Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

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Kann mein Vermieter meinen Fingerabdruck verlangen?

Mietrecht Schweiz:

Meine Vermieter haben eine neue Haustüre eingebaut. Diese kann über einen Fingerabdruckscanner, eine Fern-Bedienung oder den Schlüssel geöffnet werden. Leider funktioniert der Schlüssel häufig nicht und es kam dazu, dass ich das Haus nicht betreten konnte. Eine Fernbedienung hatte ich dann für wenige Tage. Die Vermieter sagen nun es ist zu gefährlich, dass ich die Fernbedienung habe - denn sollte ich sie verlieren, muss ich eine neue Haustüre bezahlen. Nun möchten sie meinen Fingerabdruck.

Ich bin kein Freund von der Idee, ihnen meinen Fingerabdruck zum öffnen der Haustüre zu geben. Ich finde der Fingerabdruck ist etwas sehr privates - den ich nicht unbedingt vergeben möchte. Dass das Schloss nicht immer funktioniert stört sie nicht - sie sagen dann muss ich eben den Fingerabdruck angeben.

Wie kann für diese Problem eine Lösung gefunden werden? Muss ich meinen Fingerabdruck abgeben, wenn ich in das Haus möchte?

Eine weitere Frage ist: Sie fangen mich für all diese Belange fast täglich im Flur ab. Das sehe ich als Einschränkung meiner Privatsphäre. Das Mietverhältnis ist bereits gekündigt - ich muss allerdings noch drei Monate mit ihnen auskommen. Allerdings wird das Verhältnis mit all diesen Faktoren immer störender und unangenehmer. Auch haben sie einen Schlüssel zu meiner Wohnung, was ja rechtlich nicht in Ordnung wäre. Ob sie sie betreten wenn ich nicht da bin, kann ich nicht sagen - allerdings habe ich kein großes Vertrauen in sie. Auch haben sie mir zu Beginn des Jahres Besuch verboten: "wenn sie besuch haben möchten, müssen sie sich was anderes suchen" - Dies geschah als meine Schwester mit ihren 2 Kindern für 3 Tage zu Besuch war.

Kann ich auf dieser Grundlage irgendwie ein Sonderkündigungsrecht wirksam machen und bereits früher ausziehen? Ich fühle mich mittlerweile sehr unwohl in dieser Wohnung und möchte nur noch weg dort. Für mich persönlich ist dieser Ort mittlerweile die Hölle geworden. Leider ist eine doppelte Miete für 3 Monate keine option. Auch Nachmieter möchten sie voraussichtlich nicht - eventuell würde ihre Tochter einen Monat eher die Wohnung wollen. 

Vielen Dank für die Antworten.

Kündigung, Wohnung, Schweiz, Mietrecht, Vermieter, Fingerabdruck
Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?

Hallo zusammen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus, was die Rechtssprechung angeht, also:

2002 sind wir mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern in eine 4 Zimmer Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche gezogen. Ein Jahr später kam noch ein weiteres Kind hinzu und wir waren zu sechst. So weit so gut.

Nun bin ich vor einigen Jahren zum Studieren in eine andere Stadt gezogen und wollte jetzt wieder zu meiner Familie zurückziehen. Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, um mich anzumelden. Daraufhin meldete ich mich beim Vermieter und bekam prompt ein Schreiben, dass die Wohnung doch jetzt schon überbelegt sei und meine Aufnahme verweigert wird.

Ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist und habe mich im Vorfeld im Internet informiert und auch einige Gerichtsbeschlüsse zu dem Thema gefunden. Demnach benötigt ein Erwachsener wohl eine Wohnfläche von etwa 10 m² und pro Zimmer können bis zu zwei Personen wohnen.

Dann habe ich mich nochmals persönlich im Büro des Vermieters gemeldet , weil ich annahm, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Denn ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Wie gesagt: in unserem Fall ohne mich 5 Personen auf 90 m² sind 18 m² pro Person.

Im Büro des Vermieters wurde mir gesagt, es handele sich nicht um ein Missverständnis und die Wohnung sei nun mal überbelegt.

Ich sprach an, dass es bis jetzt keine Probleme gegeben hatte und wir schon damals zu fünft aus einer kleineren Wohnung des gleichen Vermieters in eben diese größere Wohnung eingezogen sind. Warum wird genau jetzt behauptet, dass die Wohnung überbelegt wäre und warum kündigt uns der Vermieter nicht, wenn er denkt er wäre im Recht. Auch auf die oben genannten Gerichtsbeschlüsse wies ich hin.

