Kündigung Untermietvertrag - Ersatzuntermieter

Hallo zusammen,

ich habe nun meinem Untermieter fristgerecht zum 31.01.2012 gekündigt.

Im Untermietvertrag findet sich folgende Klausel:

§ 7 Ersatzuntermieter

Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und -soweit erforderlich - zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, auch wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.


Nach meinem Verständnis tritt dieser Paragraph aber nur in Kraft, wenn die Kündigung von Seiten des Untermieters ausgeht. Da in meinem Fall aber ich und somit der Vermieter gekündigt habe, würde ich jetzt annehmen, dass der Untermieter kein Recht hat von mir zu verlangen einen Ersatzuntermieter anzunehmen.

Da man ja davon ausgeht, wenn der Vermieter kündigt, der Mieter oder in dem Fall Untermieter davon überrascht wird und nicht früher als in 3 Monaten raus will.

Paragraph 7 würde ich als Schlupfloch für den Untermieter definieren, für den Fall, dass dieser kündigt und früher als 3 Monate aus der Wohnung will.

Verstehe ich das ganze richtig, oder hat mein Untermieter die Möglichkeit mir jemand anderen vorzuschlagen?

Da ich keinen neuen bzw weiteren Untermieter nach diesen 3 Monaten will, wäre das ganze für mich sinnlos und nur ein Mehraufwand.

Was meint ihr dazu?

Danke für jede Info bzw Meinung.

Kündigung, Untermieter
wenn ich untermieter bin bezahlt jobcenter die hälfte der miete?

Hallo alle zusammen, ich hab nen dickes problem !

ich (21,seit 1 m0nat arbeitssuchend) und mein freund (24, in ausbildung) wollen umziehen nach berlin, momentan wohnen wir in ebw. in einer 1 raum wohnung(miete ca. 230 wm), ich bin am 5.7.10 bei ihm mit eingezogen nachdem ich meine ausbildung als verkäuferin erfolgreich abgeschlossen habe. nun suchen wir eine größere wohnung, haben auch schon eine in sicht in hohenschönhausen 2 raum whg. (ca,. 420 wm) bei der howoge. ich habe vor 2 tagen meinen antrag auf umzug abgegeben und dieser wird mir auch bewilligt wurde mir gesagt, wir stehen beide in der schufa, er ist bereits schon in insolvenz (in der wohlverhaltensphase, ich möchte dieses Jahr noch in inso.gehen).

Nun ist das problem nur er kann der Hauptmieter werden bei der howoge, ich falle komplett weg kann aber als untermieter dort einziehen.

nun war ich schon ein paar mal bei dem berliner jobcenter in lichtenberg, ich brauchte eine angemessenheitsbestätigung, die habe ich nicht bekommen da ein personen spezifisches expose fehlte. diese habe ich mir dann nach ein paar wochen besorgt bin wieder hin und dan wurde mir gesagt, das sie das nicht mchen können da ich kei n hauptmieter bin. bezahlt mir dann das neue amt nicht die hälfte der miete? und ein darlehen bekomm ich wohl auch nicht (kaution 1000€)

weiß jemand wat ich da jetz machen kann? wegen dem amt?

LG

Mietrecht, Mietvertrag, Darlehen, Jobcenter, Schufa, Untermieter
Beschwerde wegen Trittschall,

Ich wohne als offizieller Untermieter in einer Genossenschaftswohnung. Der Hauptmieter ist für längere zeit nicht anwesend und ich wohne zur zeit alleine dort. Ich arbeite im Schichtdienst und komme oft erst gegen 2 Uhr nachts nachhause. Unter mir wohnt eine Frau, die anscheind ebenfalls im Schichtdienst arbeitet. Sie muß wohl auch mal morgens um 4 Uhr raus. Sobald ich meine Wohnung betrete und ein paar schritte mache, dann kann ich die Uhr danach stellen, bis sie oben ist und sturmklingelt, bis ich öffne. Sie beschwert sich, das ich in der Wohnung herumgehe, bzw. mich überhaupt bewege.. Sie riet mir zu einem doppelten Teppich, den ich dann auch in mein Wohnzimmer legte. - sie hat ihr Schlafzimmer unter dem Wohnzimmer. Dann war ihr das noch zu laut, dann riet sie mir Hausschuhe od.ä. zu tragen...habe ich mich auch drauf eingelassen... jetzt aber reicht ihr das auch nicht und ihr fällt nichts weiter ein als mich nachts um 2 anzukeifen, ich solle einfach irgendwie ruhig sein Ich habe mich bereits schlau gemacht über Mietrecht, Unterschied zwischen Lärmbelästigung und Wohngeräuschen, habe auch Nachbarn hinzugezogen, da sie immer wieder mit dem Vermieter drohte , aber bisher nichts unternommen hatte. Weitere Schritte habe ich mir bisher vorbehalten. Ich meine, genug kooperativ gewesen zu sein. Habe ich als Untermieter gleiches Mietrecht u. wie könnte ich jetzt vorgehen?

Mietrecht, Beschwerde, trittschall, Untermieter

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