Eigenen Keller aufbrechen ist das Erlaubt?

Hallo Kurze frage ich bin/war Hauptmieter die Wohnung wurde meiner Ex weiterhin bewohnt und hat keine Miete mehr bezahlt , und ist am 01.06.2017 aus der Wohnung verschwunden . Sie hatte mich ausgesperrt und ein Neues Schloss eingebaut kam daher seid dem 10.08.2016 nicht mehr in die Wohnung. Da Sie Die Kündigung nicht unterschreiben wollte , musste das vor Gericht geklärt werden . Vor Gericht musste Sie die Kündigung unterschreiben !

Die Wohnung hätte eigentlich am 28.2.2017 übergeben werden müssen , Sie hat die Wohnung nicht übergeben und hat danach auch keine Miete mehr Bezahlt. Der Vermieter hat auf herrausgaber der Wohnung geklarkt und recht bekommen . Von einen Kollegen habe ich die Schlüssel erhalten weil meine Ex nach Köln abgehauen ist mit Ihren Neuen Verlobten ....man konnte Sie nicht erreichen . 2 Monate stand die Wohnung fast Leer Sie selber war nicht mehr in der Wohnung keiner wusste wo genau Sie ist .

War also in der Wohnung habe Tapeten ,Laminat raus geholt und denn Müll denn Sie Freundlicherweiße dort gelassen hatte. Keller waren abgeschlossen Sie hat alle Ihre Sachen dort drin stehen ... Unterzeugen habe ich den Keller aufgemacht und die Klamotten vor dem Keller gestellt , alle Mieter habe ich bescheid gegeben das es Ihre Sachen sind und das Sie die abholen wird.

Der Vermieter war damit einverstanden und hat Ihr eine Frist gegeben um die Sachen abzuholen tut Sie es nicht werden die in denn Müll geschmissen !

Meine Ex hat mir gerade geschrieben will mich nun wegen Diebstahl und Einbruch Anzeigen im gleichen Satz noch beleidigung.

Beide haben denn Mietvertag unterschrieben .

Laut Vermieter bin ich als Hauptmieter eingetragen , ich habe jetzt auch die Schulden 3000€ Gericht/Anwalt/Miete Sie hat Sich aus dem Staubgemacht , was der Vermieter mit denn Sachen gemacht hatte weiß ich nicht so genau !

Muss ich mir da jetzt Sorgen machen ?

Mietrecht, Rechte, Strafrecht
mehrfacher Ladendiebstahl- was jetzt?

Ich bin 20 Jahre alt (werde in 2 Wochen 21)und habe heute einen riesigen Fehler (bzw. mehrere Fehler) begangen. Ich weiß selber nicht warum ich es getan habe und vermute langsam, dass dieses Verhalten beim mir krankhaft bedingt ist. Ich wurde heute in einem Supermarkt beim stehlen von Ware im Wert von 15 Euro erwischt. Der Ladendetektiv erwartete mich am Ausgang und konfrontierte mich direkt. Das Problem ist, dass es nicht nur der Detektiv des Supermarkets, sondern auch ein Detektiv von dem benachbarten Elektronikgeschäft bei dem ich unmittelbar davor war. Der Detektiv des Elektronikgeschäftes konfrontierte mich mit Fotos von mir bei einem Fall von vor ca 4 Wochen, wo ich dort Ware im Wert von 60 Euro gestohlen hatte. Ich wurde dann erst in den Elektronikladen geführt wo sie mich baten meine Tasche auszuleeren. Ich hatte am heute im gleichen Elektronikgeschäft wieder Ware für ca. 60 Euro gestohlen, bevor ich dann in den Supermarkt ging und dort die Ware im Wert von 15 Euro stahl. Der Detektiv des Elektronikgeschäftes dokumentierte beide Ereignisse separat. Er verständigte die Polizei und erstatte Anzeige wegen beiden Vorfällen und sagte, dass ich eine Vorladung erhalten würde. Die Ware von vor 4 Wochen hatte ich nicht dabei und konnte sie ihm deshalb nicht wiedergeben. Ich habe dann dort ein Geständnis unterschrieben. Der Ladendetektiv im Supermarkt sagte mir, dass er mittels einer Gesichtserkennungssoftware die Videoaufnahmen der letzten 3 Monate durchscannen könnte fragte mich ob ich schon davor gestohlen habe. Ich musste leider zugeben, dass ich in den letzten drei Monaten Ware im Wert von ca. 200 Euro dirt gestohlen hatte. Er meinte, er würde eine Anzeige über den heutigen Vorfall erstatten, allerdings würde er die anderen Vorfälle nicht Anzeigen wenn ich die 200 Euro plus 100 Euro Strafgebühr zahlen würde. Ich zahltedie 300 Euro, erhielt unbegrenztes Hausverbot und er sagte mir dass ich eine Vorladung erhalten würde. Auch hier habe ich dann ein Geständnis unterschrieben. Meine Frage jetzt ist, mit was für einer Strafe ich rechnen kann, da ich ja auf Grund des Vorfalls vor vier Wochen im Elektronikladen ein Wiederholungstäter bin, bzw. auch weil ich in zwei verschiedenen Läden gestohlen habe und der Warenwert ja weit über der Grenze von 50 Euro liegt bei der solche Verfahren normalerweise eingestellt werden. Ich habe sonst keine Vorstrafen. Wann kann ich voraussichtlich die Vorladung erwarten, und sollte ich einen Anwalt engagieren? Sollte ich zu der Vorladung erscheinen und wenn ja, ist es besser dort zu schweigen oder sich zu dem Vorfall zu äußern. Werden jetzt 3 verschiedenen Verfahren gegen mich laufen oder wird es als eine Tat zusammengefasst? Ich bin Studentin und kriege ca. 800 Euro unterhalt im Monat. Muss ich mit einer Geldstrafe rechnen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe? Wenn ja, wie schwer würden Geld/Freiheits-strafe ausfallen? Muss ich mit einem Eintrag in mein Führungszeugnis rechen? Danke im vorraus!

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