Welcher Arbeitsvertrag gilt?

2 Antworten

Immer noch der Ursprungsvertrag. Es ist nicht die Regeln, dass man bei einem internen Stellenwechsel einen neuen Vertrag erhält, eher lediglich Gehaltsergänzungen o.ä.

Wenn du schriftlich nachweisen kannst auf einer neuen Position mit entsprechendem Gehalt eingesetzt zu sein, gilt der ursprüngliche Vertrag mit den entsprechenden Ergänzungen. Ohne schriftlichen Nachweis, solltest du auf einen solchen bestehen.


EinfachMika 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 14:02

Vielen Dank! :)

Ich habe bereits mehrfach meinen schriftlichen Nachweis/ Vertrag angefordert, aber diesen immernoch nicht erhalten. Für meine Position ist in meinem Unternehmen ein neuer Vertrag normalerweise erforderlich. Möchte ich z.B. nun kündigen, welchen Vertrag kündige ich nun? Weil der neue Vertrag gilt nun inzwischen offensichtlich, da ich das dementsprechende Geld bekomme. Nur habe ich diesen nicht unterschrieben..

Hafnafir  06.09.2024, 14:05
@EinfachMika

Du kannst nur kündigen, was du schriftlich hast. Mündliche Arbeitsverträge sind zwar ausdrücklich erlaubt, man hat aber nun mal nichts in der Hand. Hast du wenigstens schriftlich, das ab einem bestimmten Datum das Gehalt angepasst wird? gibt es einen Betriebsrat? wie groß ist das Unternehmen?

Familiengerd  06.09.2024, 14:06
@EinfachMika
Möchte ich z.B. nun kündigen, welchen Vertrag kündige ich nun?

Es gilt für die Kündigung der ursprünglich Geschlossene Arbeitsvertrag.

Familiengerd  06.09.2024, 14:07
@Hafnafir
hat aber nun mal nichts in der Hand. Hast du wenigstens schriftlich, das ab einem bestimmten Datum das Gehalt angepasst wird?

Der Nachweis der Entgeltzahlungen auf das Konto ist Beweis genug.

Außerdem gibt es noch die Kollegen als Zeugen für geänderte Tätigkeiten.

EinfachMika 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 14:09
@Hafnafir

Nein, leider habe ich diesbezüglich überhaupt nichts… es handelt sich dabei um einen Frenchise-Nehmer von McDonald's. Einen Betriebsrat hat dieser allerdings nicht. Wende ich mich direkt an McDonald's Deutschland, dann verweisen sie mich wieder zum Frenchise-Nehmer.. und dieser händigt den Vertrag nach mehrfachen ansprechen und Anschreiben nicht aus..

EinfachMika 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 14:10
@Familiengerd
Der Nachweis der Entgeltzahlungen auf das Konto ist Beweis genug.

Das ist ein sehr guter Hinweis! Vielen Dank @Familiengerd :)