Pflegefachkraft ruft nicht den Notarzt, trotz Lebenbdrohlichem Zustand, Unterlassene Hilfeleistung?

Der Lebensgefährte meiner Mutter bekommt jeden Morgen vom Pflegedienst sein Insulin. Die restliche Pflege des Demenzkranken Mannes hat bisher meine Mutter getätigt. Ich leiste die Betreuung des Mannes, da er mich mehr Geschäftsfähig ist und nicht mal ein Telefon bedienen kann. Am Samstag vor zwei Wochen kam früh um 7 die Pflegefachkraft, sie hat einen Schlüssel zur Wohnung. Meine Mutter saß nach Angabe der Pflegerin im Sessel. Sie habe sie angesprochen, ob es iht gut gehe, Meine Mutter reagierte nur mit Kopfbewegungen und habe ja gesagt, habe aber sehr unverständlich gesprochen, eine Gesichtshälfte war Starr und sie könnte sich wörtlich nicht verständlich machen. Sie habe gefragt, ob sie einen Arzt holen solle, meine Mutter habe nur mit dem Kopf gewackelt, dies habe die Pflegefachkraft als "nein" gedeutet. Sie habe daraufhin meinem Stiefvater ja gesagt, wenn es schlimmer werde, solle er dich einen Arzt holen. Sie stünde unter Zeitdruck und müsse zum nächsten Patienten. Daraufhin hat sie die Wohnung verlassen. Ich war, nach meiner Nachtschicht dann bei meiner Mutter, wie jeden Morgen, um zu fragen ob Sie was brauche.ich fand sie in einem sehrschlechtem Zustand,halb aus dem Sessel gefallen vor. Ich erkannte sofort, trotz nur normaler erste Hilfe Ausbildung, das meine Mutter vermutlich einen Schlaganfall hatte. Rief den Notarzt und ließ meine Mutter ins Krankenhaus bringen. Währe die erste Hilfe 2 Stunden früher erfolgt, müsste meine Mutter nicht im Rollstuhl sitzen. Die Pflegefachkraft begründet ihr Verhalten damit, das sie keinen Pflegevertrag für meine Mutter habe und deshalb auch nicht tätig werden m0sse und eine Anzeige würde nichts bringen. Ich bin aber der Meinung, das es unterlassene Hilfeleistung und nachfolgend gefährliche Körperverletzung durch unterlassen ist. Liege ich da richtig?

Rechtsfrage, Strafrecht
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Darknet-Drogenbestellung?

Swim hat vor einem Jahr größere Mengen Opiate und Amphetamine im Darknet bestellt (mit größere Mengen meine ich nicht jenseits des Eigenkonsums, aber Eigenkonsum für sich selbst und 2-3 Freunde). Scheinbar sind die Bestelldaten irgendwie in die Finger der Polizei geraten. Vor 3 Wochen fand bei Swim eine Hausdurchsuchung statt. Gefunden wurde lediglich ein kleines Tütchen Gras (0,5g - 1g). Außerdem musste Swim einen Urintest machen, der positiv auf THC ausfiel (auf alle anderen Substanzen negativ).Angenommen, die einzigen Anhaltspunkte, die der Staatsanwaltschaft vorliegen sind die Bestelldaten des Darknet-Händlers. Welche Konsequenzen wird dies haben? Der zuständige Beamte sprach davon, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Strafbefehl hinauslaufen wird. Mit wie vielen Tagessätzen muss Swim rechnen?Swim ist 20 Jahre alt, beginnt in einigen Monaten ein Studium und hat keine Vorstrafen. Er wurde zwar ein Mal als Beschuldigter vorgeladen, weil er angeblich geringe Mengen Cannabis gekauft hat, dieses Verfahren verlief allerdings im Sande.Wie Hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Swim in den nächsten Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommt? Swim hat bei der Hausdurchsuchung keinerlei Aussagen gemacht, allerdings die Frage, ob er ein Fahrzeug geführt hätte in den letzten Tagen verneint.

Recht, Anwalt, Führerschein, Hausdurchsuchung, Drogen, Cannabis, Strafrecht, Urintest, Betäubungsmittelgesetz

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