Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrages (Wandlung)?

Weiß jemand wie die Rechtslage zur folgenden Situation aussieht?

Das Fahrzeug wurde als Neuwagen gekauft. Nach 8 Monaten Besitzdauer und knappen 6.000 KM Laufleistung trat der erste Motorschaden auf. Die Werkstatt reparierte das Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen und informierte den Kunden darüber, dass das Fahrzeug abholbereit steht.

Der Kunde nahm das Fahrzeug entgegen und machte sich auf den Heimweg. Bereits auf der Heimfahrt qualmte der Motorraum erneut und das Fahrzeug musste ein zweites Mal abgeschleppt werden. Diesmal stand die Werkstatt vor einem Rätsel. Zwar war direkt klar, dass es sich erneut um einen Motorschaden handelte, jedoch konnte die auslösende Fehlerquelle nicht eindeutig lokalisiert werden. Mehr als ein „ es könnte …“ kam nicht als Aussage.

Nach drei Wochen Werkstattaufendhalt und weiterer Ergebnislosigkeit wurde es dem Kunden zu bunt und er bat schriftlich um ein „ Wandlungsbegehren“. Der Verkaufsleiter des Autohauses sicherte dem Kunden zu, sich persönlich um den Sachverhalt zu kümmern. Immerhin konnte man gemeinsam auf eine über 10 jährige Kundenverbindung und 8 Neuwagenkäufe zurückblicken.

Nach weiteren 3 Wochen, kam dann der Anruf der Werkstatt. Das Fahrzeug wäre repariert und Fahrbereit. Der Kunde nahm das Fahrzeug entgegen. Doch leider konnte er nicht losfahren, da bereits nach dem Starten des Motors das Fahrzeug erneut eine neue Fehlermeldung anzeigte.

Diesmal war es die Öl-Anzeige. Nach weiteren 4 Stunden des warten, war sich das Werkstattteam sicher sämtlich Fehler gefunden zu haben.

Der Kunde konnte sich endlich mit seinem Fahrzeug auf dem Heimweg machen. Das Fahrzeug läuft seit dem „ Rund“. Seit dem letzten Werkstattaufenthalt sind nun 4 Wochen vergangen. Der Kunde möchte jedoch weiterhin an seinem Wandlungsbegehren festhalten, da er das Vertrauen in das Fahrzeug verloren hat.

Zwischenzeitlich (vor 1 Woche und das auf Nachfragen des Kunden) teilte ihm die Werkstatt mit, dass das Wandlungsbegehren abgelehnt wurde und das mit der lapidaren Begründung „ Es geht doch wieder alles…“

Wie sieht es nun rechtlich aus? Kann der Kunde weiterhin auf die Rückabwicklung des Vertrages hoffen? Immerhin waren zum Zeitpunkt des Wandlungsbegehrens sämtliche rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt.

Sorry das mein Text solange wurde und vorab vielen Dank für die Antworten.

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Werkstatt, Autokauf, Vertragsrecht
Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?

Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).

Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.

der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.

Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?

ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?

Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)

Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp

PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(

Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vertrag, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Probezeit, Vertragsrecht
Sonderkündigungsrecht - 1&1 Vertrag vorzeitig kündigen?

Hallo,

folgendes Problem: ich ziehe um und wollte eine schneller Leitung haben, daher habe ich bei Kabel Deutschland einen Vertrag abgeschlossen. Mein 1&1 Vertrag wäre Anfang Juni 2016 abgelaufen, daher hatte ich per Internet gekündigt und dann wollte ich das per Hotline bestätigen. Der Mitarbeiter sagte mir, dass es klüger wäre mit den Sonderkündigungsrecht zu kündigen. Er sagte mir auch alles was ich schreiben soll. Er meinte dadurch würde ich mir die Kosten von einem Monat sparen. Daraufhin hat er dann meine Kündigung stoniert. Nun wurde meine Sonderkündigung erst abgelehnt, weil das kein Grund ist. Mein Vertrag hat sich automatisch um 1 Jahr verlängert. Die erneute Sonderkündigung ergab, dass die nun folgendes wollen:

  • Ummeldebescheinigung
  • Kopie der Bestellbestätigung des bereits vorhandenen DSL-Anbieters am neuen Wohnort
  • Kopie einer aktuellen Rechnung des bereits vorhanden DSL-Anbieters am neuen Wohnort

ABER

  1. DSL ist doch Telefondose.. und Kabel geht über Kabel.
  2. Habe ich diesen Kabel Vertrag ja abgeschlossen zum Einzug

Die Leitung von 1&1 sind nur 16 Mbits und Kabel bietet mir (ich glaube) 40 oder 50, welches ich auch brauche!

Des Weiteren ist es doch so, dass mein Nachmieter kein Internet haben kann, wenn mein Vertrag hier noch aktiv ist. Übernehmen wollen die den bestimmt nicht.

Jemand vielleicht nen Tipp was ich da noch machen kann? Fühle mich ziemlich hintergangen von diesem Saftladen!!!

Internet, 1und1, DSL, Kabel Deutschland, sonderkuendigung, Vertragsrecht
Autohändler macht falsche Angaben zur Ausstattung?

Hallo zusammen,

ich habe im November 2015 einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft.

Dieser hat mir in dem Verkaufsgespräch erzählt, dass das Auto auch eine Freisprecheinrichtung hat und hat diese auch mehrfach erwähnt, auch "wie toll das sei". Auf dem Verkaufsschild im PKW stand nichts von einer Freisprecheinrichtung, aber ich glaubte dem Verkäufer. Ich habe den PKW gekauft und mir wurde lediglich einen Rechnung ausgestellt, kein Kaufvertrag wurde gemacht bzw. unterzeichnet. Zu Hause angekommen wollte ich mittels Bluetooth mein iPhone mit dem Auto koppeln, dies funktionierte nicht und ich recherchierte im Internet. ich fand heraus, dass mein einegbautes Radio gar keine Freisprecheinrichtung unterstützt bzw. ich diese nachrüsten lassen müsse (Kosten bei VW etwa 500€). Daraufhin rief ich den Händler an (kennt unsere Familie schon siet etlichen Jahren und war immer vertrauensvoll) und fragte ich nach der Freisprecheinrichtung. Er versicherte mir nochmals, dass das Auto diese Funktiuon inne hat. Nach mehreren Tagen rief mein Vater nochmals bei dem Händler an, bzw. fuhr zu ihm hin. Er gab zu, dass er sich wohl versehen hatte und das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung habe, diese aber gegen Kosten in Höhe von 350€ bei ihm nachzurüsten sei. Ich sollte die Kosten tragen, was ich natürlich nicht tat. Ich habe den Händler nochmals gebeten die Kosten zu übernehmen, aber er weigerte sich.

Ergänzend zu erwähnen ist, dass ich das Fahrzeug 1. aufgrund der Tatsache, dass es ein Diesel ist gekauft habe und 2. aufgrund der guten Ausstattung und der Freisprecheinrichtung...neben meinem gekauften PKW stand auch noch ein PKW welcher billiger war, aber nicht so eine gute Ausstattung hatte, daher entschied ich mich für das teurere Modell.

Wie ist hier der Tatbestand ? Mein Vater war als Zeuge anwesend, als der Händler die Freisprecheinrichtung erwähnte.

Auto, Geld, Anwalt, Verkehrsrecht, Autokauf, Ausstattung, Autohändler, PKW, Vertragsrecht

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