Darf der Vermieter einen Handwerker morgens um sieben Uhr schicken?

Hallo Community,

heute morgen sind meine Tochter und ich von lautem Krach geweckt worden. Ich dachte, dass jemand einbrechen würde, sah einen Mann auf der Terrase unseres zur Miete bewohnten Einfamilienhauses. Ich hatte bereits das Telefon in der und wollte die Polizei rufen. Dann traute ich mich durchs Fenster den Mann anzusprechen. Dieser meinte er komme um die Dachrinne zu säubern. Ich wusste von nichts, meine Kleine stand ängstlich im Zimmer. Ich fragte, wer denn einen Termin machte und er antwortete, dass das der Vermieter und sein Chef waren. Mir rutschte dann raus, ob sie noch ganz sauber sind. Mein Schrecken darüber war einfach zu groß, dass morgens um kurz nach sieben Uhr jemand solch einen Lärm am Haus macht. Der Mann meinte, er hätte geklingelt, aber da niemand öffnete, wäre er seiner Arbeit nachgegangen. Seitdem der Verwaltungsleiter hier tätig ist, werden seit Jahren keine Mängel bearbeitet und falls doch nur sporadisch. Wir haben bereits einen Anwalt, damit überhaupt etwas passiert. Da ich schwerbehindert bin, bitte ich immer darum, dass man uns Bescheid gibt, dass ein Handwerker kommen wird. Oft gibt es keine Mitteilung, dann stehen die Handwerker mittags vor der Tür, aber morgens um sieben Uhr kriegt man schon den Gedanken, dass jemand einbrechen will. Habe mich über meine Worte geärgert, aber der Schreck saß tief. Darf der Vermieter denn einfach einen Handwerker schicken? Falls ich so im Unrecht bin, tut es mir natürlich leid.

Vielleicht kann mir jemand antworten. Vielen Dank.

Mietrecht, Vermieter, Handwerker
Wohnungs Flohmarkt, auch im Garten möglich?

Hey Leute, um es kurz zu machen: Eigentlich wollten wir am Samstag auf den Flohmarkt, allerdings konnten wir das nicht weil es total geregnet hat und somit 20€ in den Sand gesetzt haben. Die anderen Flohmärkte hier in der nähe sind extrem teuer 35€ und mehr. Wir haben deswegen überlegt ob wird nicht einen Art Hausflohmarkt machen, aber nicht in der Wohnung sondern im Garten bzw. vor dem Haus. Das Haus wird privat vermietet und jeder kann den Garten nutzen, vor dem Haus ist noch eine kleine leere Fläche die nicht zum Öffentlich-Raum der Stadt gehört, sprich privat Grundstück. So weit ich weiß darf man Tödel 3x im Jahr auf seinem privat Grundstück verkaufen (kostenlos). Gelesen habe ich das man den Vermieter vorher fragen sollte wegen der Nachbarn damit diese sich nicht gestört fühlen, da steht aber nicht da es ein MUSS ist. Natürlich sollte man auch darauf Achten das es zu keinen Verkehrsbehinderungen kommt. Ich hab mich dies bezüglich schon gut Informiert.

Meine Frage nun: Kann ich jetzt einfach einen Flohmarkt machen ohne meinen Vermieter um Erlaubniss zufragen. Die anderen Nachbarn habe ich schon gefragt und sie hätten kein Problem damit, 3 Parteien (von 5) würden sogar selbst mit machen und Sachen verkaufen. Es hat sich über die Zeit einfach sooo viel angesammelt und langsam geht uns der Platz aus, auch bei den anderen, da wir uns 1 kleines Kellerabteil teilen müssen. Vorallem weil der Vermieter selbst noch hier alles "zu müllt" obwohl er nicht hier wohnt (die Garage ist voll mit Zeug das keiner nutzt und alles staubt zu).

Danke schon mal im Vorraus, LG =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Flohmarkt

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter