Gegen Bewährungswiderruf vorgehen?

Hallo, es geht um meinen Verlobten, er ist wegen Körperverletzung auf Bewährung, ist während der Bewährungszeit 2 innerhalb kurzer Zeit 2 Mal positiv auf Drogen getestet worden, hat aber keine weitere Straftat begangen. positiv ist er getestet worden ja, es ist keine Entschuldigung und es war auch der falsche Weg, aber eine wichtige Person aus seiner Familie hat Suizid begangen und das war der Grund, des Rückfalls. er hat es aber selber wieder raus geschafft, weiß das es falsch war. ja nun war die Anhürung vor einem Richter, auch sein Bewährungshelfer war dabei und hat sich eher lustig um ihn gemacht. Der Richter selbst meinte das er die Situation meines Verlobten nachvollziehen kann und hat eigentlich den Eindruck gemacht, als würde er den Wiederuf fallen lassen. nur hat im nachhinein sein Bewährungshelfer nochmal allein mit dem Richter gesprochen und meinen Verlobten offenbar sehr schlecht dargestellt. dann kam der Wiederruf rein, ein paar Tage später die Ladung zum Strafantritt, mein Verlobter hat seinen Bewährungshelfer darum gebeten zumindest einen Aufschub zu erwirken. Der hat das aber leider gar nicht getan. der Helfer ist leider auch alles andere also kompetent, die letzen Jahre schon, hat er immer wieder gestichelt und war wirklich sehr unfreundlich, hat sogar gesagt das mein Verlobter doch den Kontakt zu seinen alten Drogenfreunden suchen soll, da er sich da ja augenscheinlich sehr wohl gefühlt haben muss... ich will ihnen nur ein Bild davon machen das der Bewährungshelfer nicht gut für ihn war oder ist. mein Verlobter hat seine gut bezahlte und unbefristete Arbeit gekündigt und musst vor 4 Tagen überstürzt seinen Vollzug antreten. Er hat erst eine Woche zuvor die Ladung bekommen. Jetzt zu meiner Frage, ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten oder sich nochmal mit der Staatanwaltschaft kurz zu schließen, ihene ohne Beisein vom Bewährungshelfer die ganze Sachlage nochmal zu erklären? Gibt es eine Möglichkeit ihn trotz das er schon in der JVA ist, ihn wieder rauszuholen, das er die einjährige Haftstrafe nicht vollenden muss? LG

Recht, haftstrafe, Strafrecht
Darf meine Nachbarin das - Keine Straftat?

Hallo, Folgendes ist passiert: Ich war im Urlaub für mehrere Tage und habe mein Fahrrad zu Hause gelassen, ich lebe in einen Neubau, in welchem mehrere andere Mieter mit wohnen. Mein Fahrrad stand aus Gründen der Witterung während des Urlaubes (Mehrere Tage) IM Neubau (im Gemeinschaftskeller) und NICHT draußen. In den Keller haben alle Mieter einen eigenen Keller, aber es ist auch möglich, dass mein seine Fahrräder in Gang teilweise abstellt. Nur passt das einigen Mietern häufig nicht, weswegen ich vor einer Weile auch aufgehört habe, mein Fahrrad an so eine Stelle vor meinem EIGENEN Kellerabteil zu stellen (weil so ein Mieter das nicht gut fand.) Stattdessen stelle ich mein Bike nun immer in den mittleren Gang, so wie eine andere Mieter auch ohne Probleme. Nun war es während des Urlaubs so, dass ich heute Morgen mein Fahrrad nicht fand - es war WEG!

Nach der Arbeit habe ich den gesamten Keller durchforstet und anschließend mit einer Taschenlampe in die Abteile der anderen gespäht und im mittleren Gang fand ich mein Fahrrad dann auch schon beim 2. Abteil, was ich durchspähte.

Da es verschlossen war, wandte ich mich an die Mieterin, der es gehörte und jetzt passt auf: Sie meinte, sie habe es mit sche*ß Absicht da reingestellt, wodurch ich heute fast zu spät kam, weil mein Bike sie störte. Ich gebe zu, dass es etwas vor ihrer Tür stand, aber es hat sie nicht komplett blockiert, außerdem hätte sie es EINFACH wegschieben können, da ich es nicht angeschlossen hatte (weil eine ein privater Keller war und ein andere Mieter, der damals Stress suchte, mein Bike [was ich damals angeschlossen im Kellergang hatte] wegschab und mein Schloss sich in dem Rad verhedderte -.-).

Statt es beiseite zu schieben, hat sie es somit in ihr Abteil gesperrt (sie hat sich damit sogar noch einen weiteren Schritt gemacht: Tür Blockiert -> Wegschieben; Tür auf -> Reinschieben). Und sie hat damit doch mein Bike geklaut, oder nicht? Sie hat mir´im Briefkasten auch keine Nachricht hinterlassen, ich habe es nur durch das Suchen gefunden, die blöde alte Kuh.

Sie meinte: "Ich habe dich ja schon mal gewarnt" - Vllt vor 3 Jahren oder so, ich konnte mich nämlich nicht erinnern. Und dann kam das: "Lass dir das eine Lehre sein, beim NÄCHSTEN MAL werde ich es dir NICHT zurückgeben".

Würde sie das wirklich machen, wäre es dann nicht eine Straftat, die sie begehen würde? Hat sie im Übrigen nicht sowieso gerade eine Straftat begangen, damit, dass sie mein Bike wegsperrte?

Lasst mal eure Meinungen dazu frei, ich bin stink sauer. Ist das vllt sogar alles meine Schuld gewesen und ihr gutes Recht? Ich kenne mich nicht so aus.

Danke, Leute.

Polizei, Recht, Gericht, Freiheit, Gefängnis, Nachbarn, Strafe, Strafrecht, Straftat

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