Darf Vermieter bei Mietminderung…..?

5 Antworten

Der § 536 BGB spricht von MIETE und nicht von "Kaltmiete". Die MIETE schließt die Betriebskosten ein, sei es nun als Betriebskostenvorauszahlung oder als Teilinklusivmiete bzw. Pauschalmiete, es ist also immer die Gesamtmiete.

Die Mietminderung muss nicht beantragt oder angekündigt werden. Mit der Meldung des Mangels an den Vermieter beginnt der Mieter taggenau mit der Mietminderung und beendet diese, wenn der Mangel beseitigt wurde auch taggenau.

Die rechtliche Grundlage für die Veranlassung einer Mietminderung bildet neben dem Urteil des BGHs auch der § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser bestimmt, wann ein Mieter eine Mietminderung durchführen darf. Allerdings ist nicht festgelegt, von welcher Miete die Berechnung erfolgen soll.
BGH-Urteil: Eine Mietminderung wird von der Warmmiete berechnet.
Das regelt 2005 der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (BGH WuM 2005, 573) eindeutig. Demnach ist die Berechnungsgrundlage für eine Mietminderung die Warmmiete.
Im Allgemeinen setzt sich die Warmmiete aus der Nettomiete, also der Kaltmiete, plus der Nebenkosten zusammen. 

https://www.mietrecht.com/mietminderung-warmmiete

Und hier dazu das Urteil des BGH:

https://openjur.de/u/178914.html

"ich habe schon oft in anderen Wohnungen Mietminderung beantragen müssen und dies hat immer sehr sehr gut funktioniert hab echt positive Erfahrungen"

Scheinst ja richtig Erfahrung zu haben mit Mietminderung!

Dabei hast du immer gute Erfahrungen gemacht. Glückwunsch, Hut ab! Vielleicht solltest du ja Kurse geben... (?)

Mietminderungen gehen nur auf die Kaltmiete. Das hat was mit Gesetzen zu tun. Die haben wir halt mal...

Meine Empfehlung: Geh mal zu einem Anwalt (vermutlich hast du die Kohle dafür nicht - aber egal..., besorge dir einen Beratungsschein vom Amt) und dann darfst auch du dich fachgerecht belehren lassen was Mängel und Mietminderung in einer Mietwohnung betrifft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

Gerhart  08.09.2024, 07:00

Du hast sicher keine Erfahrungen mit Mietminderungen.

Gerhart  08.09.2024, 18:09
@pharao1961

Dann belege mal einen Kurs zum Thema Mietminderung. Deine Erfahrungen stimmen nicht mit der Realität überein.

Meisterwerk146 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:11
@pharao1961

Deshalb sprichst du nur über deine Vorteile, die Vorteile der Mieter versuchst du zu vertuschen

pharao1961  09.09.2024, 11:51
@Gerhart

Ich mache es bei 2-Dreifamilienhäuser seit knapp 25 Jahren. Ich denke schon, dass ich eine gewisse Erfahrung habe.

Gerhart  09.09.2024, 12:31
@pharao1961

Dann hast du sehr willfährige Mieter, die deinen Vorstellungen folgen.

pharao1961  09.09.2024, 13:28
@Gerhart

Nicht unbedingt. Ich kann aber sagen, dass diese Mieter recht ordentlich sind, auch ihre Rechte kennen und ebenso Verhältnismäßigkeit (das ist auch ein §) kennen.

Von Experte Gerhart bestätigt
Nun möchte aber der Vermieter die Kaltmiete von Nebenkosten trennen

Kaltmiete und Nebenkosten sind auch zwei verschiedene Sachen

und die 25% nur auf die Kaltmiete machen

Das ist auch korrekt. Nebenkosten beschreiben tatsächlich Kosten, die Du unabhängig davon tragen musst. Die Mietminderung ist nur auf die Kaltmiete anzuwenden.


Meisterwerk146 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 17:41

Wo steht das ? Ich sehe überall nur das es auf die warmmiete berechnet wird

bikerfan73  07.09.2024, 17:53
@Meisterwerk146

Mietminderungen sind im §536 BGB geregelt. Allerdings steht da nichts von Kalt- oder Warmmiete. Das Gesetz kennt nur die Miete. Das liegt daran, dass die Nebenkosten kein Bestandteil der Mietzahlungen sind.

Der Vermieter wird vermutlich abwarten bis ein Rückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist und Sie dann frsitlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.

Den Rest klären Sie dann vor Gereicht.


geheim007b  07.09.2024, 20:28

widersprechen muss er, sonst nimmt er die Mietminderung konkludent an

schelm1  08.09.2024, 10:45
@geheim007b

Bei der Miete handelt es sich um eine Bringschuld. Der Mieter kommt ohne Hinweis des Vermieters in Verzug!

geheim007b  08.09.2024, 12:38
@PolluxPM

Eine Mietminderung muss nicht akzeptiert werden damit sie wirksam wird, von daher kommt es im zweifel darauf an wie der Richter entscheidet. Widerspricht der Vermieter aber nichtmal wäre das nicht wirklich förderlich dafür.

schelm1  08.09.2024, 12:58
@geheim007b

Aber der Grund für eine solche Gerichtsverahdlung ist Ihnen schon klar?

Der Vermieter klagt unter Vorlage des Mietvertrages zur Begründung seines Anspruches, weil der Mieter nicht zahlt! Der Richter begreift das und verurteilt den Mieter zur Zahlung und Kostenüberneahme für das Verfahren.

geheim007b  08.09.2024, 13:24
@schelm1

klar, aber der Richter wird auch darüber urteilen ob die Mietminderung berechtig war. Man sollte seine eigene position nicht unnötig schwächen durch nicht reaktion

schelm1  08.09.2024, 13:25
@geheim007b

Gegenstand eines jeden Verfahrens ist die Bewertung der gegenseitigen Sachvorträge der Parteien durch den Richter.