Unwissentlich Hehlerei?

Guten Tag,

Folgender Fall. Ich und ein guter bekannter haben über ebay Kleinanzeige einen Restposten an Waren privat gekauft. Mein bekannter ist auf die Anzeige aufmerksam geworden und hat mich gefragt ob ich nicht mit investieren möchte und das mal zu probieren.

Es hat sich dabei um Ware speziell für den Sommer gehandelt welche uns seriös präsentiert wurde, das diese sich schlecht im winter verkaufen lässt und deshalb verkauft wird. Wir hatten vor, ohne weiteres bedenken diese Ware mit Gewinn weiter zu verkaufen, einmalig, auch um etwas Taschengeld für einen bevorstehenden Urlaub zu machen.

Gekauft wurde die Ware für 2000€(hälfte/hälfte). Der eigentlich warenwert ist natürlich um einiges höher. Es hat sich nun rausgestellt das diese Ware von einer örtlichen GroßhandelsFirma gestohlen wurde. Aufgrund das wir die Ware in einer Garage von dem Bruder meines bekannten gelagert haben und wir somit 3 Personen sind wird uns Gewerbsm. Bandenhehlerei vorgeworfen.

Die Ware wurde uns damals gebracht, kann mich nur grob an das Kennzeichen erinnern welches aber auch aus dem Landkreis stammte. Belege über den chatverlauf existieren keine mehr da dies bereits Ende November / Anfang Dezember gewesen ist und wir uns nichts weiter bei gedacht haben.

Ich habe als Nachweis nur meine Bankabhebung von der Hälfte des Geldes (1000€) zum besagten Zeitraum.

Ich selbst habe keinerlei Vorstrafen, arbeite selbst im öffentlichen Dienst in einem guten geregelten Job / Leben und habe keinerlei Gründe so etwas wissentlich zu tun. Zumal es ja dumm wäre über den eigenen Namen soetwas wissentlich zu verkaufen.

Ich habe dies vorerst der Polizei telefonisch so erklärt da ich mich im Urlaub befinde und werde mir natürlich auch einen guten Anwalt nehmen.

Was kann mich hier im blödsten Fall erwarten?

Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Auskunft, Strafrecht, Hehlerei
Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht
Jurafall: Prüfung eines bereits Toten inzident?

A, B und C beschließen D auszurauben. Sie schmieden gemeinsam einen Plan. A muss eine Pistole mitnehmen, um den Gegner zu entmutigen, B soll D fesseln und überwältigen und C soll währenddessen im Haus Wertsachen suchen.

Als die drei am nächsten Tag ihren Plan in die Tat umsetzen, klingelt A und als D öffnet hat A bereits die Waffe gezogen und B beginnt über D herzufallen. Alle vier sind im Hausflur. B hat D im Würgegriff, schafft es aber nicht ihn zu fesseln.

Plötzlich erscheint die Ehefrau E und fängt an um Hilfe zu rufen. A schießt in die Decke, doch der Schuss prallt ab und trifft die E. Sie ist sofort tot. Im gleichen Moment kommt C zurück, anscheinend ohne Beute, doch was die anderen nicht sehen er hat eine Uhr im Wert von 10.000€ gefunden.

A,B und C sind total schockiert und verlassen fluchtartig das Haus.

D ist ebenfalls schockiert und panisch. deshalb hat er angst dass die Räuber zurückkehren und erneut Gewalt anwenden könnten. Er nimmt eine Schrotflinte und schießt sofort - ohne Warnruf oder Warnschuss - auf den fliehenden. Der Schuss trifft C, der sofort zusammenbricht und stirbt.

Zu meiner Frage: Ich würde normalerweise C gem §§ 249 I, 250 I Nr.1a, Nr.2, II Nr.1 StGB wegen schweren Raubes prüfen, da C aber von D erschossen wurde fällt der Anspruch doch normalerweise weg?

Wenn aber der Anspruch des Haupttäters wegfällt, kann ich A und B nicht gem §25 II in Mittäterschaft prüfen.

Muss ich C inzident prüfen? und wenn ja wie geht das genau?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Recht, Jura, Rechtswissenschaft, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht