Vermieter behebt Wohnungsmängel nicht?

Ich bin mit meiner Freundin vor 8 Monaten in eine neue Wohnung gezogen und wir haben kurz nach dem Einzug die ersten Mängel gemeldet, unter anderem eine defekte Badlüftung, eine verstopfer Duschabfluss und undichte Fenster. Die Handwerker waren dann 2 Wochen später vor Ort (kommen aus Paderborn bis nach Berlin) und haben sich die Schäden angesehen und meinten das müssten sie weitergeben. Sind dann wieder abgezogen ohne was zu machen. In den Wochen darauf hatte ich mehrfach gemeldet und nach 2 Monaten kamen sie wieder vorbei und haben an dem Grundstück Reparaturen vorgenommen, bei uns war angekündigt, nach 2 Tagen waren die wieder weg ohne bei uns vorbeizuschauen. Das hatte sich noch 2 weitere Male wiederholt. Nun habe ich vor 2 Tagen eine Mail an die Vermietung geschrieben und eine Reparaturfrist gesetzt, eine Mietminderung angekündigt die ich mit einem Anwalt absprechen wollte und angekündigt dass ich einen Gutachter beauftragen werde wenn ich binnen 2 Wochen keinen Termin erhalte. Daraufhin erhielt ich heute die Antwort vom Vermieter: "Mietkürzungen akzeptieren wir überhaupt nicht und wir werden sofort dagegen angehen. Fristen lassen wir uns von Ihnen schon gar nicht vorgeben." Zur Frage: Ist die Aussage meines Vermieters rechtens? Mal davon abgesehen dass sie frech ist, aber stimmt es das ein Vermieter selbst von einem Anwalt eingeklagte Mietminderungen nicht akzeptieren muss? Darf ich denen keine Fristen setzen?

Wohnung, Miete, Vermietung, Vermieter, Reparatur
Lohnt sich eine teure Duschkabine in einer Mietwohnung?

Ich wohne seit knapp einundhalb Jahren in einer neuen Mietwohnung, Neubau, Baujahr 2015. Der Vermieter hatte im Bad allerdings nur eine Duschbrause installiert, jedoch ohne Duschkabine, also ohne Glaswände etc. Der Vermieter würde sich mit 300€ beteiligen, sofern ich eine Duschkabine einbauen möchte. Beim Einzug dachte ich, dass ich vielleicht doch ohne Glaswände zurecht komme, doch mittlerweise nervt es mich, weil ich ständig die Kalkrückstände wegwischen muss

Seit einer Woche habe ich mich im Baumarkt mal umgeschaut. Wenn man was einigermaßen qualitatives haben möchte, fängt die Rechnung bei ca. 750€ erst an inklusiv Einbauservice. Da wäre ich dann mit 450€ Selbstbeteiligung dabei. Für was hochwertiges und "Gscheits" müsste ich sogar über 1000€ zahlen. Wenn es meine Eigentumswohnung wäre, würde ich die teure Duschkabine nehmen. Aber ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht, hängt von meinem Job ab. Falls ich in 1-2 Jahren ausziehe, sehe ich das Geld vermutlich nie wieder...

Frage: Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine Duschkabine abkauft ? (Ähnlich wie bei einer Küche?) Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen. Dann müsste ich aber die Fliesen neu verlegen, weil man sonst die Löcher sieht. Darf der Vermieter das auf mich kostenmäßig abwälzen ? Falls die Löcher nur in die Fugen zwischen den Fliesen gehen, müsste man dann trotzdem neu verfliesen ?

Was würdet ihr tun an meiner Stelle ?

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, duschen, Duschkabine
Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?

Hallo allerseits, ich habe ein Anliegen.. ich wohne in einer Wohnung in die ich im September mit meinem Freund eingezogen bin, eine große 3 Zimmer Wohnung. Nun ist er ausgezogen und hat eine eigene Wohnung, wir haben gemerkt das das zusammen wohnen nicht klappt. Meine Eltern haben mich jetzt einige Monate groß unterstützt und seinen Mietanteil gezahlt, weil ich erst diesen Monat mit der Ausbildung fertig werde. Ich bin dann Erzieherin und werde wahrscheinlich erst ab September oder später 40 Stunden haben, zur Zeit sieht es danach aus, dass ich erst mal nur 25 Stunden bekomme. Meine Eltern wollen mich weiterhin etwas unterstützen, jedoch nicht mehr so arg, wie bisher, was ich natürlich nachvollziehen kann. Ich kann mir jedoch die Wohnung und mein Leben dann nicht mehr leisten, leider. Die Wohnung ist an sich nun auch zu groß für mich und meine beiden Katzen..

