Hallo liebe Community.

Vielleicht habt ihr eine Ahnung, wie die Rechtslage bei einer WG bezüglich des Kühlschrank ist.

Kurze Erklärung: Der Vermieter vermietet die drei Zimmer einzeln an junge Menschen. Also es gibt zwischen uns drei WG-Bewohnern kein Hauptmieter.

Bis vor kurzem hatten wir zwei Kühlschränke, wobei einer Ade sagte. Dabei musste ich schmerzhaft feststellen, dass diese von ner Mitbewohnerin zugesteuert wurde. Das heißt: Wir drei teilen uns nun einen kleinen Einbaukühlschrank, welcher einen Stauraum von 30x50x30 cm (also 2 Fächer zusätzlich ein kleines Gemüsefach) hat.

Nun wäre die Frage: Ist das nun unser Problem und wir müssen ein Kühlschrank besorgen, oder sollte eigentlich der Vermieter das regeln? Bzw darf man nur so einen kleinen Kühlschrank in der Wohnung anbieten?

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten. :)