Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

Guten Abend liebe community,

Ich habe leider ein großes Problem und zwar sind meine Freundin und ich (beide 18)vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Bei der Übergabe der Wohnung waren wir beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls schlecht informiert und sind zu blauäugig gewesen.
An dem Tag waren unsere Vormieter, deren Vater  und wir beide anwesend.
Einen gröberen Schaden und zwar ein Loch in der Wand haben wir vermerkt.
Dann ist uns auch aufgefallen dass alle Türen und Türrahmen schon auffällig stark abgenutzt waren sowie die Tür zwischen Küche und Wohnzimmer fehlt worauf hin unsere Vormieter und deren Vater meinten, dass dies schon bei deren Einzug zu sehen war und dass das natürlich unter die Zuständigkeit des Vermieters fällt und dass wir uns bei diesem einfach melden sollen und dieser die Mängel beseitigen lassen wird.
So unerfahren und dumm wir auch waren haben wir dies natürlich geglaubt und haben zugestimmt, sowie unsere Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt.

Als wir am übernächsten Tag bei unserer Hausverwaltung erschienen sind, wurde uns mitgeteilt dass wir jeden Mangel auf jeden Fall notieren sollen, auch wenn es uns noch so klein erscheint (da gibt es sehr viele) und dass solche Mängel von dem Vormieter beseitigt werden müssen.
Außerdem wurde uns ein neues Übergabeprotokoll gegeben und gesagt dass wir diese Mängel natürlich noch mal nach tragen können.
( Der Vermieter hat nur den Durchdruck des Übergabeprotokolls, Original befindet sich nach wie vor bei uns)

Der Vermieter hat gesagt, dass er sich bei unserem Vormieter melden wird und dass diese sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Nun haben wir heute nach einigen Wochen warten eine sehr lange E-Mail gekriegt in der unsere Vormieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Übergabeprotokoll mit Einstimmung beider Parteien unterschrieben wurde und das  wir gesagt hätten, dass alles in Ordnung wäre.

Jetzt wissen wir, dass es sehr dumm von uns  war dies so leichtfertig zu glauben und einfach zu unterschreiben, dennoch möchte ich euch jetzt gerne um Rat fragen, wie es rechtlich für uns aussieht.
Können wir trotzdem auf Beseitigung der Mängel bestehen, auch wenn wir diese sozusagen nachgetragen haben, denn ich meine es sind nur zwei Tage vergangen und das Original Übergabeprotokoll befindet sich ja nach wie vor in unserem Besitz,  auch der Vermieter hat grünes Licht fürs nachtragen der Mängel gegeben.

Es war dumm für von uns das wissen wir jetzt im Nachhinein auch aber wenn unser Nachmieter jetzt auf Beseitigung dieser Mängel bestehen würde könnten wir uns dieses einfach nicht leisten da wir mit unseren eingeschränkten Budget auch so über die Runden kommen.

Für eure Antworten bedanken wir uns schon mal herzlichen Voraus!

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Vermieter gibt Handwerker Schlüssel ohne den Mieter zu informieren?

Hallo Auszug ist in 10 Tagen. Ich bin seit 4 Wochen nicht mehr in der Wohnung und wollte gestern die Wohnung renovieren.

Als ich gestern in meine Wohnung kam war das Badezimmer komplett rausgerissen worden. Fließen, Dusche Becken Boden alles raus. Auf dem Balkon standen 15 gefüllte große Eimer mit Schutt. Die Wohnung war komplett verstaubt.

Kurz nach meiner Ankunft kam ein Nachbar mit Schlüssel in meine Wohnung, ich fragte ihn was er hier mache. Er habe den Schlüssel vom VM bekommen und ob ich denn der Nachmieter bin? Danach merkte er dass ich angepisst bin und ging.

Wie kann es sein dass der VM einfach so einen Handwerker in meine Bude schicken darf? Wir haben trotz staub gestrichen und unser Zeug gemacht.

Ich finde es schon eine unverschämtheit sowas. Wieso muss ich auch Strom für die schweren Maschienen und Wasser für den Beton zahlen?

Ich vermute aufgrund des Arbeitsvortschritts dass der Hadnwerker dort schon mehrere Tage tätig ist.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich vermute mindestens einen Hausfriedensbruch. Und da ich denke dass es sich um Schwarzarbeit handelt bin ich sicher dass auch die Strom und Wasserkostenabrechnung hier nicht berücksichtigt wird.

