Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Vermieter erpresst Mieter?

2004: Mutter, Vater, Kind 1, Kind 2 und Kind 3 ziehen in eine Dachgeschosswohnung.

2009: Mutter, Vater und Kind 3 ziehen aus der Dachgeschosswohnung eine Etage tiefer in eine 3 Zimmer Wohnung.

2009: Kind 1 und Kind 2 bleiben in der Dachgeschosswohnung wohnen.

31.Oktober 2015: Mutter und Vater ziehen in eine Wohnung der ersten Etage des selben Hauses. Kind 2 und Kind 3 ziehen eine Etage tiefer in die ehemalige Wohnung von Mutter und Vater. Kind 1 und die Lebensgefährtin bleiben, bzw. ziehen in die Dachgeschosswohnung. Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien für 1 Jahr auf Kündigung des Mietverhältnisses.

Sommer 2016: Kind 1 und Lebensgefährtin unterrichten Vermieter über Mängel in der Wohnung. Unter anderem:

  • 40 Grad im Sommer in der Wohnung bei richtigem Lüften
  • 10 Grad im Winter in der Wohnung
  • In der Wand eingebaute Dunstabzugshaube defekt
  • Riss in der Wand der Küche
  • Das Äußere einer Doppelsteckdose fehlt
  • Heinzung in Zimmer 2 Heizt erst ab Stufe 4
  • Schimmel an jedem Fenster

und weitere.

Vermieter kommt zum Gespräch. 2 Wochen später zu besuch bei Kind 1 und Lebensgefährtin.

Vermieter sagt es gibt Dinge die er machen muss und andere, die Mieter machen muss. Es wird sich darauf geeinigt, dass Vermieter jemanden kommen lässt der sich um die Heizung kümmert. (Im Sommer) Dafür soll Mieter in der Zeit die Fassade für die Steckdose besorgen und einbauen.

Vermieter kommt wieder vorbei. Erkundigt sich ob die Heizung gemacht wurde und ob die Steckdosen fertig sind.

Mieter hat eine kurzfristige Absage bekommen, sodass die Steckdosen noch nicht gemacht sind. Vermieter unterstellt Mieter daraufhin, dass Mieter sich nicht an Abmachungen hält und weigert sich die Fenster zu machen, bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen. Vermieter verlässt wütend die Wohnung.

Welche Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?

Wissenswertes:

Der Vermieter wollte ein Gespräch mit Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2, Kind 3 und Lebensgefährtin führen, da M, V, K2 & K3 voher in der Wohnung gewohnt haben.

  • Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
  • Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?

Antworten gern mit Paragraphen.

Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mangel

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter