Zu zweit mit 1g Gras erwischt Kollege nimmt Besitz auf sich?

hi community

Ich bin 22 Jahre alt, komme aus NRW und bin Student. 

Ich wurde schon vor 4 Jahren mit zwei Freunden auf einem Parkplatz dabei erwischt Cannabis zu konsumieren und zu besitzen. Das ganze ist dann nach einer Vorladung fallen gelassen worden. „geringe Menge etc.“ 

Jetzt wurde ich vor 2 Tagen (Samstag) mit einem Freund zusammen dabei erwischt wie wir bei ihm vor der Haustür auf einem Parkplatz beim Cannabis Konsum erwischt wurden. 

Das ganze lief so ab: 

Wir standen neben meinem Auto und waren gerade fertig mit dem Konsum. Dann kam auch schon die Polizei. Der Joint war aus. Eine Gefährdung des Verkehres war also nicht gegeben.

Anschließend wurden wir dann gefragt ob wir dort irgendetwas geraucht hätten. Wir haben ehrlich geantwortet mit Ja. 

Anschließende Körperkontrolle am Auto. 

Mein Kollege packte seine Drehutensilien aus und gab dabei auch zu es sei alles seins. 1g 

Danach wurde dann mein Auto durchsucht. Ohne Fund. 

Meine Frage ist jetzt: 

Wird das Verfahren nur gegen meinen Freund erstellt oder muss ich auch mit einem Verfahren rechnen? 

Dadurch dass sie mein Kennzeichen aufgeschrieben haben? Kann ich mit einem drogenscreening rechnen?

Ich befürchte dass das Verfahren am Ende sowieso eingestellt wird. Aber ist mein erster Delikt der auch fallen gelassen wurde von Nachteil? Dürfte ja nichts in meiner Akte stehen. 

Kann es sein dass ich garkein Brief bekomme oder direkt den ersten Brief mit der Einstellung des Verfahrens ? 

Ich bedanke mich vielmals im Voraus 

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gras, Drogen, Cannabis, erwischt, Strafe, Strafrecht
Ladendiebstahl bei P&C?

Guten Tag,

Ich bin Schüler und habe Vor ein paar Tagen meinen ersten und auch letzten Ladendiebstahl bei P&C begangen.

Dort wurde ich auf frischer Tat ertappt und habe die Tat auch letztendlich zugegeben. Die Polizei wurde nicht hinzugezogen. 

Da ich für eine Vertragsstrafe nicht genug Bargeld dabei hatte gingen der Kaufhausdetektiv und ich zu einer Starkasse, damit ich Geld abheben konnte. Ich verließ den Laden vor dem Detaktiv, als Versicherung behielt er meinen Ausweis und mein Handy. Ich hob 340€ ab. Die Vertragsstrafe betrug 200€, das Produnkt im Peis von 40€ und (im Nachhinein sehr dumm von mir) 100€ für den Detektiv die er forderte. 

Ich war von meiner Tat selber überrascht und zeigte sofort Rheue, ich war den Tränen nah. Dem Detektiv sagte ich dass ich als Schüler der auf das Abitur zusteuert Angst vor polizeilicher Verfolgung hätte und nicht zuletzt auch vor meinen Eltern. 

Was ich im Nachhinein sagen kann ist, dass sich der Detektiv sehr merkwürdig verhielt. Er wollte nicht gleichzeitig mit mir aus dem Geschäft gehen und auch am Geldautomaten hatte er einen SEHR großen Abstand, deutlich größer als man es kenn. Auch eine Quittung habe ich nicht bekommen.

 

Ich stelle mir jetzt die Frage was passiert wenn das Ganze doch an die Polizei geht? 

Ich fürchte mich immernoch davor dass meine Eltern das ganze rausfinden. 

Was auch noch wichtig sein könnte ist dass ich die Ware nicht gezeigt habe. Ich gab lediglich zu, dass ich sie stahl und bezahlte was von mir verlangt wurde. Ich könnte daher sagen, dass ich mich nur aus dieser misslichen Lage „rauslaukaufen“ wollte. Auch wenn das für mich SEHR viel Geld ist. 

Besteht die Möglichkeit auf die Einstellung eines möglichen Verfahrens ohne dass meine Eltern etwas davon mitbekommen?

Habe ich zu viel für die Vertragsstrafe gezahlt? In einem anderen Forum sah ich dass die Vertragssrafe normalerweise 100€ beträgt. Habe ich eine Möglichkeit das Geld wiederzubekommen falls es nicht zu einer Anteige kommt?

Wie wahrscheinlich ist es dass ich eine Anzeige bekomme? Ich denke dass sich der Detektiv das Geld einfach in die Tasche gesteckt hat. Gibt es bei soetwas Erfahrungen ob es zu Anzeigen kommt?

Vielen Dank im Vorraus

Recht, Ladendiebstahl, rechtshilfe, Strafrecht
Anzeige ohne Beweise kann der Junge in dem Fall verurteilt werden?

ein Mädchen behauptet, der Junge hätte sie in der Stadt verfolgt, an die Brust gefasst und geschlagen. Sie hat ein Foto vom blauen Auge bei der Polizei eingereicht. Sie hat allerdings keinen einzigen Zeugen, was doch sehr merkwürdig ist wenn es mehrere Vorfälle in der Stadt gewesen seien sollen. Dazu hat sie Fotos vom Chatverlauf gemacht, wo sie ihren Vater schreibt, dass er kommen soll, da der Junge ihr erneut auflauert. Als der Vater dort eintrifft, findet er den Beschuldigten aber nicht, sagt dies bei der Polizei genauso aus. Insgesamt basiert alles nur auf die Zeugenaussage dieses Mädchens, der Rest ist nur Hören-Sagen - alle anderen ,, Zeugen '' sagen nur aus, was die Frau behauptet und was der Junge dazu sagt.

das Mädchen sieht den Jungen in der Schule, stellt ihn zur Rede, dieser beteuert jedoch seine Unschuld : ,, sie steht auf einmal vor mir und beschuldigt mich, obwohl ich nichts getan habe ich kenne die Frau gar nicht '' . Dieser sagt, nie in der Stadt gewesen zu sein. Er macht Fotos vom Klassenbuch, wo er nicht als fehlend aufgelistet zum Tatzeitpunkt, und sieht dies als Beweis für seine Unschuld.

Wie entscheidet ein Richter, und inwiefern gilt so ein Klassenbuch als Beweis ? In meinen Augen gar nicht, die Lehrerin kann vergessen haben jemanden einzutragen der gefehlt hat, die kann gemacht worden sein bevor die Lehrerin die fehlenden Schüler einträgt, wenn z.B. Vertretung ist und die Klassenlehrerin erst Tage später wieder in der Schule ist, es kann verfälscht worden sein, nachgeschrieben worden sein und und und.

Polizei, Recht, Strafrecht, Beweis

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