Als Zeuge vor Gericht muss ich erscheinen? DE-CH?

1 Antwort

Sofern du grundsätzlich bereit wärest, eine Aussage zu machen, solltest du dem Gericht anbieten, dass du dich schriftlich äußern oder während der Hauptverhandlung über Videoschalte (§ 247a StPO) äußern würdest.

Zwangsweise durchsetzen lässt sich deine Vernehmung aber nicht. Im Zweifel wäre ein Rechtshilfeersuchen zu stellen, diesem müssen die Schweizer Behörden aber nur in Zivil- und Handelssachen nachkommen (Haager Beweisaufnahmeübereinkunft). Da es hier um eine Strafsache geht, lässt sich die Vernehmung weder in Deutschland noch in der Schweiz erzwingen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht