Hat er Anspruch auf Miete?

5 Antworten

Das müsste als Antwort genügen:

Der Mietvertrag wird in der Regel allerdings schriftlich abgeschlossen, kann jedoch auch per Handschlag besiegelt werden. Auch wenn der Mieter die Miete inklusive der Nebenkosten stillschweigend bezahlt und der Vermieter diese annimmt, ist das Mietverhältnis rechtswirksam geschlossen.

https://www.generali.de/journal/mietvertrag-abschliessen-was-muss-ich-beachten

Nach § 550 BGB bedarf ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als 1 Jahr geschlossen wird, der schriftlichen Form. Diese Vorschrift gilt auch für Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume. Wird die Schriftform nicht beachtet, so ist der Vertrag zwar gleichwohl wirksam.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/schriftform-gesetzliche-vorschriften_idesk_PI17574_HI639315.html


Inkognito-Nutzer   07.09.2024, 10:51
der für längere Zeit als 1 Jahr geschlossen wird

Wie ist das bei unbefristeten Verträgen?

Eckengucker  07.09.2024, 11:02
@Inkognito-Beitragsersteller

Wenn ihr euch beide darauf mündlich geeinigt hattet, dass der Vertrag unbefristet ist, dann ist er gültig. Die bestimmte Dauer von mehr als 1 Jahr ist klar? Z,B. ein Pachtvertrag über 5 Jahre wäre so ein Fall.

Gehen wir mal deinen Fall weiter durch. Siehe §568 BGB. Da der Vertrag durchaus gültig ist, ist deine mündliche Absage ungültig. Eine Kündigung eines Mietverhältnisses kann nur schriftlich erfolgen.... Damit wäre dein Rücktritt mündlich gar nicht möglich. Siehe Frist aus § 573c BGB, 3 Monate.....

Was ich damit sagen will. Auf jeden Fall schriftlich mit dem Vermieter einigen. Sonst kommt er noch mit weiteren Mietzahlungen.

Inkognito-Nutzer   07.09.2024, 11:27
@Eckengucker

Selbst wenn kein schriftlicher Mietvertrag mit Unterschrift besteht

Eckengucker  07.09.2024, 11:30
@Inkognito-Beitragsersteller

die gesetzlichen Bestimmungen kannst du nachlesen. Ich kann nicht sagen, was ihr tatsächlich vereinbart habt, nur darauf aufmerksam machen. Das hier ist lediglich deine Aussage, daher ist ein Nachweis für die eine oder andere Seite unmöglich. Eine gesetzliche Beratung ist hier nicht erlaubt, du stellst Fragen in einem Laienforum.

Wenn du konkrete Fragen über den Ablauf hast, Fragen zu deinem EINZELFALL, wirst du dich an einen Mieterverein oder in diesem Fall besser an einen Anwalt wenden müssen.

Inkognito-Nutzer   07.09.2024, 10:41

Das heißt er hat ein Anrecht darauf und ich bin gezwungen ihm die Miete zu zahlen obwohl kein Vertrag unterschrieben wurde. Wenn er vor Gericht geht hat er gewonnen

Wenn man sich über die wichtigsten Punkte, z. B. Miethöhe und Einzugsdatum, einig war könnte ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen sein. Das Nachzuweisen ist natürlich u. U. schwer bis unmöglich.

Andererseits könnte man auch sagen das man sich lediglich einig war einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Der ist ja nicht zustande gekommen.


Inkognito-Nutzer   07.09.2024, 10:42

Wir haben ihn schon erstellt bzw. ausgefüllt. Es fehlt nur die Unterschrift und der von meiner Seite existiert schon nicht mehr

den ich aber noch nicht unterschrieben hatte.

Wenn Du bislang nicht in der Wohnung wohntest, keinen Schlüssel dazu erhieltest, etc., kam nach meinem Beurteilungsvermögen bislang kein gültiger Mietvertrag zustande.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Inkognito-Nutzer   07.09.2024, 10:43

Nein ich habe nicht darin gewohnt, keine Schlüssel erhalten und auch direkt einen Tga später nach der mündlichen Zusage diese wieder revidiert

DasOrakel  07.09.2024, 10:51
@Inkognito-Beitragsersteller

Das ist nach meinem Beurteilungsvermögen kein gültiger Mietvertrag zustandegekommen.

Falls der Vermieter dennoch darauf besteht, müssen ggf. die Gerichte urteilen.

Ja, eigentlich zählt der Vertrag und du müsstest ihn wieder kündigen, mit der Frist.

Anderseits wird er deine mündliche Zusage schwer beweisen können.


Inkognito-Nutzer   07.09.2024, 10:36

Ich habe halt keinen Vertrag unterschrieben. Wir haben nur einen erstellt und den habe ich mittlerweile vernichtet

wir haben einen Mietvertrag erstellt den ich aber noch nicht unterschrieben hatte

Ohne Vertrag keine Grundlage :)

Für Mietsachen ist die Schriftform notwendig, damit ein Vertrag gültig wird.

Daher hast du nichts zu befürchten und keine Schuld.


Gerhart  07.09.2024, 15:28

Mündliche Mietverträge sind wirksam. Schriftform ist nicht erforderlich. Es gelten die §§ des BGB.