Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Darf Bank nach Finanzierungsbestätigung einfach Vertrag kündigen?

Hallo, ich bzw wir stehen kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Da Vermieter mehrfach gegen den Mietvertrag verstoßen hat,suchten wir was neues.Dann ein Tipp,Haus für 32000€ zu kaufen,nur zu Renovieren nichts zu sanieren,wir zu Bank , ich bekomme mit meiner Rente so oder so keinen Kredit,daher Schwiegersohn ...der Verdient auch nicht viel, 2Banken sagten bei 32000€(weil diese eine Bauruine wohl vermuteten) ab und wir wollten schon wieder uns auf Mietsuche begeben, als ein Finanzberater uns sagte,er helfe uns. Alle erforderlichen Unterlagen ihm erbracht und auch seine Fragen beantwortet....Dann endlich Zusage bekommen und auch Finanzierungsbestätigung und Notar Termin war auch schon. Jetzt kam raus, dass Schwiegersohn ein Zeitarbeitsvertrag hat und Bank will zurücktreten. Wohnung gekündigt, neues Haus renoviert u geputzt. Vertrag und Untermietvertrag der auf 25Jahre läuft mit mir und meiner Tochter ist auch aufgesetzt....schon im September. Wir wussten das nicht und wurden nie gefragt ob es ein Zeitarbeitsvertrag ist....Ich denke da Schwiegersohn dort auch seine Ausbildung gemacht hat und von daher 4 Jahre da beschäftigt ist, hat hier keiner, auch die anderen Banken nicht, vermutet das er keine Festanstellung hat. Doch wir haben noch nie ein Haus gekauft und auch selbst beim Notar Termin wurde nichts erwähnt. FB das wohl selber ausgefüllt, da es für ihn einfach so war...Wir sprechen hier von 282€ , Von uns bekommt Schwiegersohn schon 360€ Miete Kalt....was kann man machen um nicht auf der Strasse zu sitzen? Problem! Ich habe Vermieter fristlos gekündigt,da er wieder mal Hausfriedenabruch begangen hat und ihm auch diesbezüglich angezeigt....Wir müssen entweder in 3Tagen eine Festanstellung vorlegen oder das Haus ist weg, laut FB, der sich jetzt mit der Ausrede da raus sprechen möchte,dass muss man doch wissen...woher?  Und wir sprechen hier von einer Summe,da kostet ein Auto schon mehr, oder eine 2Zimmer Wohnung im Monat!...Bitte um dringend Hilfe, wir müssen am 17 aus dem von mir angemieteten Haus, wo ich 400€ kalt alleine zahle und immer Pünktlich

Mietrecht, Finanzrecht, Vertragsrecht
Kein Rücktrittsrecht bei Vodafoneverträgen im Shop?

Hi Leute,

folgende Situation: Anfang September für den 1.10. bei Vodafone im Shop einen Vertrag für Telefon, Internet und Fernsehen abgeschlossen. Dann ewig keine Nachricht, geschweige denn Hardware erhalten. Auf Nachfrage dann die Info dass Fernsehen nun doch nicht bei uns verfügbar ist. Dann wurde uns ein vergünstigtes Angebot für Telefon und Internet gemacht. Dies konnten wir entweder annehmen oder wir sind aus dem Vertrag raus. Wir haben dann letzte Woche das Angebot angenommen, leider ohne weiter nachzuforschen. Mitlerweile haben wir einen Anbieter gefunden, der uns viel mehr bieten kann. Darum wollten wir nun vom Vertrag zurück treten. Zuerst hieß es dass die Frist dafür abgelaufen wäre. Dann habe ich selber nochmal mit Vodafone telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass wir eine neue Rücktrittsfrist haben, da dies nun ein anderer Vertrag ist. Die Frist soll der 16.10. sein. Mir wurde dann gesagt, dass wir entweder einen formlosen Rücktritt per Fax schicken sollen oder in den Shop gehen, in dem wir den Vertrag gemacht haben und dort vom Vertrag zurück treten.

Nun war mein Mitbewohner auf dessen Namen der Vertrag läuft vorhin in dem Shop. Dort wurde ihm dann von einem Mitarbeiter gesagt, dass wir gar kein Rücktrittsrechts hätten da wir den Vertrag im Shop abgeschlossen haben. Was stimmt nun? Und gibt es wirklich generell kein Rücktrittsrechts bei Verträgen die man im Vodafoneshop abschließt?

Edit: Der Vertrag wurde ja telefonisch von Vodafone geändert. Der geänderter Vertrag hat mit dem aus dem Shop meiner Meinung nach nichts mehr direkt zutun und ist somit ein Onlinevertrag bzw Telefonvertrag.

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