Die Punkte, die ich ansprach, wurden ignoriert, runtergespielt. Es liege im Ermessen des Vermieters dies zu entscheiden und sie würden eine 3 Zimmer Wohnung ja auch nicht an eine 4 köpfige Familie vermieten. Die Kinder seien ja jetzt keine Kinder mehr und benötigten mehr Wohnraum. Pro Person müsse man ein Zimmer haben.

Außerdem sagte mir die Sachbearbeiterin des Vermieters, ich könne ohne weiteres bei meiner Familie wohnen solange keine Probleme entstehen. Das hat mich dann schon etwas verdutzt, erst zu behaupten die Wohnung wäre überbelegt, aber im gleichen Atemzug zu sagen ich könne dort wohnen. Wozu gibt es denn dann das Meldegesetz?

Wenn ich dort wohnen kann, warum wird mir dann die Aufnahme in die Wohnung verweigert? Und natürlich kommt es zu Problemen wenn ich mich beim Amt nicht anmelden kann und ohne Wohnort oder gültigen Perso dastehe. Auch diese Äußerungen wurden von ihr nicht wahrgenommen und sie werde das nicht mit mir ausdiskutieren.

Zum Schluss sagte ich, dass wir uns dann wohl vor Gericht sehen würden.

Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist im Recht? Wie sollte ich jetzt vorgehen?

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Darf die Heizung einfach Nachts abgestellt werden?

Der Vermieter kam auf den schmalen Trichter, die Heizung Nachts auszuschalten. Nur, wenn es richtig kalt ist, bleibt die Heizung komplett Nachts an. Sind es aber Nachts, bzw. späten Abend nur 4 oder 5 Grad, wird pünktlich um 23:00 Uhr die Heizung ausgeschaltet. Und wird um 05:00 Uhr wieder angestellt. Am Wochenende ist es immer um 23:53 Uhr. Und da geht die Heizung dann um 06:00 Uhr an. Und am Sonntag sogar erst um 07:00 Uhr! Ich finde das nicht so wirklich klasse. Da ich der Meinung bin, dass sich die Räume sehr schnell abkühlen, obwohl das Fenster geschlossen ist und die Tür ebenfalls. Es kam auch einmal vor, wo es in der Nacht von 5 Grad radikal runtergegangen ist auf 2 Grad. Und die Heizung blieb einfach aus! Mich stört es schon ein bisschen. Da ich einfach eine Frostbeule bin... ich verstehe den Sinn dahinter sowieso nicht... angeblich wird die Heizung Nachts abgestellt, da die Heizungsanlage zu alt wäre. Finde ich persönlich eine dumme Ausrede. Eine weitere Ausrede wäre auch, dass man so an Heizkosten spart. Aha alles klar! Sparen tut man ja nicht wirklich, wenn die Heizung morgens um 06:00 Uhr angeht und dann erstmal voll heiß wird und durchpowert, weil die Räume so kalt geworden sind. Und die Heizung wurde nicht heruntergeregelt. Herunterregeln heißt für mich aber, dass die Wärme in der Heizung EIN BISSCHEN reduziert wird! Aber die Heizung trotzdem noch an bleibt. Und bei mir geht die Heizung um 23:00 Uhr direkt aus! Die gibt keinen Mucks mehr von sich! Man kann am Heizkörper drehen, wie man lustig ist! Nichts passiert! Und wenn man um 04:00 Uhr morgens die Heizung anfassen tut, dann ist die KALT! Als hätte sie man (logischer Weise) ausgestellt. Ich wollte wissen, ob der Vermieter das so machen darf, wenn am späten Abend die Außentemperatur bei 4 oder 5 Grad Plus liegt. Ich finde das, wie gesagt, nicht so klasse. Es sind schließlich MEINE Heizkosten, also möchte ich auch so heizen, wie ICH will! Und nicht, wie das mein Vermieter möchte! Ist das so rechtens? Oder könnte ich dagegen etwas machen? Meine Freundinnen meinten, dass das so rechtens ist, wie der Vermieter das macht. Wenn es Nachts unter 4 oder 5 Grad ist, dass die Heizung komplett Nachts an bleibt, und wenn es Nachts um die 4 oder 5 Grad Plus sind, dass die Heizung sich dann um 23:00 Uhr ausstellt und dann morgens wieder um 05:00 Uhr angeht. Deswegen wollte ich hier einfach mal fragen, ob das alles so rechtens ist, was mein Vermieter mit der Heizung macht

Wohnung, Vermieter, Heizung, nachts

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