "gekauft wie gesehen, keine Rücknahme o.ä.", die Gewährleistung wird im mobile.de sowieso ausgeschlossen, da Privatverkauf.

Nun haben sich die Käufer, ein Ehepaar, gemeldet und gefragt wann sie denn "ihre" Winterreifen abholen könnten, die sie ja "vergessen haben mitzunehmen" und dass ich gesagt habe, dass ich die Winterreifen bei dem Preis nicht dazu geben könnte will keiner von beiden gehört haben.

Und jetzt sei angeblich auf einmal der KAT kaputt, ob ich davon gewusst hätte?

Zu der Sache kann ich sagen, dass ich den Wagen vor kurzem zum TÜV gebracht hatte, zu dem Zeitpunkt leuchtete immer mal wieder sporadisch die Motorkontrollleuchte (Abgaswarnleuchte) auf, allerdings eben halt nicht dauerhaft. Da der Händler bei dem ich den Wagen damals gekauft hatte (angeblich) die Lambdasonden beide erneuert hatte, wovon ich nicht überzeugt war, rechnete ich zu dem Zeitpunkt schon mit Problemen bei der AU, so kam es auch. Also habe ich den Wagen zur Vertragswerkstatt gebracht und gesagt, die sollten mal den Speicher auslesen und alles prüfen. Nach einfacher Speicherauslese kamen als mögliche Fehlerquellen die Lambda Sonde und der KAT. Ich habe die Werkstatt beauftragt das Problem genau zu lokalisieren und zu beheben falls möglich. Am nächsten Tag dann konnte ich den Wagen mit bestandener AU und fehlerlosem Fehlerspeicher abholen, eine Reinigung der Drosselklappe hätte das Problem soweit behoben, falls der Fehler nochmal auftauche, müssen man weiterschauen.

Nach kurzer Zeit ging die Warnleuchte wieder an, also wieder zur Vertragswerkstatt und den Speicher auslesen lassen und diesmal stand der KAT nicht mehr drin, nur noch die Vorkat-Lambdasonde. Die Sonde habe ich dann noch am Tag des Verkaufs vor der Besichtigung austauschen lassen und der Fehler war weg. Mit der Information, dass die Warnleuchte leuchtete und die Fehlerspeicherauslese die Vorkatsonde als Fehlerquelle ausspuckt und der neuenSonde habe ich den Wagen verkauft. Das habe ich jetzt nicht in den Kaufvertrag geschrieben, der Wagen wurde ja gekauft wie gesehen ohne Gewährleistung und die Käufer hätten ja auch abspringen können.

Ich habe nicht erzählt dass ich damals beim Kauf vom Gebrauchtwagenhändler auch schon Probleme mit der Abgasleuchte hatte und dass die Werkstatt mir einen neuen Kat verkaufen wollte, war das falsch? Muss ich irgendwas befürchten auch wegen der Reifen? Danke

Auto, Recht, Autokauf, Autoverkauf, Vertragsrecht

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