3.000€ Stromnachzahlung aufgrund falscher Schätzungen in den letzten 5 Jahren...

Hallo,

mein Freund hat gestern eine sehr dicke Rechnung von seinem Stromanbieter erhalten und zwar soll er rund 3.000€ Strom nachzahlen, das sind mal eben 1,5 Bruttomonatsgehälter von ihm. Und so wirklich wissen wie nicht, wie er das nun bezahlen soll. Im Endeffekt müssen wir schon deutlich sagen, er er diese Nachzahlung nun selbst verschuldet hat, aber dennoch besteht ein wenig die Hoffnung, dass evtl. auch der Stromanbieter eine kleine Mitschuld trägt. Daher würde ich die Sachlage hier gerne mal schildern, in er Hoffnung, igendjemand hat noch einen Tipp für uns.

Also mein Freund hat ein Haus von seinem Opa auf dem Land geerbt. Dieses Haus hat er vor 5 Jahren beim Stromanbieter gemeldet. Der Strom ist für die Grundversorgung des Hauses (also inkl. Heiz- und Kläranlage) sowie für damals 2 Single-Männer-Haushalte mit zusammen ca. 200qm. Alles in allem wurde vom Anbieter ein Abschlag in Höhe von 84€ berechnet. Diesen Abschlag hat mein Freund nun all die Jahre monatlich bezahlt und seinem Untermieter anteilig in Rechnung gestellt. Einmal im Jahr kam dann ein Kärtchen vom Stromanbieter an die alte Anschrift meines Freundes (also nicht zu Liefer- und Wohnanschrift, sondern zu seinen Eltern, wo er vorher gewohnt hatte), dass er zu Hause nicht erreicht worden wäre und daher bitte den Zähler ablesen solle. Dies hat er dann all die Jahre wirklich verschlammt... Daraufhin wurde sein Stromstand dann wohl immer geschätzt und bei der Jahresrechnung stand dann unterm Strich immer eine 0. Damit hat er dann auch seinem Untermieter die Nebenkostenabrechnung gemacht. Dieses Jahr war mein Freund dann zufällig zu Hause als jemand zum Stromablesen kam. Dabei kam heraus, dass er nun insgesamt knapp 14.000kwh mehr verbraucht hat, als es in den letzten Jahren geschätzt worden ist. Daher hat es nun eine Jahresrechnung für das letzte Jahr über diese 14.000kwh erhalten und muss nun 3.000€ nachzahlen.

Meine Hoffnung bzw. Frage ist nun folgende: - Reicht es aus, wenn jemand vom Stromanbieter einmal unangekündigt vorm Haus steht und dann eine Postkarte an die falsche Anschrift schickt? Und das jahrelang? Oder hätte der Stromanbieter sich da nicht doch mal etwas genauer erkundigen müssen, v.a. wenn das Jahrelang so geht? - Können die wirklich die kompletten 14.000kwh für dieses Jahr in Rechnung stellen? Müsste das dann nicht zumindest auch teilweise für die letzten Jahre nachberechnet werden? Und ist das dann wirklich so noch nachforderbar? Mein Freund kann ja nun nicht mehr bei seinem alten Untermieter hingehen und nun für die Jahre die Stromkosten nachfordern. - Was ist mit diesen extrem niedrigen Abschlagszahlungen, die vom Stromanbieter ausgerechnet wurden? Meiner Meinung nach hätte denen das schon auffallen müssen, dass das deutlich zu niedrig ist. - Hat jemand eine Ahnung was v.a. die Kläranlage (das Haus ist nicht an einen Abwasserkanal angeschlossen) ca. im Jahr an Strom verbraucht? Und evtl. auch die Heizanlage (Pellets)? Danke!

Finanzen, Geld, Stromnachzahlung, Untermieter
Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
Untermieter entsorgt sachen nicht fristgerecht

