Hat er Anspruch auf Miete?
Hallo zusammen,
Ich habe vor ein paar Tagen mündlich einer Wohnung zugesagt und wir haben einen Mietvertrag erstellt den ich aber noch nicht unterschrieben hatte. Dann kam ein Zwischenfall der mir mein Erspartes gekostet hat und nun kann ich zwar die Miete zahlen aber nicht die Einrichtung. Ich habe dem Vermieter also alles erklärt und abgesagt, nun möchte er aber einmal die Netto Miete in Bar von mir haben obwohl ich direkt nach einem Tag nach der Zusage alles erklärt habe.
Ich habe jetzt zwei Meinungen gehört. Die einen sagen "Ja, das darf er" und die anderen sagen "Du hast nichts unterschrieben also hat er kein Anrecht drauf". Meine Frage ist jetzt ob das stimmt. Warum möchte er das Geld dann so unbedingt in Bar haben denn überwiesen möchte er es nicht haben. Ich will keinen Streit mehr, die sind eh schon zurecht von mir genervt aber ich bin selbst auch genervt, dass das jetzt so gekommen ist.
Soll ich ihm das Geld geben? Hat er überhaupt ein Anrecht darauf? Wie läuft das wenn er jetzt vor Gericht zieht? Kann er mich zwingen den Vertrag zu unterschreiben weil ich mündlich zugesagt habe (ohne Handschlag)?
5 Antworten
Das müsste als Antwort genügen:
Der Mietvertrag wird in der Regel allerdings schriftlich abgeschlossen, kann jedoch auch per Handschlag besiegelt werden. Auch wenn der Mieter die Miete inklusive der Nebenkosten stillschweigend bezahlt und der Vermieter diese annimmt, ist das Mietverhältnis rechtswirksam geschlossen.
https://www.generali.de/journal/mietvertrag-abschliessen-was-muss-ich-beachten
Nach § 550 BGB bedarf ein Mietvertrag über ein Grundstück, der für längere Zeit als 1 Jahr geschlossen wird, der schriftlichen Form. Diese Vorschrift gilt auch für Mietverträge über Wohn- und Geschäftsräume. Wird die Schriftform nicht beachtet, so ist der Vertrag zwar gleichwohl wirksam.
Wenn ihr euch beide darauf mündlich geeinigt hattet, dass der Vertrag unbefristet ist, dann ist er gültig. Die bestimmte Dauer von mehr als 1 Jahr ist klar? Z,B. ein Pachtvertrag über 5 Jahre wäre so ein Fall.
Gehen wir mal deinen Fall weiter durch. Siehe §568 BGB. Da der Vertrag durchaus gültig ist, ist deine mündliche Absage ungültig. Eine Kündigung eines Mietverhältnisses kann nur schriftlich erfolgen.... Damit wäre dein Rücktritt mündlich gar nicht möglich. Siehe Frist aus § 573c BGB, 3 Monate.....
Was ich damit sagen will. Auf jeden Fall schriftlich mit dem Vermieter einigen. Sonst kommt er noch mit weiteren Mietzahlungen.
Selbst wenn kein schriftlicher Mietvertrag mit Unterschrift besteht
die gesetzlichen Bestimmungen kannst du nachlesen. Ich kann nicht sagen, was ihr tatsächlich vereinbart habt, nur darauf aufmerksam machen. Das hier ist lediglich deine Aussage, daher ist ein Nachweis für die eine oder andere Seite unmöglich. Eine gesetzliche Beratung ist hier nicht erlaubt, du stellst Fragen in einem Laienforum.
Wenn du konkrete Fragen über den Ablauf hast, Fragen zu deinem EINZELFALL, wirst du dich an einen Mieterverein oder in diesem Fall besser an einen Anwalt wenden müssen.
Das heißt er hat ein Anrecht darauf und ich bin gezwungen ihm die Miete zu zahlen obwohl kein Vertrag unterschrieben wurde. Wenn er vor Gericht geht hat er gewonnen
Wenn man sich über die wichtigsten Punkte, z. B. Miethöhe und Einzugsdatum, einig war könnte ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen sein. Das Nachzuweisen ist natürlich u. U. schwer bis unmöglich.
Andererseits könnte man auch sagen das man sich lediglich einig war einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Der ist ja nicht zustande gekommen.
Wir haben ihn schon erstellt bzw. ausgefüllt. Es fehlt nur die Unterschrift und der von meiner Seite existiert schon nicht mehr
den ich aber noch nicht unterschrieben hatte.
Wenn Du bislang nicht in der Wohnung wohntest, keinen Schlüssel dazu erhieltest, etc., kam nach meinem Beurteilungsvermögen bislang kein gültiger Mietvertrag zustande.
Nein ich habe nicht darin gewohnt, keine Schlüssel erhalten und auch direkt einen Tga später nach der mündlichen Zusage diese wieder revidiert
Das ist nach meinem Beurteilungsvermögen kein gültiger Mietvertrag zustandegekommen.
Falls der Vermieter dennoch darauf besteht, müssen ggf. die Gerichte urteilen.
Ja, eigentlich zählt der Vertrag und du müsstest ihn wieder kündigen, mit der Frist.
Anderseits wird er deine mündliche Zusage schwer beweisen können.
Ich habe halt keinen Vertrag unterschrieben. Wir haben nur einen erstellt und den habe ich mittlerweile vernichtet
Ja, aber Mietverträge sind auch mündlich gültig.
Arbeitsverträge btw auch.
Es ist nur die Sache, wie man es beweist.
wir haben einen Mietvertrag erstellt den ich aber noch nicht unterschrieben hatte
Ohne Vertrag keine Grundlage :)
Für Mietsachen ist die Schriftform notwendig, damit ein Vertrag gültig wird.
Daher hast du nichts zu befürchten und keine Schuld.
Mündliche Mietverträge sind wirksam. Schriftform ist nicht erforderlich. Es gelten die §§ des BGB.
Wie ist das bei unbefristeten Verträgen?