Hallo,

Ich wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Da ich nur 400 Euro monatlich mit einem Minijob verdiene hat die Staatsanwaltschaft beantragt statt einer Geldauflage Arbeitsstunden zu verhängen. Daraus sind dann 300 Stunden geworden. Meine Frage ist jetzt ob es die Möglichkeit gibt diese Arbeitsstunden in eine Geldauflage umzuwandeln. Was ich bis jetzt so gelesen habe entsprechen etwa 6 Arbeitsstunden in etwa einen Tagessatz. Nach meiner Rechnung wären das in meinem Fall 50 Tagessätze. Da ich nur 400 Euro monatlich verdiene würde sich dann ein Tagessatz in Höhe von zirka 13,33 Euro ergeben. Insgesamt würde also eine Geldauflage von zirka 666,50 herauskommen. Liege ich mit dieser Rechnung richtig oder kann das Gericht selbst entscheiden wie viele Tagessätze sie bei dieser Umwandlung heranziehen ?

Habe ich rechtlich überhaupt einen Anspruch darauf das Arbeitsstunden in Geldauflage umgewandelt werden ?

Ich lebe in Bayern