Ermittlungsverfahren eingestellt aber nicht gegen mich?

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Ermittlungsverfahren (ich zeigte eine familiäre Person wegen Körperverletzung an) eingestellt worden ist.
Dort steht ebenfalls drin das es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.

So
Meine Frage nun..
Wird dann das Ermittlungsverfahren das gegen mich läuft dann ebenfalls eingestellt?
Ich mein es wäre doch irgendwie Unfair wenn mein Ermittlungsverfahren eingestellt wird ("da es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind." ) aber das von der anderen Person nicht?

Die Person sagte vor Ort der Polizei das es Ihm nicht gut ginge aber nachdem RTW und die Sanitäter vor Ort waren und angeboten haben in das Krankenhaus zu fahren, wollte dieser doch plötzlich nicht mit und es ging dann doch..
p.s. es waren keine sichtbaren Verletzungen, das sagten auch die Sanitäter.
Würde die Staatsanwaltschaft das nicht etwas seltsam finden das ebenfalls im (eventuell) Polizeibericht zu lesen?

Darüber hinaus hat die gewisse Person öfters mal mit der Polizei und dem Gericht zutun gehabt (sei es negativ oder positiv) und ich halt noch nie..

Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann darüber berichten, ich habe ehrlich gesagt etwas schiss dass das ganze vor Gericht geht und ich irgendeinen Eintrag in das Führungszeugnis bekomme (ich möchte später gerne im Beamtenverhältnis arbeiten und kann mir sowas nicht leisten).

vielen Dank im voraus

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft

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