Immobilienbetrug melden?

Ich bin momentan auf der Suche nach einer Wohnung bla bla bla... man kommt nicht drumherum das die E-mail verkauft wird oder bei Betrügern landet, das ist mir bewusst.

Nun ist es bereits das zweite Mal das mich jemand mit der selben Masche anschreibt. Ich soll mich bei einer Webseite anmelden bla bla Sie sind im Ausland bla bla und Kaution wird zuerst gezahlt... das übliche eben.

Meine Frage ist jetzt aber ob ich diese Personen bei der Kripo melden kann? Die Bilder die ich zur Wohnung bekam kann man nachweislich über Google einem Hotel in Dubai zuteilen. Ich würde es ja über das Internetportal melden, allerdings ist keine Verlinkung vorhanden - Mit anderen Worten es kommt aus dem Nichts eine E-Mail die behauptet ich hätte mich auf das Angebot gemeldet. Ohne Verlinkung oder einem Anhaltspunkt von welcher Seite es stammen könnte.

Zwar falle ich nicht auf so etwas rein, allerdings kann es durchaus vorkommen das es andere gibt die dem zum Opfer fallen - weswegen ich diese Person melden möchte damit sie kein Erfolg mehr damit hat. Ich möchte zumindest die Mails und den Beweis der falschen Bilder weiterleiten können, damit das gestoppt wird. Nur weiß ich nicht ob ich mich da bei der Kripo melden sollte oder mich an einen anderen Bezirk wenden muss.

Danke jetzt schon für eure Antworten und eure Hilfe! Und alle die, die dass lesen und dabei sind eine Wohnung zu suchen: Bilder immer bei Google einfügen und Prüfen und niemals die Kaution im "Vorschuss" zahlen. :)

Wohnung, Betrug, Polizei, Mieter, Vermieter, Immobilien, Kriminalpolizei, Kripo, scamming
Auszug: Für welche Schäden muss ich haften?

Nochmal eine Frage zum Auszug aus einer Mietwohnung. 

Wir hatten jetzt die Wohnungsübergabe. Die Vermieterin hat folgendes beanstandet: 

  1. Wohnung wäre nicht ordentlich genug gestichen und der gelb gestrichene Flur passt ihr nicht (das bleibt auch so, da wir keine Klausel dazu im Mietvertrag haben und bei Einzug und vor Auzug nur das gestrichen haben, was wirklich nötig war.) 
  2. Eine kleine Macke in der Wohnungstür(ca 1,5 cm lang, Bleistiftstrich dick) Dafür soll nun ein Schreiner kommen und das ausbessern. 
  3. Die Zimmertüren waren nicht sauber genug und sollen nochmal mit Politur geputzt werden. 
  4. Farbspritzer auf einer Fußleiste (werde ich heute noch beseitigen) 
  5. Die Wände im Hausflur und das Treppengeländer wurden angeblich NUR von uns beschädigt. (Vor 3 Monaten ist eine neue Mieterin eingezogen und etwa seit dem renovieren die Nachbarn gegenüber. Es sind alle paar Tage fremde Handwerker im Haus oder es werden Möbel durchs Treppenhaus getragen) Die Vermieter wohnen weiter weg und sind max. 2 mal im Jahr im Haus. 
  6. Der Toilettendeckel war bei Einzug neu und weist nun Gebrauchsspuren auf. Er soll ersetzt werden. 

Ich glaube, das wars soweit.

 Bis auf Punkt 1 ist alles im Übergabeprotokoll vermerkt. Um Punkt 4 kümmere ich mich heute. 

Auf was muss ich mich einstellen? Was kann mir die Vermieterin vom Rest noch in Rechnung stellen? 

Sry, wegen dem langen Text...

