Anzeige erstattet - und dann?

3 Antworten

Zuerst einmal, verhört wird der Beschuldigte, und nicht der Geschädigte oder der Zeuge, diese werden vernommen.

Die Möglichkeit zu einer mündlichen Aussage wird dir, falls es soweit kommt, in einer Hauptverhandlung vor Gericht gegeben.

Warum hast Du bei der Erstattung der Anzeige nicht gesagt, das Du Schwierigkeiten hast dich schriftlich auszudrücken? Dann hätte der aufnehmende Beamte deine mündliche Aussage zu Protokoll genommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Jahre Schöffentätigkeit

Anonym07599 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 11:12

Es waren wohl keine "Sprechzeiten". Der Beamte war scheinbar alleine.

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Normalerweise solltest Du bei der Anzeigenerstattung Möglichkeit dazu haben, Dich mündlich zum Sachverhalt zu äußern.

Deine Aussage sollte dann schriftlich festgehalten werden, und Du mußt sie unterschreiben.

So kenne ich es zumindest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja, du wirst als Zeuge vorgeladen. Das kann Wochen, Monate oder Jahre dauern.