Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Ab diesem Alter dürfen Jugendliche sich ihre Sexualpartner frei aussuchen - auch wenn diese z. B. schon 50 Jahre alt sind (siehe hier und hier).
Viele glauben, dass Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren keinen Sex mit Personen über 21 Jahren haben dürften. Das ist aber falsch und beruht auf einer unrichtigen Leseart des § 182 Abs. 3 StGB. Dieser schützt reifeverzögerte Jugendliche, denen ausnahmsweise die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt.
Der ältere Partner muss das Fehlen dieser Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung allerdings erkennen und ausnutzen. Dies nachzuweisen ist indes fast unmöglich, so dass es nur rund 20 Verurteilungen wegen § 182 Abs. 3 StGB pro Jahr gibt - und ein Teil davon wird später auch noch von höheren Gerichten wieder aufgehoben.
Eine normal entwickelte 14-Jährige kann also in Deutschland de jure völlig legal Sex mit einem 50-Jährigen haben - sofern sie das will. Wusstet Ihr das?