Gruss

MHH

Nachtrag am 28.1.2017
die Sache ist folgendermaßen ausgegangen. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet dieser hat einen freundlichen Brief an den Vermieter geschrieben. Den Vermieter anzuzeigen wegen Hausfriedensbruch ist leider fruchtlos, den Schwarzarbeiter anzuzeigen hätte eine Möglichkeit sein können. Ich habe vom Vermieter die Miete ab dem Zeitraum ab dem ich nachweisen konnte dass er in der Wohnung war (und ich gehe davon aus das waschen einige Tage früher) die Miete zurückverlangen können in diesem Fall waren es 50 %, des weiteren habe ich alle Anwaltskosten zurückverlangt. Der Vermieter war in seinen Briefen an meinen Anwalt extrem unfreundlich, hat die Sache in allen Belangen falsch dargestellt (zum Beispiel hat er behauptet ich hätte gewusst dass er in die Wohnung geht) zum anderen hat er eine kleine Drohung ausgesprochen „man sieht sich immer zweimal im Leben „. Ich muss ehrlich sagen ich hätte lieber auf die erstattete Miete verzichtet wenn es erfolgreich gewesen wäre ihn vor Gericht zu zerren. Aber wieso ist im Leben man hat viel zu tun und vielleicht gibt es Besseres als vor dem Gericht unseren. Vielleicht hat der Vermieter aber recht und man sieht sich wirklich zweimal im Leben, da freue ich mich jetzt schon.

Vermieter, Handwerker, Hausfriedensbruch
Nach Räumung meiner Wohnung Vermieter gibt persönliche Sachen nicht raus , Hilfe?

Hallo Leute , Ich brauche dringen eure Hilfe zu einem Thema. Habe eine Wohnung gemietet ca. 6 Monate . Kaution und Miete wurden immer pünktlich bezahlt. Dann kam es zu einer auseinander Setzung mit dem Vermieter. Darauf hin nahm er meine Schlüssel weg und verwies mich sofort der Wohnung. War so lange bei einem Freund. Nach mehrmaligem Versuchen wieder in die Wohnung zu kommen ist dies auch gescheitert. Ich also zu meinem Anwalt der hat ihm ein Brief geschrieben das ich auch Ausziehe und meine Sachen haben möchte , sprach er zu. 2 Termine gab es schon immer wurde dies vom Vermieter verschoben da er nicht anwesend sei da er ja die Schlüssel habe. Dann gab es eine Zusage. Ich mit helfen dort hin , meine Wohnung war halb leer. Persönliche Gegenstände wie Anziehsachen , Schuhe ect waren weg! Ich stand also vor einem halb leeren Kleiderschrank. Jemand war auch in der Wohnung da alles verschoben und verstellt war. Sogar meine Lampen die an der Decke hingen waren weg. Nach dem einpacken meiner persönlichen Gegenstände fing ich an meine Möbel raus zu tragen mit meinen helfen . Das verwies er mir und wurde handgreiflich und beleidigte mich aufs übelste. Ich Rufte sofort die Polizei . Die Polizei konnte mir aber nicht helfen da es ein Zivilrecht ist und ich konnte mit einem leeren Anhänger wieder fahren . Dort befand sich ein komplettes Schlafzimmer , eine komplett eingerichtete Küche wie Wohnzimmer und Kommoden . Nichts konnte ich mitnehmen habe aber für alles eine Rechnung. Könnt ihr mich aufklären ob er damit durch kommt ? Ach ja dann sagte er vor der Polizei (was absolut nicht zutrifft) ich hätte 2 mieten offen bei ihm , und er deswegen meine Sachen einbehalte. Ich bin total verzweifelt da ich für meine persönlichen Sachen keine Beweise habe . Bitte helft mir !!

Danke an jeden schon mal im vorraus :)

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Ölofen ausgelaufen. Wer muss kosten tragen - Mietrecht?