Guten Tag,

ich bin Hauptmieterin einer Wohngemeinschaft. Nun ist ein Untermieter von mir ausgezogen. Das Mietverhältnis endete mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist am 31.08.. Das Zimmer ist bereits seit dem 01.09.13 neu vermietet, allerdings zieht die neue Untermieterin erst in wenigen Tagen ein(sie zahlt aber schon für den kompletten Monat September). Nun ist es so, dass der Ex-Untermieter Möbel (ein kleines Regal, sowie einen kleinen Schrank und einen Drucker) in der Wohnung stehen gelassen hat. Ich habe Ihn mehrfach aufgefordert seine Sachen abzuholen. Ich habe ihm 2 Fristen gesetzt. Die 1. zu letzten Mittwoch und die zweite zu letzten Samstag. Beide hat er verweigert bzw. ist nicht darauf eingegangen. Er bestand darauf, dass er die Gegenstände diesen Montag (also heute, 16.09.13) abholen will. Da ich aber davon ausgehen musste, dass die neue Untermieterin ab dem 15.09. jeden Tag auftauchen könnte habe ich das abgelehnt. Außerdem war ich der Meinung, dass die Möbel ohnehin nicht mehr hier stehen dürften, da das Mietverhältnis schon seit über 2 Wochen beendet ist. Nun hatte ich dem Untermieter angedroht, dass ich die Möbel, sollte er sie nicht bis Samstag abholen, entsorgen würde und den Auwand von seiner Kaution abziehen. Daraufhin blieb er hartnäckig und verlangte weiterhin seinen Wunschtermin. Als ich seine Reaktion las, sah ich mich im Recht nun seine Gegenstände zu beseitigen. Ich schrieb ihm, daraufhin, dass ich Montag nicht mehr akzeptiere und die Möbel bereits beseitigt seien. Daraufhin droht er mir jetzt mich zu verklagen, da er meint, das dürfe ich nicht mit seinem Eigentum machen. Nun hatte ich zu dem Zeitpunkt die Möbel noch in der Wohnung und war gerade dabei sie zu entsorgen, zögere seitdem aber. Ich fühle mich bis aufs äußerste provoziert und habe das Gefühl, dass mein ehemaliger Untermieter diese Reaktion von mir geplant hat um sich zu streiten. Zudem kommt noch hinzu, dass er das Zimmer nicht in ausreichend ordentlichen Zustand zurückgegeben hat, wie im Mietvertrag vereinbart. Es gab einige Stellen der Wand, die während seiner Wohnzeit vergraut waren (eindeutig erkennbarte schwarz-graue Stellen an der Wand), die er überstreichen sollte. Dies geschah jedoch auch nur unzureichend. Auch die Aufforderun noch einmal drüberzustreichen hat er ignoriert und verweigert. Die Arbeit bleibt nun an mir hängen. Auch hier würde ich ihm die Unkosten von der Kaution abziehen (Materialkosten und Arbeitsaufwand). Ist das zulässig? Was kann ich bzgl. des "Möbelproblem" jetzt tun? Seit gestern könnte sich meine neue Untermieterin jede Minute melden, dass sie einziehen will.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Möbel, Müll, Entsorgung, Frist, Untermieter
WG Untermieter Stromnachzahlung

Hallo,

nehmen wir an eine Person X bekommt Nachricht von einer ehemaligen Mitbewohnerin per E-Mail über eine Stromnachzahlung von sagen wir mal 640€ für eine 3er WG in der sie kein Mitglied mehr ist.

Der Berechnungszeitraum beläuft sich vom 1.8.2011 - 31.7.2012, ihre Wohndauer war vom 1.8-31.3.12 Sie hat gemeint jeder sollte sich an den Kosten beteiligen, je nach Mitdauer. X hat ihre Miete von zb. 270€ direkt an ihre eigentliche Hauptmieterin überwiesen und diese dann an die Vermieterin. (Sie hat kurzfristig ein Auslandssemester gemacht, deswegen auch spontan und mit Untermieter.)

Strom und Internet hat sie so um die 20€ den anderen beiden Mitbewohnerinnen gegeben die alles auf sich haben laufen lassen, unterschrieben wurde aber nie etwas. Aber eben nun will die eine Mitbewohnerin mit dem Strom jetzt Geld von ihr und sie weiß nicht ob und was sie zahlen muss. Der Stromvertrag läuft auf die E-Mail Verfasserin die nun den besagten Anteil vom Geld will ! In ihrem Untermietvertrag steht das unter Miete und Nebenkosten.

§ 2 Miete und Nebenkosten

  1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 220

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR 50

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR (nichts) abgegolten

  1. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR 270

  2. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

  3. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Muss Person X nun Strom "nach bezahlen" oder nicht, schließlich hat sie ja keinen Vertrag abgeschlossen.

Strom, Mietrecht, Stromverbrauch, WG, Wohngemeinschaft, Untermieter

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