Hallo,

nehmen wir an eine Person X bekommt Nachricht von einer ehemaligen Mitbewohnerin per E-Mail über eine Stromnachzahlung von sagen wir mal 640€ für eine 3er WG in der sie kein Mitglied mehr ist.

Der Berechnungszeitraum beläuft sich vom 1.8.2011 - 31.7.2012, ihre Wohndauer war vom 1.8-31.3.12 Sie hat gemeint jeder sollte sich an den Kosten beteiligen, je nach Mitdauer. X hat ihre Miete von zb. 270€ direkt an ihre eigentliche Hauptmieterin überwiesen und diese dann an die Vermieterin. (Sie hat kurzfristig ein Auslandssemester gemacht, deswegen auch spontan und mit Untermieter.)

Strom und Internet hat sie so um die 20€ den anderen beiden Mitbewohnerinnen gegeben die alles auf sich haben laufen lassen, unterschrieben wurde aber nie etwas. Aber eben nun will die eine Mitbewohnerin mit dem Strom jetzt Geld von ihr und sie weiß nicht ob und was sie zahlen muss. Der Stromvertrag läuft auf die E-Mail Verfasserin die nun den besagten Anteil vom Geld will ! In ihrem Untermietvertrag steht das unter Miete und Nebenkosten.

§ 2 Miete und Nebenkosten

  1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 220

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR 50

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR (nichts) abgegolten

  1. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR 270

  2. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

  3. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Muss Person X nun Strom "nach bezahlen" oder nicht, schließlich hat sie ja keinen Vertrag abgeschlossen.