Wie kann man gegen eine Nachbarin rechtlich vorgehen die sich über die Gesundheit anderer hinwegsetzt?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Nachbarin die mit ihrem Handlungen andere Mieter gefährdet, und was könnte ich rechtlich dagegen machen?


Ich wohne in einen 6 Parteien Haushalt von einer Wohnungsgesellschaft zur Miete. Ich wohne im ersten Stockwerk. Die Nachbarin die etwas Ärger macht wohnt im Erdgeschoss. Es geht um ein Fenster im Treppenhaus zur 1te Etage. Die Verantwortlichen für die Reinigung des Fensters sind die zwei Parteien in der 1ten Etage, laut Hausordnung. Wie ich erfahren habe dürfen eigentlich nur die Partei aus der 1ten Etage das Fenster nach Belieben aufmachen und schließen. Meine Nachbarin aus dem Erdgeschoss darf nicht in meinen Bereich vom Treppenhaus zur 1te Etage sich aufhalten oder das Fenster auf machen. Das ist ihr aber sehr egal. Bei Minus Garde draußen ist das Fenster Stunden lang auf so das es im Treppenhaus kälter ist als draußen. Sie öffnet es täglich und macht es dann auch nicht mehr zu. Ich muss mehrmals täglich im Treppenhaus hoch und runter laufen, weil ich meine Mutter im Haushalt helfe und sie ebenfalls im Erdgeschoss wohnt. Durch dem extrem lüften bekam ich eine Erfrierung 2ten Grades und bekam nach dem aufwärmen lauter Bläschen mit einer klarem Flüssigkeit am Nacken, Schultern und Arme. Ich hatte dicke Bekleidung an gehabt. Durch den extrem kaltem Treppenhaus werden aufgrund der Regulierung der Heizkörper durch die Thermometer im Heizkeller wird auch bei voll aufgedrehter Heizung die Wohnungen nicht richtig warm, weil das Fenster im Treppenhaus offen ist. Auch die Wohnungsgesellschaft hat schon mehrmals mit der Nachbarin geredet das sie die Fenster geschlossen bleiben sollen wenn es so kalt draußen ist. Trotz mehrmaligem reden macht sie weiter das Fenster auf obwohl 5 von 6 Parteien es zu kalt finden. Sie spricht sich auch nicht ab mit den Parteien warum wir bei Minus Garde das Treppenhaus Fenster über 8 Std auflassen sollten.

Es sind einige Parteien gesundheitlich angeschlagen. Mein Sohn bekam auch schon eine Lungenentzündung sowie meine Mutter auch wegen der Kälte im Haus.

Welche Schritte kann ich Unternehmen und was hätte ich für Ansprüche wenn der Vermieter das Problem nicht lösen kann.






Gesundheit, Mietrecht, Strafrecht
Anzeige Urkundenfälschung polizeiliches Führungszeugnis?

mein Ex Freund hat eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekommen. Er brauchte für eine neue Arbeit ein Führungszeugnis. Das zeugnis hatte mehrere Einträge und lies das Führungszeugnis durch einen Freund die Einträge löschen und legte das gefälschte Führungszeugnis dann dem neuen Arbeitgeber vor . Dieser hat ihn nach ein paar Wochen von gebeten das originale Zeugniss vorzulegen da es sich bei dem vorhandene um eine Kopie handelt . Mein Ex Freund legte dann das Original Führungszeugnis vor und bekam natürlich die sofortige Kündigung. Bei einem großen Streit mit ihm den ich mit ihm hatte, bei dem er mich bedrohte usw bin ich zur Polizei und habe ihn angezeigt . Dabei habe ich dann auch die Anzeige wegen Urkundenfälschung gemacht und der Polizei auch ein chatverlauf mit einem Bild der Fälschung gegeben.Zwischenzeitlich haben wir uns geeinigt was die Anzeige wegen Bedrohung angeht, diese habe ich zurück genommen.Die Anzeige wegen Urkundenfälschung läuft das habe ich ihm gesagt . Jetzt hat er eine Vorladung und übt Druck auf mich . Ich habe gesagt ich helfe ihm aber werde auf keinen Fall für ihn lügen. Das müsse ich wohl notfalls es wäre ja schließlich meine Schuld das er jetzt Ärger hat .Meine Frage nun was kann ihm passieren im Bezug auf die Urkundenfälschung, welches Maß an Strafe könnte er bekommen? Hinzu kommt er ist bekannt aktenkundig sowie mehrfach vorbestraft und war auch inhaftiert.

Anzeige wegen Urkundenfälschung 0%
Urkundenfälschung polizeiliches Führungszeugnis 0%
Recht, Strafrecht, Urkunde, Urkundenfälschung, polizeiliches Führungszeugnis
Wann wird dieser Eintrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

Hallo,

Am 13.11.2009 erreichte mich folgendes Schreiben des Bundesamtes für Justiz:

"Sehr geehrter Herr X,

nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sind u.a. auch gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird, unter bestimmten Voraussetzungen in das Bundeszentralregister einzutragen (§11 BZRG).Nach Absatz 2 dieser Vorschrift bin ich in diesen Fällen gehalten, die betroffene Person von dieser Eintragung zu unterrichten.

Ich teile Ihnen deshalb mit, dass zu Ihrer Person in das Zentralregister folgende eingetragen wurde:

Entscheidungsdatum: 12.11.2009

Entscheidende Stelle: StA Trier

Aktenzeichen: Lasse ich weg.

Rechtskraftdatum:

Tatbezeichnung: Hausfriendensbruch sowie Sachbeschädigung

Angew. Vorschriften: StGB §123, §303, §53, §20

Datum der letzten Tat: 16.07.2009

Verfahren eingestellt wegen Schuldunfähigkeit

Datum des Gutachtens: 26.10.2009

Ich weise darauf hin, dass diese Eintragung nicht in Privatführungszeugnisse, sondern nur in Behördenführungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lasse ich weg."

Jetzt ist die Frage, wann dieser Eintrag gelöscht wird. Ich bedanke mich für die Beantwortung dieser Frage vorab!

Datenschutz, Schule, Recht, Führungszeugnis, Strafrecht, bundeszentralregister

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