Guten Tag,

ich bin Hauptmieterin einer Wohngemeinschaft. Nun ist ein Untermieter von mir ausgezogen. Das Mietverhältnis endete mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist am 31.08.. Das Zimmer ist bereits seit dem 01.09.13 neu vermietet, allerdings zieht die neue Untermieterin erst in wenigen Tagen ein(sie zahlt aber schon für den kompletten Monat September). Nun ist es so, dass der Ex-Untermieter Möbel (ein kleines Regal, sowie einen kleinen Schrank und einen Drucker) in der Wohnung stehen gelassen hat. Ich habe Ihn mehrfach aufgefordert seine Sachen abzuholen. Ich habe ihm 2 Fristen gesetzt. Die 1. zu letzten Mittwoch und die zweite zu letzten Samstag. Beide hat er verweigert bzw. ist nicht darauf eingegangen. Er bestand darauf, dass er die Gegenstände diesen Montag (also heute, 16.09.13) abholen will. Da ich aber davon ausgehen musste, dass die neue Untermieterin ab dem 15.09. jeden Tag auftauchen könnte habe ich das abgelehnt. Außerdem war ich der Meinung, dass die Möbel ohnehin nicht mehr hier stehen dürften, da das Mietverhältnis schon seit über 2 Wochen beendet ist. Nun hatte ich dem Untermieter angedroht, dass ich die Möbel, sollte er sie nicht bis Samstag abholen, entsorgen würde und den Auwand von seiner Kaution abziehen. Daraufhin blieb er hartnäckig und verlangte weiterhin seinen Wunschtermin. Als ich seine Reaktion las, sah ich mich im Recht nun seine Gegenstände zu beseitigen. Ich schrieb ihm, daraufhin, dass ich Montag nicht mehr akzeptiere und die Möbel bereits beseitigt seien. Daraufhin droht er mir jetzt mich zu verklagen, da er meint, das dürfe ich nicht mit seinem Eigentum machen. Nun hatte ich zu dem Zeitpunkt die Möbel noch in der Wohnung und war gerade dabei sie zu entsorgen, zögere seitdem aber. Ich fühle mich bis aufs äußerste provoziert und habe das Gefühl, dass mein ehemaliger Untermieter diese Reaktion von mir geplant hat um sich zu streiten. Zudem kommt noch hinzu, dass er das Zimmer nicht in ausreichend ordentlichen Zustand zurückgegeben hat, wie im Mietvertrag vereinbart. Es gab einige Stellen der Wand, die während seiner Wohnzeit vergraut waren (eindeutig erkennbarte schwarz-graue Stellen an der Wand), die er überstreichen sollte. Dies geschah jedoch auch nur unzureichend. Auch die Aufforderun noch einmal drüberzustreichen hat er ignoriert und verweigert. Die Arbeit bleibt nun an mir hängen. Auch hier würde ich ihm die Unkosten von der Kaution abziehen (Materialkosten und Arbeitsaufwand). Ist das zulässig? Was kann ich bzgl. des "Möbelproblem" jetzt tun? Seit gestern könnte sich meine neue Untermieterin jede Minute melden, dass sie einziehen will.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe