Darf mein Vermieter den neuen WG Partner ohne triftigen Grund ablehnen?

Hallo! Ich wohne seit einem Jahr mit einer Freundin in einer Wohngemeinschaft. Wir sind beide als Hauptmieter eingetragen. Wir sind beide Studenten, daher Bürgen meine Eltern für unsere Wohnung. Nun muss meine Freundin aus wirtschaftlichen Gründen ausziehen und hat fristgerecht den Vertrag gekündigt. Mit dem Vermieter war abgesprochen, dass ich einen neuen Nachmieter suche, da ich in der Wohnung bleiben werde. Ich möchte nun mit meinem Partner zusammen ziehen, die Unterlagen dafür haben wir vor einem Monat eingereicht. Er verdient je nachdem ca. 2.600€ brutto und befindet sich in einer unbefristeten Festanstellung. Nun kam eben die telefonische Ablehnung vom Hausverwalter. Wegen Ungereimtheiten in der Gehaltsabrechnung. Die bestehen offenbar darin, dass einmalig ein Vorschuss gezahlt und dann vom brutto Gehalt abgezogen wurde. Das wurde natürlich so in der Abrechnung auch aufgeführt. Positive Schufa Auskunft liegt außerdem vor. Der Arbeitgeber des Partners hat jetzt auch noch ein Erklärungsschreiben dazu aufgesetzt, der Vermieter weigert sich trotzdem zuzustimmen. Ist das rechtens? Mein Partner steht wirtschaftlich doch viel besser da, als meine alte Mitbewohnerin, außerdem bürgen meine Eltern weiterhin für die Wohnung. Alle Unterlagen sind in Ordnung, kein negativer Schufaeintrag, keine Mietschulden oder ähnliches. Die Wohnung ist mit knapp 60qm natürlich auch nicht zu klein dafür, zumal Wir ja vorher schon zu zweit waren. Auch mein Vorschlag nun alleiniger Hauptmieter zu sein, und meinen Partner als Untermieter einzutragen, wurde abgelehnt.. ein neuer Vertrag muss ja so oder so aufgesetzt werden. Ist das rechtens? Bin dankbar für alle Antworten!

Mietrecht, Vermieter
Muss der Vermieter oder ich das neue Türschloss bezahlen?

Halloooo ich brauche mal jemanden, der sich rechtlich etwas auskennt oder selbst schonmal in der Situation war. Ich bin Anfang des Jahres in meine erste eigene Wohnung gezogen, für diese habe ich zwei Schlüssel bekommen. In meiner Wohnung wurde nie geraucht, nicht ein einziges mal und ich habe auch keine "gefährlichen Kerzen" und trotzdem habe ich vor kurzem ein Brandloch in meinem neuen Sofa gefunden. Was ja eigentlich nicht angehen kann. Zwei Tage vorher abgesaugt, da fällt einem sowas auf. Naja jedenfalls habe ich, auch wenn glücklicherweise nichts fehlt, das Gefühl, dass jemand in meiner Wohnung war, bzw ich kann es mir nicht anders erklären. Weil es von niemandem sein kann, wie schon gesagt. Naja , habe meine Vermieter angerufen, die sagen natürlich dass nie ein Schlüssel verloren gegangen ist und die auch keinen mehr haben. Nun habe ich aber gehört und auch gelesen, dass man immer 3 Schlüssel für ein schloss bekommt. Das heißt also, dass es einen geben muss. Meine Vermieter lassen mir ein Sicherheitsschloss einbauen. Dennoch muss ich die Kosten für ein normales schloss übernehmen und die übernehmen nur die zusatzkosten die eben drauf kommen weil es ein Sicherheitsschloss ist. Nun ist aber meine frage - wenn es wirklich immer drei Schlüssel gibt, ist es dann überhaupt rechtens, dass ich das Theater nun ausbügeln und wohl größtenteils bezahlen muss? Schließlich habe ich keinen Schlüssel verloren und bin für die Situation nicht verantwortlich. Und ich möchte bitte wirklich nur das wissen. Nach logischen Erklärungen habe ich schon genug gesucht , es gibt keine, außer meine Katze raucht heimlich. Danke im voraus !

Wohnung, tuerschloss, Schlüssel, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Rechte

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