Miete, Mietwohnung, Recht, Kaution, Vermieter, Übergabe
Wer übernimmt die Kosten für einen beschädigten WC-Deckel - Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr Lieben. Mein Freund und ich wohnen seit knapp drei Jahren in der Wohnung und nun ist der WC-Deckel beschädigt. Wenn man die Brille komplett öffnet, sieht man quer rechts und links Risse, die sich immer mehr ausbreiten, sprich sie ziehen sich nach oben. Entstanden ist das durch das ständige zufallen des WC-Deckels. Dieser war so doof angebracht, dass der Deckel immer von selber zugeknallt ist. Wir haben versucht immer darauf zu achten, dass das nicht passiert, aber wenn man Gäste hat, ist man ja nicht dabei und somit ist der Deckel öfter entsprechend zugeknallt.

Wir haben natürlich die Situation unserem Vermieter erzählt und er hat den Deckel so angebracht, dass dieser nicht mehr so runterknallt. Doch war es schon zu spät... er hat schon einen Riss bekommen. Wir (auch unsere Vermieter) dass es noch nicht so schlimm ist.. somit haben wir dann mit Absprache natürlich nichts unternommen. Jetzt müssen wir allerdings was machen!

Wir wollen diesen natürlich ersetzen. Ein Gespräch mit den Vermietern hat schon stattgefunden. Ich würde das Thema nicht ansprechen, wenn es irgendein WC-Deckel ist. Dieser Deckel kostet mir mal eben ca. 70 €. Und ja, nur der Deckel. Unser Vermieter hat ein WC im Bad angebracht, wo ich echt staune, dass ein Deckel so viel kosten kann. :/

Wer muss die Kosten übernehmen und wenn ich diese bezahlen muss, kann ich das über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen? Ich weiß, dass ich einen Grund angeben muss, aber was sagt man denn da am Besten?

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich danke euch schon mal! :)

Viele Grüße

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Mieter will mir einen fachmännischen Elektrozaun auf Wiese verbieten?

Wir als Vermieter wollen für unsere Hasen auf unserem Grundstück einen fachmännischen Elektrozaun (Hütezaun) für unsere Hasen auf der Wiese setzen. Er dient zur Abwehr gegen fremde Tiere. Die Wiese wird komplett eingezäunt. Er meinte, das wäre gesetzlich nicht möglich. Er wird aber mit Schildern zusätzlich gesichert. Kinder können nicht lesen. Ich verwies auf die Aufsichtspflicht. Er will damit weiter gehen. Laut seinem Mietvertrag steht nur der Punkt .. Gemeinschaftseinrichtung unter Beachtung der Hausordnung Garten/Gartenanteil nutzen. Nichts weiter. In der Hausordnung selbst wird nicht auf die Gartennutzung eingegangen. Der Garten selbst befindet sich neben dem Haus, die Wiese ist durch unsere Garage Sitzecke und Einfahrt getrennt. Zählt nun die Wiese als Garten oder nicht? Kann mir ein Mieter solch einen Zaun verbieten, weil seine Enkel eventuell mal zum Spielen auf der kleinen Wiese wollen, oder kann ich dieses untersagen, denn die darauf befindliche Schaukel ist unser Privates, welche wir wegen Nichtnutzung abbauen werden. Oder wäre es ratsam den Passus aus dem Mietvertrag durch Kündigung entfernen zu lassen? Ich bin zur Zeit ratlos. In meinen Augen ist die angrenzende Sitzecke unser Privateigentum, die im Mietvertrag nicht zur Nutzung enthalten ist, sowie die angrenzende Wiese. Der Garten ist links vom Haus, die Wiese hinter dem Haus. Ich könnte einiges an Rat gebrauchen.

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Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Soll wir ehrlich sein und dem Vermieter von meiner Schwangerschaft berichten?

