Welche Strafe ist realistisch?

Es geht um einen guten Freund von mir. Vor geraumer Zeit kommunizierte er mit Leuten, die Kinderpornos besitzen. Mein Kumpel wusste das bis dato aber nicht. Als er die dann in einer Bildschirmübertragung sah, machte er Screenshots. Damit hat er sich strafbar gemacht. Zudem verschickte er zwei pornographische Bilder von Kindern. Er hat sie noch auf der Festplatte.

Motivation: Er fand die Situation an sich lustig, solche Bilder zu verbreiten. Das Leid der Kinder fand er nie lustig.

Die Kripo hat entsprechende Geräte beschlagnahmt und meinem Freund gleich den Brief von der Staatsanwaltschaft in die Hand gedrückt.

Mein Kumpel bereut sein Verhalten. Er meinte, dass es unreif von ihm war und er das Leid der Kinder schrecklich findet. Mein Freund ist nicht pädophil. Er verabscheut Menschen, die massenhaft Kinderpornos besitzen/verbreiten/herstellen/verkaufen.

Die Tat wird man ihm definitiv nachweisen können. Er ist und war noch Heranwachsender. Deswegen wird wahrscheinlich das Jugendstrafrecht Anwendung finden.

Er ist nicht vorbestraft.

Bedingungslos einstellen wird man das Verfahren wohl nicht. Ist ja schon eine ziemlich heftige Sache.

Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch? Könnte er auch eine Geldauflage erhalten? Er hat kein eigenes Einkommen. Lediglich staatliche Hilfen.

Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt. Wieviele sind realistisch, wenn er geständig ist, Reue zeigt und sich ernsthaft entschuldigt?

Danke!

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Kann der Beschuldigte hier glaubhaft argumentieren?

In einem nachträglich per Telefax bei der Polizei eingereichten Schriftsatz weise ich auf die Widersprüchlichkeit & Inkonstinenz in den Aussagen des Beschuldigten X hin, was die Annahme, er habe die Informationen, welche ich als Insiderwissen zur Tat des Diebstahls interpretiere, von mir selbst erhalten, ausschließt / widerlegt:

Vielmehr wirkt es so, dass der Beschuldigte X seine Behauptung, er habe durch meine Nachricht vom 15.06.2024 vermutet, dass mir etwas aus der Tasche geklaut wurde, nachträglich konstruiert & unglaubwürdig:

Gestützt wird diese Annahme durch den konkreten Chaterlauf vom 26.08.2024 zwischen dem Beschuldigten X & mir auf Instagram, in dem dieser auf schriftliche Nachfrage von mir, woher er zum Zeitpunkt seiner spezifischen Frage „Sieht man wie er was aus deiner Tasche nimmt“ am 30.06.2024 gewusst habe, dass mir etwas aus der Tasche geklaut wurde, zunächst schrieb, dass ich ihm dies selbst mitgeteilt hätte.

Nachdem ich dies jedoch richtig stellte, dass ich dies im gesamten Chatverlauf ihm gegenüber nicht geäußert hätte, schrieb mir der Beschuldigte X, dass er nicht mehr wisse, wann was & wo genau im Chat geschrieben wurde, nur um nur kurz darauf eine Nachricht vom 15.06.2024 von mir aus dem Chat zu zitieren, anhand dieser er vermutet hätte, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden sein könnte (diese Nachricht könnte - wenn auch unwahrscheinlich - vermuten lassen, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden sein könnte).

Wenn der Beschuldigte X anhand meiner Nachricht im Chat vom 15.06.2024 vermutet hätte, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden sein könnte oder meine Tasche im Ganzen geklaut worden sein könnte, weshalb hat dann der Beschuldigte X in einem weiteren Chat am 20.08.2024 gegenüber mir behauptet - nachdem ich ihn gefragt hatte, woher er zum Zeitpunkt seiner Frage "Wo hat er die geklaut" am 25.06.2024 gewusst habe, was mir geklaut wurde - er habe anhand meiner Nachricht vom 15.06.2024 vermutet, dass mir die Tasche im Ganzen geklaut wurde?

Zwischen dem 20.08.2024 & dem 26.08.2024 äußerte ich keine weiteren Informationen gegenüber dem Beschuldigten X, die diesen noch zusätzlich bis zum 26.08.2024 hätten vermuten lassen können, dass mir etwas aus der Tasche geklaut worden hätte sein können.

Könnte der Beschuldigte X hier nun überhaupt noch glaubhaft argumentieren, sein mutmaßliches Insiderwissen zur Tat des Diebstahls doch von mir selbst haben (und damit wäre es kein Insiderwissen mehr)?

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