Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

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Urkundenfälschung mit Vorstrafen?

Hallo,

ich ( 20, Bayern) habe eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich auf Grund eines Strafverfahrens gegen mich wegen Urkundenfälschung aussagen soll.

Die Schuldfrage steht außer Raum denn ich habe es getan und werde es auch zugeben.

Bei den Urkunden handelt es sich um Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen welche ich ausschließlich an meinen Ex-Arbeitgeber per Mail zugesendet habe. Somit habe ich ca 2 Monate am Stück gefehlt und anschließend habe ich gekündigt sodass ich die eingeforderte Ablieferung der Originalbescheinigungen umging. Lohn für diese 2 Monate habe ich bekommen, musste ich jedoch fast komplett zurückzahlen.

Leider bin ich kein unbeschriebenes Blatt. Meine Vorstrafen umfassen 50h soziale Arbeit wegen Körperverletzung ( Geschädigter wurde nicht verletzt und Anzeige wurde von dessen Mutter erstattet ). Ebenfalls habe ich einen Wochenendarrest hinter mir, welchen ich wegen eines Diebstals in der Berufsfachschule die ich besuchte bekam.

Alle Taten wurden im Alter von 18-19 begonnen und bestraft. Ich habe alle Fehler eingesehen und alle in jeden Verfahren bis jetzt offen und ehrlich zugegeben und beteuert.

Nun zu meine Fragen:

- Brauche ich einen Anwalt?

- Gerichtskostenhilfe o.ä. steht mir nicht zu, richtig?

- Mit welcher Strafe kann ich ca. rechnen? Mit/Ohne Anwalt?

- Was würde mich ein Anwalt ca. kosten?

Anwalt: Ja 80%
Anwalt: Nein 20%
Betrug, Polizei, Recht, Anwalt, Angeklagt, Fälschungen, Strafrecht, Straftat, Urkunde, Urkundenfälschung, Verbrechen
Konsequenzen von Seiten der Führerscheinstelle?

Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.

Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem Verweis es an die führerscheinstelle zu melden

Ich habe immer jegliche aussage zum konsum verweigert. Darüber hinaus habe ich mich im internet schlau gemacht und gelesen, dass entweder regelmäßiger Konsum (auch ohne Bezug zum Strassenverkehr) vorliegen muss oder gelegentlicher konsum (ohne trennvermögen zum strassenverkehr) um Konsequenzen durch die führerscheinstelle zu erfahren. Da ich jedes mal zu fuß unterwegs war, scheidet der erste Punkt aus. Jedoch reicht es wohl, innerhalb einer, i kurzen Zeit mehrmals mit cannabis erwischt zu werden um regelmäßigen Konsum zu unterstellen. Daher wollte ich fragen ob die Abstände, in welchen ich erwischt wurde als "kurze zeit" gelten oder ich sonst irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden. Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle "genervt" dass ich bis zum ende des Verfahrens (wo ich im Oktober 2016 erwischt wurde) warten muss bis ich den führerschein ablegen darf ( habe ihn jetzt). damals hat es ein anwalt geklärt ( und ich weiss nicht genau wie). Ich lebe darüber hinaus in Schleswig-Holstein.

Habt ihr daher eine Antwort auf meine Befürchtungen

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Betäubungsmittel, Cannabis, Fahrerlaubnis, Jura, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Ein man hat gegen mein Auto getreten.?

Hallo, es war am Parkplatz,ich war mit Sohn einkaufen, ein Typ kommt mit sein Mercedes und parkt auf zwei Parkplatzstelle, wo ich auch parken möchte weil alles andere war besetzt, der stand und stand quer, dan habe ich ihn aufmerksam gemacht mit licht hupe,das ich auch parken möchte, ich habe gewartet bis er das Auto richtig parkt, dan kommt der raus mi seine familie direkt zu meine Fenster, habe aufgemacht " Was willst du ars..... " hat Er geschrien, dan habe ihn so eben antwortet " Wie hast du geparkt ars.....? Er hat auf Turkisch etwas geschrien, und meine auto Auto auf dach stark geklatscht, bin ausgestiegen und habe gesagt das ich Polizei anrufe,hat meine kennzeichnen fotografiert,dan habe ich auch seine kennzeichnen fotografiert, er wollte mich schlagen aber seine familie hat ihn gehalten,habe mein Sohn zu Real einkaufen gebracht und selber wollte wegfahren zu Waschanlage, bin von Real raus ud der Typ hinter mir.. habe aus geparkt,er hat geguckt ob ich seine auto nicht beschädigt habe, kommt zu mir und wollte das ich Fenster aufmache,habe nicht,dan wollte meine Türen ausreisen die ich verriegelt habe, dan habe noch mal knall gehört, habe gedacht das er wieder mit hand auf meine auto klatscht, habe ignoriert und bin zu Waschanlage gefahren, dort habe gesehen Schuhabdruck auf meine Autotür ( sehe Bild) vermutlich nur Abdruck also Gummi von Schuhsohle, keine Beule,aber trotzdem er hat gegen mein Auto getreten. Was kan ich tun? Anzeige erstatten? ich will das er nicht ohne Verantwortung davon kommt. Oder sol ich die Sache lasen, Danke für jede TiP. mfG Gregor

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Recht, Anzeige, Sachbeschädigung, Strafrecht, Auto und Motorrad

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