Widerrufsrecht verlieren weil man sich ein Wohnungsexposé ansieht?

Ich bin momentan auf Immobilienscout auf der Suche nach einer Eigentumswohnung. Ich habe jetzt ein paar Wohnungen angeschrieben und von drei davon eine Antwort bekommen. Zwei davon haben mir per Email mitgeteilt, dass ich ein Online-Exposé öffnen soll.

Ich bin also auf die Seite gegangen und habe entsprechend den Anweisungen in der Mail auf "Objektadresse freischalten" geklickt. Nun kommt dieses Fenster (siehe Bild), wo meine Zustimmung verlangt wird.

Es verwirrt mich und ich verstehe nicht, warum ich dafür diese Bedingung ausdrücklich bestätigen muss: "Ich bin mit der Bereitstellung des vollständigen Objektangebots und somit mit dem vorzeitigen Beginn Ihrer Dienstleistung ausdrücklich einverstanden. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie, die bereits in der Bereitstellung des vollständigen Exposés liegen kann, mein Widerrufsrecht verliere."

Mit der Dienstleistung ist ja offensichtlich die des Maklers gemeint (also Besichtigungstermin, die Unterlagen bereitstellen usw.). Mir ist aber unklar, was es bedeutet, dass ich hier "mein Widerrufsrecht verliere", wenn ich mir das Exposé der Wohnung ansehe.

Ich habe keine AGB zu diesem "Vertrag" gefunden und aus der Widerrufsbelehrung werde ich auch nicht schlau.

Kennt das jemand und kann es mir erklären?

Ich hoffe doch wohl, dass man die Wohnung besichtigen kann, ohne irgendeinen kostenpflichtigen Vertrag eingehen zu müssen.

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Wohnung, Immobilien, Vertrag, Eigentumswohnung

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