Die Wohnungen in meiner Stadt sind generell sehr teuer und ich habe mit dem Vermieter geredet, er schlägt vor, dass wir zur Not einen Aufhebungsvertrag machen und er Nachmieter sucht, ich solange die Miete dann noch bezahle. Am Montag habe ich noch mal einen Termin bei ihm und wir besprechen das ganze. Wenn ich ihm nun sage "Ja suchen sie sich bitte Nachmieter" dann muss ich auch auf Wohnungssuche gehen. Wenn ich nun aber bspw zum 1.8 eine Wohnung hätte und er erst zum 1.9 einen Nachmieter, dann müsste ich ja doppelt Miete bezahlen, also beide Wohnungen.... Oder? Und wenn ich erst zum 1.9 eine neue Wohnung hätte und er schon zum 1.8 neue Mieter, was passiert dann? Darf ich noch in der Wohnung bleiben?

Alles doof gerade :( bitte keine negativen Kommentare, ich bitte nur um ernsthaft Hilfe und Tipps.

Wohnung, Miete, wohnen, Gehalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Nachmieter
Durchlauferhitzer Energieschaden Forderung gegen den Vermieter Durchsetzen?

Wir haben Probleme mit unserem Durchlauferhitzer bzw. mit dem Stromverbrauch. Anliegenden Text habe ich als Brief an unseren Vermieter gesendet. Der bestreitet die Sachlage und vor allem sei er nicht Verantwortlich. Er weist alles zurück und wir sollen die Dummen sein. Habe ich Recht?

Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund der Wasserleitungssituation (kein bzw. nicht genügend Warmwasser) und dem damit in Zusammenhang stehenden Erhöhten Stromverbrauch haben Sie im Jahre 2014 die Fa. Gas und Wasser mit dem Austausch des Durchlauferhitzers beauftragt. Bedauerlicher Weise sank der Stromverbrauch nicht sondern Erhöhte sich sogar noch extrem. Alle in den 2 Jahren Durchgeführten Ermittlungen (Zählerprüfung durch RWE, Messung jedes einzelnen Stromverbrauchers, Stromcheck Energieberatung) führten immer wieder auf den Durchlauferhitzer zurück, dies wurde Ihnen unzählige Male mitgeteilt, Sie konnten sich das nicht vorstellen. Mittlerweile hat Ihre Rechnungsprüfung ergeben dass nicht ein Energiesparender Vollelektronischer Durchlauferhitzer wie mit uns Abgesprochen und durch Sie beauftragt verbaut wurde, sondern ein lt. eigener Auskunft des Herrn Gaswasser seit mindestens 5 Jahren aufgrund des Massiven Stromverbrauchs Verbotener alter Hydraulischer Durchlauferhitzer. Diesseits ist dadurch ein Energieschaden i.H.v. 2370,23 € incl. Anschaffungspreis neuer Durchlauferhitzer entstanden. Der Beweis der Ursächlichkeit ist erbracht, der Tägliche Durchschnittsverbrauch lag während der Zeit des Hydraulischen Durchlauferhitzers bei 24,77 KWh/Tag und ist seit Verbauung eines Vollelektronischen Durchlauferhitzers auf 14,6 KWh/Tag gesunken, auch der Überdurchschnittlich Hohe Wasserverbrauch hat sich Merkbar Reduziert, und das unter dem Aspekt das Aufgrund des Wasserschadens und der damit verbundenen Baustelle in dieser Zeit Täglich gewischt werden musste. Dies ist eine Absenkung um 41,06 % (Ersparnis über 100€ Mtl.) und entspricht bzw. übertrifft den Ihnen mitgeteilten und vom Hersteller ausgewiesenen Werten. Da mittlerweile drei Wochen seid unserem Gespräch vergangen sind und wir diesbezüglich nicht wie Abgesprochen über das Ergebnis der Ansprache Ihrerseits ggü. Herrn Gaswasser von Ihnen unterrichtet wurden möchten wir auf diesem Wege um Sachstandsmitteilung bitten, insbesondere da Sie selber ja im ersten Augenschein evtl. betrogen wurden. Ob Täuschung Ihrerseits da Sie annahmen ein elektrischer Durchlauferhitzer der EnEG/EnGV Referenzgruppe
Ob Marode Nädelöhrleitungen Ursächlich waren oder ein Mangel des Gerätes, der bereits mit Schreiben vom 26.03.2017 bezifferte Energieschaden i.H.v.2370,23 € ist entstanden. Sie sind zur Rücksichtnahme auf unsere Rechtsgüter als Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag i. S. v. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet. Die Montage des DHH 21 S sowie/oder ein Mangel des Gerätes verstößt Eklatant gg. § 241 Abs. 2 BGB. Der Verstoß gg. § 241 Abs. 2 BGB löst Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB aus.

Stimmt das? Bitte Quellen nennen

Schadensersatz, Strom, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Durchlauferhitzer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter