Zukünftiger Vermieter hat Mietvertrag verloren! Verliere ich jetzt die Wohnung?

Hallo ihr Lieben! Ich beginne am 01.09. eine Ausbildung und habe mir daher eine neue Wohnung gesucht und Ende Juli den Mietvertrag unterschrieben. HEUTE (4 Tage vor der Wohnungsübergabe) meldeten sich aber meine Vermieter und meinen, dass doch gar kein Mietvertrag vorliegt! Ich habe mehrmals diesen Monat mit Ihnen telefoniert und nie ist ein Wort gefallen. Nochmal genau zu meiner Situation: Ich habe mir im Juli die Wohnung angesehen und habe auch sofort zugestimmt. Den Vertrag mussten sie mir dann schriftlich per Post schicken (wohne aktuell 3h entfernt) und ich habe diesen innerhalb von 2 Tagen zurückgeschickt. Natürlich per Einwurf! Ich habe auch die Bestätigung, dass der Vertrag pünktlich angekommen ist, schriftlich von der Post. Dass der Vertrag angekommen ist, können sie dann doch auch eigentlich gar nicht abstreiten oder? Ich habe auch schriftlich, dass sie sich an den Vertrag binden, solange dieser innerhalb einer Woche angekommen ist und dass er pünktlich war kann ich ja belegen! Aktuell durchsuchen sie angeblich die Archieve nach dem Vertrag, falls er ja vielleicht nur verlegt wurde. Aber (ist eine große Firma) die eigentlichen Zuständigen erreicht man ja einfach nicht! Nur die arme Sekretärin. Was ist, wenn sie ihn nicht finden und der vielleicht ausversehen weggeschmissen wurde? Steht mir dann überhaupt noch was zu? Die Kaution habe ich ja auch schon überwiesen und das war keine kleine Summe. Noch viel schlimmer ist es ja, dass ich meine Ausbildung nächste Woche anfangen will, die kann ich ohne Sitz in der Stadt nämlich nicht mehr antreten, da die Berufsschule auf eine Adresse in der Stadt beharrt! Bekomme ich keine Wohnung ist also im Grunde für mich erstmal alles gelaufen! Hatte einer von euch schon mal sowas ähnliches und hat vielleicht Tipps für mich? Ich weiß überhaupt nicht was ich jetzt noch machen soll!

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses?

Hallo,

ich wohne seit Juni 2015 in einer neuen Wohnung.

Leider musste ich sehr schnell Mängel feststellen, wie verkehrt montierte Herdplatte, Rolläden defekt, Warmwasserzufuhr unterbrochen, Sprechanlage defekt im 3. OG, DG, bei 720 Euro WM, 3 Zimmer, 80 qm.

Leider musste ich auch sehr schnell feststellen, dass die Anzeige dieser Mängel der Vermieterin, die hier im Hause direkt unter mir wohnt mit ihren 3 Kindern, nicht behagte. Sie begann, mich deswegen zusammen mit ihren Kindern und ihren Nachbarn sehr übel zu mobben, zu schikanieren. Permanente Beobachtung, Türen zuschlagen so dass das ganze Haus erschüttert, permanente Aufdringlichkeit, Klingelattacken sind an der Tagesordnung. Dieses alles obwohl oder gerade weil sie wusste, dass ein Umzugsunternehmer, mit dem sie bekannt ist, wie sich nun herausstellt, mir einen Fast-Totalschaden bereitet hat durch Veruntreuung sehr wertvoller Sachen, fast aller meiner Sachen, so dass ich hier ohnehin gar nicht richtig wohnen kann.

Einige Mängel wurden nach Aufforderung von Anwälten murrend beseitigt, und in Anwesenheit von einem Elektrodienst und meinem jetzigen Anwalt wurde zuletzt im März 2016 zugesagt, dass im kommenden Monat eine neue Sprechanlage eingebaut würde. Dieses ist bisher nicht geschehen. Es ist alles nur leeres Gerede.

Auf Geheiss eines Anwaltes hatte ich für Dezember 2015 und Januar 2016 je 70 Euro Miete gekürzt wegen der defekten Sprechanlage und der Warmwasserunterbrechung. Dieses Problem hat sich dann gegeben, aber die Sprechanlage ist trotz der Versprechen einer neuen Anlage immer noch defekt.

Die Vermieterin hat nun wegen dieser geringen und gerechtfertigten Mietkürzung einen Prozess vor dem AG angestrengt. Es geht ihr nur um das Geld, nicht, ob ich mich hier wohl fühle. Die Türen knallen weiter, Besucher werden beotachtet oder bespitzelt, gehindert, abgefangen, ja sogar fotographiert.

Seit Ende 2015 suche ich bereits nach einer anderen Wohnung, habe nun zum 01.10.2016 etwas gefunden.

Eigentlich ist es mir unter diesen üblen Bedingungen nicht mehr zuzumuten, noch länger hier zu bleiben.

Kann ich da fristlos kündigen? Ich habe leider nur noch Leistungen vom JC, kann keine doppelte Miete zahlen, hoffe, dass ich den Umzug gut hinbekomme mit den letzten Reserven.

Die Kaution kann ich leider nicht hier lassen, da diese einer Dritten Person gehört.

Danke für Antworten von

Theresa.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, fristlose Kündigung
Frühzeitig aus Wohnung ausziehen wegen Lärmbelästigung?

Hallo ihr lieben. Mal wieder haben wir in unserem Zweifamilienhaus wegen unseren Vermietern, die über uns wohnen eine schlaflose Nacht. Erst einmal zum wesentlichen: Wir wohnen seit April in der neuen Wohnung und seit dem ersten Tag an hören unsere Vermieter entweder total laut Musik, schauen in einer extremen Lautstärke TV oder brüllen sich gegenseitig mitten in der Nacht an. Haben es ihnen dann sofort gesagt und sie meinten, sie wüssten nicht wie laut man das ganze in unserer Wohnung hören würde. So weit so gut, nach 3 Tagen wieder das gleiche Spiel. Kurz darauf hat unser Vermieter ein Tablet angebracht, mit dem wir die Musik bei ihnen lauter und leiser stellen können. Das klappte ein paar Tage, dann auf einmal hieß es laut dem Tablet dass kein Gerät oben an war, aber die Musik dröhnte laut zu uns runter. Seitdem müssen wir die Musik mitten in der Nacht wieder ertragen. Der Gute Mann hat außerdem einen Subwoofer, dass wir quasi im Bett stehen wenn er so richtig aufdreht (was er komischerweise immer nachts macht). Auch wenn sie auf der Terasse sitzen hören sie sehr laute Musik, wenn sie uns nach hause kommen sehen wird die Musik kontinuierlich immer lauter, als wäre es Provokation. Laut Mietvertrag müssen wir mindestens 1 Jahr in der Wohnung bleiben, aber wir halten es einfach nicht mehr aus. Es ist so wahnsinnig nervenaufreibend. Kann man durch die enorme Lärmbelästigung den Mietvertrag "auflösen", damit wir jetzt schon endlich ausziehen können?

Miete, Vermieter, Rechte, Lärm, Belästigung
Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?

Hallo zusammen,

zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..

zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.

PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen

Danke euch!! LG blubb

Miete, wohnen, Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Gericht, Räumungsklage

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