Hallo ich hoffe es kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus...

Wir haben im letzten Jahr ein Haus in Mecklenburg Vorpommern gekauft. Der Vorbesitzer war eine Wohnungsgenossenschaft, diese hat Service Verträge mit Firmen die zb Rauchmelder kontrolieren. Nun hat uns diese Rauchmelder kontroll Firma nach bekannt gabe, das wir als neue Eigentümer sind, ein Angebot unterbreitet die Rauchmelder weiter zu kontrollieren. Da wir aber aus einem Haus was vorher Vermietet war und vier Wohnungen hatte ein Eigenheim gemacht haben mit einer Wohnung + Ferienwohnung (Wohnung bewohnen wir selbst.) haben wir dieses Abgelehnt. Nun möchte diese Rauchmelder Firma von dem Vorbesitzer die entstandenen Ausfälle ihn höhe von über 500,- € erstattet haben. Die Wohnungsgesellschaft bezieht sich jetzt nur auf den Kaufvertrag in dem eine Übernahme dieser Verträge steht und möchte von uns dieses Geld.

Soweit ich gelesen habe gibt es in Mecklenburg Vorpommern aber nicht mal die Vorschrift, das sich der Eigentümer um das Rauchmelder anbringen kümmern muss, sonder der Mieter. Dazu kommt, das wir ja selbst nutzen und somit auch selbst für die Funktionalietät haften. Bin ich gezwungen diesen Vertrag zu übernehmen? und Wie kommen die auf über 500,- wo wir einen Wartungsvertrag mit 38,- per Anno angeboten bekommen haben? Wie lang laufen den solche Verträge normaler weise?

Ich wäre sehr dankbar wenn ich hilfe bekommen könnte.