Darf der Vermieter die Kaution an das Jobcenter zurückzahlen?

Hallo, es geht um meine Mietwohnung die ich ende 2012 verlassen habe. Damals habe ich vom Jobcenter die Kaution erstattet bekommen. Mir wurde damals per Mail mitgeteilt, dass die Gesobau die Kaution direkt an das Jobcenter überweist. Worauf ich natürlich gleich ärger machte und sagte, dass ich der Vertragspartner bin und nicht das Jobcenter . Daraufhin ist auch nicht viel passiert sie blieben dabei. Danach war ich etwa 3 Jahre in der Türkei und hatte letztes Jahr schon versucht nochmal per Mail bei denen nachzufragen was mit der Kaution nun ist, weil ich plötzlich einen Brief vom Jobcenter Inkasso hatte worin die mich bitten die Kaution zurück zu zahlen zzgl. Mahngebühren . Nun sagt mir die Gesobau es sei wohl verjährt weil mich damals niemand erreichen konnte, keine Adresse konnten die rausfinden nichts (weil ich natürlich hier abgemeldet war da ich in der Türkei war) jedoch wussten die, dass sie mich per email erreichen können, da der Kontakt immer über email ging . Die Mails habe ich alle noch, auch die worin zu lesen ist, dass die die Kaution an das Jobcenter überweisen.

  1. Frage : Dürfen die die Kaution einfach an das Jobcenter zurück überweisen obwohl ich der Vertragspartner bin ? Ich mein, es ist ja meine Sache ob ich ein Darlehensvertrag mit dem Jobcenter habe und nicht deren Sache.

  2. Frage: Klar mehr als 3 Jahre sind um aber habe ich da jetzt keine Chance? Ich mein in meinen Augen ist das Betrug. Die haben mich glauben lassen, das Geld sei an das Jobcenter gegangen nun hat es niemand bekommen.

Liebe Grüße und Danke schonmal für die hilfreichen Tipps ..

Kaution, Vermieter, Jobcenter
An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

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