Wie ist die aktuelle Gesetzeslage in diesem konkreten Fall?

https://www.saferinternet.at/news-detail/was-ist-sexting-und-wann-ist-es-erlaubt

Wenn beide Beteiligte mindestens 14 Jahre alt und damit einverstanden sind, dürfen sie sexuell aufreizende Bilder voneinander sowohl anfertigen als auch besitzen.

Die Regelung wurde für Jugendliche erschaffen, aber es wird nur eine Untergrenze, keine Obergrenze festgelegt. Das heißt es darf auch ein 80 jähriger mit einer 14 jährigen sexchatten?

Um Kinder und Jugendliche künftig noch besser vor sexueller Gewalt zu schützen, sind gesetzliche Änderungen des § 207a StGB geplant. In Bezug auf Sexting wäre hier vor allem eine zusätzliche Altersregelung relevant, gemäß der der Altersunterschied der Jugendlichen künftig maximal 5 Jahre betragen dürfte. Ob und welche Änderungsvorschläge tatsächlich umgesetzt werden, bleibt vorerst allerdings abzuwarten.

Es scheint so als wolle man genau das in Zukunft verhindern. Allerdings scheint dies nur geplant zu sein, also nehme ich an, dass eine Obergrenze geplant, aber noch nicht umgesetzt ist?

So weit zu Österreich, aber in Deutschland steht folgendes:

Erstellen Personen zwischen 14 und 18 Jahren Nacktfotos von sich, so handelt es sich um Jugendpornographie. Schon der Besitz von Jugendpornographie ist strafbar. Innerhalb einer festen Beziehung von Jugendlichen kann es als mildernd angesehen werden, wenn sie sich gegenseitig Bilder von sich zusenden. Jedoch dürfen diese Bilder dann niemals weiter versendet werden. Schwierig wird es zudem, wenn sich das Paar trennt.

https://polizei.nrw/artikel/cybergrooming-sexting-und-sextortion

Ab wann ist jemand ein Paar? In der heutigen Zeit chattet man auch mit Fremden sehr schnell sexuell und zwar völlig freiwillig von der jüngeren Person ausgehend. Ist das Besitzen für die Dauer dieses Kontakts dann also legal, aber muss bei Abbruch dann sofort gelöscht werden oder das auch nicht? Hier bei der NRW Seite wirkt es eher illegal.

Was wenn ein Österreicher mit einem Deutschen sexchattet? Welche Rechtslage gilt dann?

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Gestern am Hals gepackt worden, Polizei informieren?

Hallo liebe Leute,

ich wurde gestern von einem türkischen Mitbürger auf einer Straße überholt, auf der ich bereits 50 km/h fuhr. Anschließend befanden wir uns auf gleicher Höhe, da er geradeaus fahren wollte und ich rechts abbiegen wollte, um mir etwas zu essen zu kaufen. Ich bemerkte, dass die Insassen seines Fahrzeugs lachten. Also öffnete ich mein Fenster und sie fragten mich, was los sei. Ich fragte dann, warum sie mich überholt hätten. Daraufhin wurden diese Personen schnell aggressiv und fuhren dicht vor mir her.

Als wir bei McDonald's anhielten, stieg der Aggressor aus und packte mich am Hals. Dabei erlitt ich Blutergüsse und mein Pullover ging am Kragen kaputt. Meine Freundin ging dazwischen, um mich zu schützen, wurde aber von einem der Männer geschubst. Die Polizei beobachtete das Ganze, griff jedoch nicht ein. Der Aggressor verlor seinen Mut, als er die Polizei sah. Ich wiederholte seine Kennzeichen, um ihm mit einer Anzeige zu drohen. Am Ende sagte er zu mir: "Man sieht sich zweimal im Leben," fotografierte mein Kennzeichen und fuhr davon.

Obwohl ich ihn nie beschimpft habe, wurde ich gestern körperlich verletzt, beleidigt, meine Kleidung wurde beschädigt und ich wurde bloßgestellt. Ich wollte zur Polizei gehen, aber alle rieten mir davon ab, weil sie befürchteten, dass er mich dann noch mehr angreifen würde. Dennoch finde ich, dass solche Leute angezeigt werden müssen, damit sie eine Lehre daraus ziehen. Also was meint ihr soll ich ihn anzeigen oder nicht.

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