Hallo! Seit Januar ist unser Ölofen defekt. Nach ca 10 Terminen wovon der Heizungsbauer 6x erschienen ist wurden Regler und Haupthahn des Ölofens getauscht. Dennoch ist der Ofen immer wieder voll Öl gelaufen. Letzendlich kam der Handwerker zu dem Entschluss das ein neuer Ofen her muss. Beim letzen Besuch des Handwerkers meinte er wir sollen nichts mehr anfassen und das haben wir auch nicht gemacht. Bis der Ofen eingetroffen ist sind ca 5 Monate vergangen und nun ist er endlich eingebaut.

2 Wochen bevor der neue Ofen eingetroffen ist und der Handwerker sich nicht mehr gemeldet hatte ist der alte Ölofen ausgelaufen und hat das Kinderzimmer beschädigt.

Der Vermieter schiebt es auf den Haupthahn den keiner von uns angefasst hat, da der Ofen defekt war und im Sommer kein Ofen benutzt wird. Ob nun der Heizungsbauer den Haupthahn offen gelassen hat, steht wohl Aussage gegen Aussage. Aber kann es sein das der Ofen Auslaufen darf selbst wenn der Haupthahn offen ist. Der Ofen in einem Kinderzimmer steht, der Handwerker + Vermieter wussten das der Ofen immer wieder Vollläuft., und 5 Monate verstrichen sind in denen der Handwerker +Vermieter sich nicht mehr darum gekümmert haben. Sollte der Handwerker vor allem in diesem Fall da es sich um ein Kinderzimmer mit 6J. Kind nicht irgendwelche Vorkehrungen treffen das sowas nicht passieren kann?

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Klempnernotdienst bei Wasserrückstau. Wer bezahlt?

Hallo zusammen, meine Freundin und ich sind vor ca.zwei Monaten in unsere Wohnung eingezogen und hatten bis vor zwei Wochen noch keine Probleme mit den Abflüssen. Dann passierte es, als die Waschmaschine lief bildete sich ein Wasserrückstau und das Wasser kam durch die Spüle hoch, so, dass es schon auf den Boden floss und die Küche "unter Wasser stand". Zuerst hatten wir nicht die richtige Nummer des Vermieters , dann ging irgendwann der Hausmeister ans Telefon um uns zu sagen, dass er da so wie so nichts machen könne und er sich im Urlaub befinde, es gebe jedoch eine Vertretung. Ich habe dann die Vertretung angerufen(mehrmals) und die hatte ihr Handy ausgeschaltet. Daraufhin habe ich selbst nach möglichen Klempnernotdiensten in Köln gesucht und habe in der Not die Firma Schadenengel engagiert, da ich keine andere finden konnte, die gegen 20:00 Uhr noch erreichbar war. Die haben dann auch gleich einen ihrer Partner geschickt und der hat dann versucht die Austrittsstelle zu ermitteln und anschließend so ein Trockengeräten aufgestellt, dies blieb vier Tage bei uns stehen. Dann kam eine Woche später die Rechnung, auf der stand, dass der Betrag von 1040€! innerhalb von 5 Tagen überwiesen werden muss. Da ich nun erst mit meinem Vermieter die Zahlung und Versicherungssache klären wollte,konnte ich durch einen Fehler in der Rechnung zwei weitere Tage aushandeln. jetzt zur Sache: Der Vermieter ist der Meinung, dass die Hausratsversicherung von meiner Freundin und mir für die Kosten verantwortlich ist. Diese sagt jedoch ganz klar, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters die Kosten übernehmen muss. Der Vermieter hat dann einen Installateur zu uns geschickt, der sich die Sache noch einmal angeschaut hat und der fand im Flexrohr unter der Spüle ein uraltes festes Objekt, welches den Abfluss dort verstopfte und sich wahrscheinlich erst vor kurzem irgendwie da festgesetzt hatte. Jetzt möchte der Vermieter jedoch erst auf den Bericht des Installateurs warten, ehe er seine Versicherung kontaktiert. 1. Angenommen,ich werde die Rechnung als Auftraggeber zahlen müssen, wie stehen meine Chancen das Geld zurück zu bekommen? 2. Welche Versicherung ist nun zuständig? 3. Kann ich die Zahlung bedenkenlos herauszögern, bis wir alles mit den Versicherungen abgeklärt haben?

Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe :-)

Gruß

Tobias

Wohnung, Versicherung, Mieter, Vermieter, Rechte, Notdienst, Verstopfung

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