Telekom Vertrag Kündigung?

3 Antworten

Offensichtlich ist noch überhaupt kein Vertrag zustande gekommen!
Die zwei Wochen Widerrufsrecht sind nun ausgelaufen, jedoch haben mich die Telekom Mitarbeiter ja regelrecht verarscht mit ihren Aussagen.

Was gesagt wurde lässt sich oft schwer beweisen. Was du schriftlich vereinbart hast, ist entscheidend.

Möglich, dass es bisher nur einen Vorvertrag gibt. Der Gläubiger kann den Schuldner nicht zwingen den Vertrag zu erfüllen.

Allerdings kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Zum Beispiel den entgangenen Gewinn.

Tipp:

Du solltest das Versäumte nachholen und dir einmal deine Unterlagen genau ansehen. Kannst du diese Vereinbarung nicht zweifelsfrei nachvollziehen, oder bist von einer anderen Beschaffenheit ausgegangen, dann hättest du deine Willenserklärung unbeabsichtigt abgegeben.

Ein Irrtum berechtigt ggf. zur Aufhebung des Vertrags. Allerdings handelst du fahrlässig, wenn du nicht liest, was du unterschreibst. Und für Fahrlässig haftet eben der Verursacher.

Umso eher du dich mit der Telekom geeinigt hast, desto besser sind in der Regel die Konditionen.

Mit diesen Dokumenten ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Es handelt sich lediglich um eine gesetzliche Pflichtinformation, die wir Ihnen vor Ihrer Angebotsabgabe zukommen lassen müssen.

Diese bedeutet: Für die Telekom besteht eine Informationspflicht. Das schreibt der Gesetzgeber so vor.

Was in dieser Pflichtinfo steht muss gelesen und verstanden werden.

Auch der problemlose Wechsel zur Telekom läuft in vielen Fällen nicht so einfach.

Tipp:

Du kannst dich auch schnell und einfach die Verbraucherzentrale wenden.

Dort erfährst du fundiertes Fachwissen und viele Musterschreiben, die du als Verbraucher kostenlos nutzen kannst.

Etwa für eine Fristsetzung, Mängel-Anzeige, usw. Die Texte sind rechtlich korrekt und juristisch wasserdicht.

Google-Tipp: "Verbraucherzentrale Musterschreiben"

Danach musst du dich halt durchklicken. Für ein paar Euro kannst du den Vertrag auch durch Rechtsexperten der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Das ist auf jeden Fall billiger, als ein Rechtsanwalt. Und sollte die Telekom ihren Anspruch ggf. einklagen, wirst du ohne einen Rechtsbeistand vor Gericht kaum Chancen haben. Eine realistische Bewertung des Prozessrisikos ist eigentlich unabdingbar.

jedoch haben mich die Telekom Mitarbeiter ja regelrecht verarscht mit ihren Aussagen.

Wenn Du dies nachweisen kannst, hast Du meiner Meinung nach gute Chancen, den Vertrag erfolgreich anfechten zu können.

Ich würde empfehlen, Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt zu wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wie du selbst geschrieben hast, ist doch noch gar kein Vertrag zustande gekommen. Damit ist auch die Widerrufsfrist noch nicht vorbei. Die beginnt zu laufen, nachdem du darauf hingewiesen wurdest. Ist das denn schon geschehen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

letsgo187 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 03:14

Ja die steht auch in dem Formular, außerdem habe ich am gleichen Tag noch eine Auftragsbestätigung bekommen

ronnyarmin  06.09.2024, 03:15
@letsgo187

Eine Auftragsbestätigung ist kein Vertrag.

Widerruf den Vertrag doch jetzt. Und zwar wirklich widerrufen, und nicht kündigen.

letsgo187 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 03:28
@ronnyarmin

Vielen Dank, ich werde es versuchen. In allen Emails steht auch VORvertragliche Pflichten etc, obwohl ich ja eigentlich schon den Auftrag unterschrieben habe