Frage zu einer kostenfrei überlassenen EBK in einer gemieteten Wohnung - sehr guter Zustand

Gestern konnte ich aus den Antworten auf die Frage eines Users entnehmen, dass der Vermieter für Verschleiß an einer vermieteten EBK (z.B. defekte E-Geräte oder ähnliches) regulierend eintreten muss. In diesem Zusammenhang bitte ich die Experten dieser Community um eine ergänzende Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Unser Sohn hat in seinem Mietvertrag für seine Wohnung (ebenfalls mit EBK) die Klausel folgende Klausel des Vermieters unterschrieben: ****Für Beschädigungen und Defekte an der von dem Vermieter KOSTENFREI (mietfrei) überlassenen Einbauküche (u.a. Herd mit Kochfeld, Kühl-/Gefrierkombination, Dunstabzugshaube, Edelstahlspülbecken, Untertischgerät für Warmwasseraufbereitung) haftet der Mieter****. Hierauf haben sich Mieter und Vermieter ****EINVERNEHMLICH**** verständigt. Die EBK ist sehr gepflegt und in einem Top-Zustand aber schon ca. 10 Jahre alt und auch bei der Wohnungsübergabe wurde unser Sohn auf diesen Umstand nochmals hingewiesen und dies auch nochmals so im Übergabeprotokoll einvernehmlich fixiert. Frage: 1. Ist dieser Vertrag mit diesem Inhalt rechtens ?? - Unser Sohn war froh eine solch gepflegte EBK MIETFREI übernehmen zu können. 2. Wenn "Nein" - welche Konsequenzen hätte dies für den Gesamtvertrag ? 3. Was tun wenn ein E-Gerät defekt geht und der Vermieter seine Ankündigung aufrechterhält, gemäß vertraglicher Abmachung keine Reparatur oder ein neues Gerät (z.B. Kühlschrank, Untertischgerät, usw.) einbauen zu lassen. Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar !!

Mietrecht, Vertragsrecht
Rücktritt Kaufvertrag im beiderseitigem Einverständnis

Hi Leute,

ich brauche nochmal euren Rat bzw. eine Bestätigung. ;)

Ich hab dazu gestern schon mal was geschrieben. Könnt ihr ja gerne nochmal nachlesen: http://www.gutefrage.net/frage/autoverkauf-ebay-kleinanzeigen#answer123000818

Ich habe heute einen Anruf von dem Händler bekommen und er meinte, dass seine Nummernschilder geklaut wurden und er daher das Auto erstmal nicht abholen kann. Er hat darauf gepocht, dass ich ihm eine Mail schreibe in der steht, dass der Käufer das Auto nicht wie besprochen abgeholt hat und daher der Vertrag ungültig ist. Ob dahinter ein Trick steht sei mal dahingestellt.

So haben wir uns dann geeinigt:

Meine E-Mail: Sehr geehrter Herr ...,

wie gerade telefonisch besprochen und von Ihnen gewünscht bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie gestern den vereinbarten Termin zur Abholung des Autos, wie im Kaufvertrag vom 06.5.2014 beschrieben, nicht einhalten konnten.

Des Weiteren ist es Ihr Wunsch vom Kaufvertrag zurückzutreten, da Sie auf Grund fehlender Nummernschilder den Vertrag nicht einhalten können. Im beiderseitigen Einverständins trete ich hiermit mit sofortiger Wirkung vom am 06.05.2014 geschlossenen Vertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir, dass auch Sie mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Händler:

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit bestätige ich ihnen,daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete.Ich habe z.Z. keine roten Schilder und kann daher das Auto nicht überführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ist es denn damit jetzt erledigt? Kann ich mein Auto neu verkaufen???

Danke

Kaufvertrag, Vertrag, Rücktritt, Vertragsrecht

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