Anwalt holen für Gerichts Termin?


03.07.2024, 16:23

Noch dazu kam , als ich nachgefragt hatte ob ich denn erfahren darf was er denn zur entstehungs Geschichte gesagt hat, (nachdem es hieß das die beiden entstehungs Geschichten nicht überein stehen) hier es das mich das nichts anginge

1 Antwort

ist das so überhaupt zulässig

Ja. Das Gericht hat grundsätzlich die Pflicht, durch die Beweisaufnahme die Wahrheit vollständig zu erforschen (§ 244 II StPO). Wenn der Wahrheitsgehalt deiner Aussage bezweifelt wird, kann es gut sein, dass man dir auch etwas kritischere Fragen stellt – das bedeutet aber nicht, dass man dir am Ende nicht glauben würde.

sollte ich mir zum nächsten Termin einen Anwalt besorgen?

Ist denn überhaupt eine erneute Vernehmung von dir vorgesehen? Sofern dies der Fall ist, wärest du dazu natürlich berechtigt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass einem Zeugen grundsätzlich nur die Vertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zusteht; Personen die als Wahlverteidiger im Straf- oder Prozessbeistand im Zivilprozess auftreten könnten, sind im Strafprozess nicht automatisch auch als Zeugenbeistand wählbar.

Einen Rechtsanwalt hättest du im Zweifel selbst zu bezahlen, Prozesskostenhilfe wird nur für die Nebenklage und im Zivilprozess gewährt. Eine Beiordnung ist zwar theoretisch auch von Amts wegen möglich (§ 68b II 1 StPO), hierfür bedarf es allerdings besonderer Umstände, die in deinem Fall offenbar bisher nicht angenommen wurden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Nicki371 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 16:53

Und was ist damit das ich da komplett alleine saß und meine Mutter draußen warten musste? Das darf doch eigentlich nicht sein bei nem 16 jährigen

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ruhrgur  03.07.2024, 17:04
@Nicki371

Wenn du selbst angeklagt wärest, würde dies nicht erlaubt sein. Als Zeuge sollst du aber von niemandem beeinflusst werden können. Sofern der Prozess öffentlich war, hätten sich deine Eltern einfach in den Zuhörerraum setzen können – vermutlich wäre dann nicht einmal zur Sprache gekommen, dass es sich um deine Eltern handelt.

Aus selbigen Grund wurde dir im Übrigen auch nicht deine Frage hinsichtlich einer Aussage des Angeklagten beantwortet. Als Zeuge sollst du unabhängig davon aussagen, was bisher im Prozess geschehen ist.

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Nicki371 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 10:46
@ruhrgur

Ja gut aber mir wurden schließlich mehr Dinge vorgeworfen als dem Angeklagten. Weil ich scheinbar dann doch der Täter war. Naja egal ich hab mir jetzt einen der besten Anwälte zur Seite gezogen den ich kenne und das ganze wird schon noch lustig

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