Anzeige erstattet - und dann?
Ich habe eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Dabei musste ich ein Formular ausfüllen. Allerdings wäre es mir lieb, die Anschuldigung auch mündlich zu machen. Dann kann man den Sachverhalt besser erläutern.
Wird man als Anzeigeerstatter automatisch zu einem Verhör eingeladen? Wie lange dauert es in etwa, bis man nach Anzeigeerstattung verhört wird?
Vielen Dank!
3 Antworten
Zuerst einmal, verhört wird der Beschuldigte, und nicht der Geschädigte oder der Zeuge, diese werden vernommen.
Die Möglichkeit zu einer mündlichen Aussage wird dir, falls es soweit kommt, in einer Hauptverhandlung vor Gericht gegeben.
Warum hast Du bei der Erstattung der Anzeige nicht gesagt, das Du Schwierigkeiten hast dich schriftlich auszudrücken? Dann hätte der aufnehmende Beamte deine mündliche Aussage zu Protokoll genommen.
Es waren wohl keine "Sprechzeiten". Der Beamte war scheinbar alleine.
Normalerweise solltest Du bei der Anzeigenerstattung Möglichkeit dazu haben, Dich mündlich zum Sachverhalt zu äußern.
Deine Aussage sollte dann schriftlich festgehalten werden, und Du mußt sie unterschreiben.
So kenne ich es zumindest.
Ja, du wirst als Zeuge vorgeladen. Das kann Wochen, Monate oder Jahre dauern.