Hallo, einige von euch wissen wahrscheinlich selbst wie schwer es ist schwanger/mit Kind eine Wohnung zu finden. Mein Freund und ich werden andauernd nur abgelehnt wenn wir von meiner Schwangerschaft und der Notlage berichten. Wir hatten bis jetzt nur 2x die Chance eine Wohnung zu besichtigen, der Vermieter/Markler wusste vorher noch nichts von der Schwangerschaft. Da die Miete vom Jobcenter übernommen wird, finden wir für den vorgegebenen Preis meistens nur 2 Zimmer Wohnungen, Größe ist mehr als ausreichend! Für meinen Freund und mich wäre es kein Problem dem Kind später unser Schlafzimmer zu überlassen. Jedenfalls, meinte die Vermieterin bei der ersten Wohnung gleich, dass das nicht geht und dass sie langfristige Mieter sucht. Bei der zweiten Wohnung, haben wir nicht sofort von der Schwangerschaft berichtet aber dummerweise stand es auf dem Zettel für den Mietbescheid vom Jobcenter, den ich ihm unüberlegt in die Hand gedrückt habe. Morgen und am Samstag haben wir jeweils zwei neue Besichtigungstermine. Wir bereiten uns gut vor, nehmen ein Bewerbungsschreiben, Mieterselbstauskunft, Lohnabrechnungen, usw. mit. So sammeln wir sicher Pluspunkte. Nun wissen wir nicht ob wir dem Vermieter von der Schwangerschaft berichten sollen oder nicht. 1. Steht in meinem ALG2 Bescheid, dass ich schwanger bin 2. In der Mieterselbstauskunft steht "die wohung wird für ____ Personen benötigt".. soll ich reinschreiben für 2 Personen? Bis jetzt sind wir ja noch zu zweit, Baby kommt Anfang Dezember. Oder gleich für 3 Personen? 3. Man sieht meinen Bauch (25 SSW)

Wir hoffen trotz den vielen Absagen immer noch auf einen Vermieter mit Herz für Kinder... Sollen wir direkt ehrlich sein? Ich hab das Gefühl dass wir sowieso nicht drum rum kommen. Oder soll wir es vertuschen? Es ist echt eine Notlage, ich kann nicht mit Kind in einem 12 qm Kinderzimmer wohnen bleiben!

Bitte keine Vorurteile oder ähnliches, ich habe es eh schon schwer genug, danke.

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Was darf mein Vermieter, darf er mich dermaßen Maßregeln?

Mein Vermieter ist ein besonderer Mensch........besonders nervig, penetrantisch und cholerisch.

Er nimmt sich vieles heraus von dem ich weiß das er es eigentlich nicht darf. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Es geht bei ihm sehr häufig um das Thema putzen, ich bin sehr ordentlich, für diesen Menschen, nicht genug. (Rentner, mit viel Freizeit)

So hat er mal morgens bei mir in aller frühe geklingelt wegen einen Blatt was an meiner nassen Tür klebte (es hat geregnet) und meinte er will einen Putzdienst bestellen, wenn ich diese Verschmutzung nicht sofort entfernen würde (Morgens um 8 Uhr....an einem Samstag) Natürlich hätte ich diesen dann auch zu bezahlen....(wurde nie ausgeführt, habe das Blatt, am selben Tag entfernt)

Nun musste er wegen einen Dachschaden (in der Wohnung) meine geheiligten Hallen betreten. Er entdeckte doch tatsächlich etwas Staub auf meinen sonst blanken Boden und meinte, er dürfte Kontrollieren das ich Putze, alle vier Wochen würde er kommen wollen....

Er schreit dann immer sehr laut, redet von Verwahrlosung und was ich mir einbilden würde, auch geladene Gäste, die mich verteidigen pöbelt er an. Sogar den Finger hat er mir Wortwörtlich in die Brust gestoßen. Von anderen Mietern weiß ich das er auch in die Wohnungen geht, oder es zumindest versucht.

Ich weiß das er das NICHT darf, eigentlich. Ich weiß auch das er bei weitem übertreibt. Aber ich habe meine Kaution noch nicht ab bezahlt, da er diese am Anfang nicht einfordern wollte ("Das klären, wir später, machen sie sich mal keinen Kopf"<---seine Worte) Nun möchte er sie (nach ZWEI Jahren), Ich habe durch dem Schaden im Dach eine Wand die komplett nass ist und anfängt zu schimmeln, Es stinkt, ich muss das Fenster offen halten, dadurch ist es sau kalt. Ich denke mal deswegen will er die Kaution...seine Versicherung kommt auch noch zu mir, die müssen ein Gerät aufstellen, den Strom dafür muss er zahlen.

Nun ist meine Frage, darf er dies aufgrund dessen doch?

Miete, Recht, Vermieter, Hausrecht

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